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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses wurde abgelehnt https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1698495523 Beitrag begonnen von Andreas89 am 28.10.2023 um 14:18:43 |
Titel: Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses wurde abgelehnt Beitrag von Andreas89 am 28.10.2023 um 14:18:43
Hallo zusammen,
meine Freundin aus Kirigstan und ich haben vor, in Deutschland zu heiraten. Hierzu wurden die gemäß Standesamt erforderlichen Dokumente zur Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses beim OLG Stuttgart eingereicht. Leider wurde die Befreiung abgelehnt, mit der Begründung, dass sich die Legalisation der Geburtsurkunde sowie Ledigkeitsbescheinigung nur auf den beglaubigten Kopien befindet. Nach Auffassung des OLG muss die Legalisation zwingend auf der Originalurkunde angebracht sein. Von der Botschaft in Bischkek bekamen wir jedoch folgende Antwort: "Bitte beachten Sie, daß derzeit eine Überbeglaubigung an Originalurkunden von der kirg. Seite abgelehnt wird; eine Legalisation einer beglaubigten Kopie eines kirgisischen Notars kann nur mit dem Zusatz „daß mit der Legalisation keine Bestätigung der inhaltlichen Richtigkeit der zugrundeliegenden Urkunde verbunden ist“, erfolgen." Wir sind momentan echt ratlos. Wie können wir den Anforderungen des OLG genügen? Oder gibt es eine andere Möglichkeit, dass eine in Deutschland anerkannte Ehe zwischen meiner kirgisischen Verlobten und mir geschlossen werden kann und sie danach dauerhaft mit ihrer 3-jährigen Tochter hier in Deutschland bleiben darf? Für eure Unterstützung wären wir sehr dankbar Gruß Andreas |
Titel: Re: Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses wurde abgelehnt Beitrag von Aras am 28.10.2023 um 15:17:26
Die Email von der Botschaft an den OLG Präsidenten weiterreichen
. Wenn es abgelehnt wurde, kann man Beschwerde beim OLG einreichen und dann wird ein ganzer OLG Senat sich damit beschäftigen. |
Titel: Re: Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses wurde abgelehnt Beitrag von Andreas89 am 28.10.2023 um 20:43:23
Wo und wie kann die Email an den OLG Präsidenten weitergereicht werden?
Vom Standesbeamten bekamen wir nur die eingereichten Dokumente zurück, mit dem Hinweis, welche Dokumente nicht in Ordnung waren. Das Schreiben vom OLG an das Standesamt oder ein anderes offizielles Schriftstück wurde uns nicht ausgehändigt. Ist dies so normal? |
Titel: Re: Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses wurde abgelehnt Beitrag von Petersburger am 29.10.2023 um 11:22:27
Das ist grundsätzlich normal.
Ebenso normal ist es, dass Besonderheiten auch mal unbekannt sein können: Bevor Du die Antwort der Botschaft Bischkek schriebst, dachte ich auch "Standardfehler - was soll die Legalisation auf der Kopiebeglaubigung"? Sowohl Legalisation wie auch Apostille gehören immer auf das Originaldokument. Auf Kopien sind sie sinnfrei, wenn es um die Bestätigung der Echtheit (=tatsächliche Ausstellung durch die entsprechende offizielle Stelle) einer Urkunde geht. Ich hätte die Legalisation einer notariellen Kopie gar nicht vorangetrieben. Wenn ich jedoch heute auf die Seite der Botschaft Bischkek schaue, würde ich als OLG-Mitarbeiter oder Standesbeamter jedoch fragen, was man mir erzählen will. Zitat:
Die von Dir zitierte Antwort der Botschaft ist daher entweder veraltet oder steht im Widerspruch zu den Inhalten der Website. Das zu klären ist nicht Sache des OLG oder des Standesamtes. |
Titel: Re: Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses wurde abgelehnt Beitrag von Andreas89 am 29.10.2023 um 15:23:00
Ok, dann werde ich mich nochmals an die Botschaft in Bischkek wenden.
Ich habe den Eindruck, dass, da das Legalisationsverfahren erst zum 1.4 dieses Jahres aufgenommen wurde, es auf beiden Seiten noch einige Unklarheiten oder Unsicherheiten gibt. |
Titel: Re: Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses wurde abgelehnt Beitrag von Andreas89 am 30.10.2023 um 06:11:32
Hallo zusammen,
hier die Antwort von der Botschaft in Bischkek: Zitat:
Macht es in diesem Fall Sinn, einen Antwalt einzuschalten? Oder wie würdet ihr weiter vorgehen? |
Titel: Re: Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses wurde abgelehnt Beitrag von Andreas89 am 30.10.2023 um 06:36:41
...dass die Kopien der Ausweise von meiner Verlobten und mir nicht amtlich beglaubigt waren, wurde ebenfalls bemängelt.
Dies können wir jedoch ohne Probleme nachholen. |
Titel: Re: Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses wurde abgelehnt Beitrag von Aras am 30.10.2023 um 08:03:55
Wie gesagt:
Ich würde einfach mal das OLG anschreiben oder anrufen. Da braucht man keinen Anwalt. https://oberlandesgericht-stuttgart.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Gericht/Zustaendigkeiten Abteilung VII ist für EFZ Verfahren zuständig. Da hast du drei Telefonnummern und eine E-Mail-Adresse. Ich würde versuchen da anzurufen und direkt mit der Tür ins Haus fallen, da ich vermute, dass die sonst dich direkt abwürgen weil die gerne nur über das Standesamt sprechen wollen. Also so: Zitat:
Und dann schau wie es weiter geht. |
Titel: Re: Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses wurde abgelehnt Beitrag von Puncherfaust am 30.10.2023 um 10:11:14
Die Botschaft ist aber schon witzig. Zwei verschiedene Informationen raushauen und dann "das Vorgehen des OLG ist nicht gerechtfertigt" schreiben. ::)
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Titel: Re: Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses wurde abgelehnt Beitrag von Petersburger am 30.10.2023 um 11:35:06 Andreas89 schrieb am 30.10.2023 um 06:11:32:
Rückfrage: Wieso erhalte ich von Ihnen individuell eine Information, die den Informationen ihrer eigenen Webseite widerspricht? Du solltest dabei einen Screenshot der Webseite anfügen. |
Titel: Re: Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses wurde abgelehnt Beitrag von Andreas89 am 31.10.2023 um 21:11:46
Vielen Dank für euren Tipp mit dem direkten Anschreiben des OLGs.
Ich bekam heute prompt die Antwort, dass die Punkte bezüglich der Legalisation obsolet seien und die Unterlagen erneut eingereicht werden können, sobald die anderen bemängelten Dokumente korrekt vorlägen. Mal schauen, ob die Befreiung dann erteilt wird. |
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