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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Frage zum Einbürgerungsantrag des ausländischen Ehegatten
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Beitrag begonnen von FrankT am 22.10.2023 um 22:49:28

Titel: Frage zum Einbürgerungsantrag des ausländischen Ehegatten
Beitrag von FrankT am 22.10.2023 um 22:49:28
Ab 2022 habe ich eine Niederlassungserlaubnis und im Oktober 2024 werden es 8 Jahre sein, da ich in Deutschland lebe (3 Jahre Masterstudium und 5 Jahre Arbeit).

Meine Frau ist ebenfalls Ausländerin und seit 5 Jahren in Deutschland. Sie hat eine Niederlassungserlaubnis beantragt (voraussichtliche Bearbeitungszeit 3-4 Monate). Unsere Ehe besteht bereits über 3 Jahre.

Ich habe zwei Fragen:
1. Da die Bearbeitungszeit in Frankfurt am Main ca. 12-14 Monate beträgt, kann ich jetzt schon die Einbürgerung beantragen? Oder muss ich bis Oktober 2024 (volle 8 Jahre) warten, bevor ich die Staatsbürgerschaft beantragen kann?
2. Sollen wir den Antrag auf Staatsbürgerschaft gemeinsam stellen, wobei meine Frau die Möglichkeit der Miteinbürgerung des Ehegatten eines Ausländers nutzen wird. Oder wäre es richtig, dass ich mich einbürgern lasse und sie dann einbürgern kann?

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Titel: Re: Frage zum Einbürgerungsantrag des ausländischen Ehegatten
Beitrag von SimonB am 23.10.2023 um 10:22:40

FrankT schrieb am 22.10.2023 um 22:49:28:
kann ich jetzt schon die Einbürgerung beantragen?

Ja, das kann man jetzt schon tun.
Durch den Master-Abschluss kann/wird  auf 7 Jahre verkürzt werden.


FrankT schrieb am 22.10.2023 um 22:49:28:
Sollen wir den Antrag auf Staatsbürgerschaft gemeinsam stellen

Ja, das kann man so machen.


Titel: Re: Frage zum Einbürgerungsantrag des ausländischen Ehegatten
Beitrag von Newman am 23.10.2023 um 14:19:18

SimonB schrieb am 23.10.2023 um 10:22:40:
Durch den Master-Abschluss kann/wird  auf 7 Jahre verkürzt werden.


Das kann man so pauschal nicht sagen. Wenn der Masterstudiengang z.B. auf Englisch absolviert wurde, sehe ich keine besonderen Integrationsleistungen.

Titel: Re: Frage zum Einbürgerungsantrag des ausländischen Ehegatten
Beitrag von FrankT am 29.10.2023 um 23:13:25
Vielen Dank für eure Antworten. Der Master ist auf Englisch. Ich lasse euch wissen, wie es weitergeht.

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