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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Gründung einer Zweigniederlassung meines Familienunternehmens und Beschäftigung für Arbeitsaufenthaltsvisum zur Einbürge https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1698815848 Beitrag begonnen von kevinz am 01.11.2023 um 06:17:28 |
Titel: Gründung einer Zweigniederlassung meines Familienunternehmens und Beschäftigung für Arbeitsaufenthaltsvisum zur Einbürge Beitrag von kevinz am 01.11.2023 um 06:17:28
Meine Familie betreibt ein B2B-Unternehmen für medizinische Geräte und Zubehör. Wir wollen eine Niederlassung in München über einen virtuellen Büroservice eröffnen, und ich würde mich selbst als Geschäftsführer der deutschen oder europäischen Niederlassung einstellen. Dann beantragen Sie eine Blaue Karte EU als Aufenthaltsvisum, da ich berufstätig bin und einen berufsbezogenen Abschluss von einem anerkannten Hochschulabschluss aus den USA habe, der die Gehaltsanforderungen erfüllt. Hoffentlich würde ich mich dann bis zur Einbürgerung durcharbeiten. Wäre dieser Plan möglich? Ich habe mit einem Anwalt einer deutschen Kanzlei gesprochen und sie sagten, dass ich einen virtuellen Büroservice für die Beantragung eines Aufenthaltsvisums nutzen kann, aber er möchte insgesamt 15000 Euro für die Hälfte für die Vertretung des Unternehmens und die Hälfte für die blaue Karte verlangen, was ich lächerlich finde. Würde die Nutzung einer virtuellen Niederlassung in Deutschland (die Niederlassung würde keine Verkäufe tätigen und sich im Besitz der US-Zentrale befinden) der Firma meines Vaters mir eine Blaue Karte EU ermöglichen?
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Titel: Re: Gründung einer Zweigniederlassung meines Familienunternehmens und Beschäftigung für Arbeitsaufenthaltsvisum zur Einbürge Beitrag von Petersburger am 01.11.2023 um 12:23:54
Habe ich richtig verstanden, dass hier eine Familie aus einem Drittland eine Niederlassung der eigenen Firma in der Bundesrepublik ohne eigene Tätigkeit und Umsätze in der Bundesrepublik gründen möchte, damit Du eine Aufenthaltserlaubnis als hochqualifizierter Erwerbstätiger erhalten kannst?
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Titel: Re: Gründung einer Zweigniederlassung meines Familienunternehmens und Beschäftigung für Arbeitsaufenthaltsvisum zur Einbürge Beitrag von erne am 01.11.2023 um 18:00:36
das holprige Deutsch kommt mit hoher wahrscheinlichkeit über einen web-translator.
Rückübersetzung mit dem goolge translator ins Englsiche ist nicht so holprig. M.E. kann der TS kein Deutsch Zitat:
Q: since the branch would have no sales what will be the busines purpose for that branch? Are additional employees planned? |
Titel: Re: Gründung einer Zweigniederlassung meines Familienunternehmens und Beschäftigung für Arbeitsaufenthaltsvisum zur Einbürge Beitrag von Petersburger am 01.11.2023 um 20:53:24
Das ändert nichts daran, dass ich meine Nachfrage durchaus zielführend gestellt habe.
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