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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Frage zur Einbürgerung und doppelter Staatsangehörigkeit
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Beitrag begonnen von mrduke83 am 19.10.2023 um 11:39:17

Titel: Frage zur Einbürgerung und doppelter Staatsangehörigkeit
Beitrag von mrduke83 am 19.10.2023 um 11:39:17
Ich habe eine Frage bezüglich des Einbürgerungsprozesses meiner Frau, die die ugandische Staatsangehörigkeit besitzt. Sie hat im Februar ihren Einbürgerungsantrag gestellt und im August schriftlich die Zusicherung erhalten, dass ihre Einbürgerung genehmigt wurde. Gemäß dieser Bestätigung hat sie zwei Jahre Zeit, ihren ugandischen Pass abzugeben, um eingebürgert zu werden.

Wir haben jedoch gehört, dass voraussichtlich im April '24 das neue Einbürgerungsgesetz in Kraft treten wird, das es ermöglicht, die doppelte Staatsangehörigkeit zu behalten. Aus diesem Grund überlegen wir, die Abgabe ihres ugandischen Passes vorerst zu verzögern, um die Möglichkeit auf eine doppelte Staatsangehörigkeit zu erhalten.

Hat jemand von euch Erfahrung oder Informationen darüber, ob dieses Vorgehen legitim ist? Gibt es rechtliche Aspekte, die wir möglicherweise übersehen haben und die zu Problemen führen könnten?

Wir sind für jegliche Hilfe und Ratschläge dankbar. Vielen Dank im Voraus!

Titel: Re: Frage zur Einbürgerung und doppelter Staatsangehörigkeit
Beitrag von Puncherfaust am 19.10.2023 um 11:57:46
Ihr habt ja zwei Jahre Zeit für die Entlassung. Die Behörde wird in dieser Zeit vermutlich auch die Füße still halten und erst in zwei Jahren wieder auf euch zukommen, wenn ihr euch bis dahin nicht gemeldet habt.

Würde an eurer Stelle abwarten ob die Gesetzesänderung beschlossen wird. Wenn ja, dann bei Inkrafttreten der Behörde Bescheid geben, dass ihr ohne Entlassung eingebürgert werden könnt.
Sollte das Gesetz nicht verabschiedet werden, könnt ihr das Entlassungsverfahren auch dann noch beginnen.

Titel: Re: Frage zur Einbürgerung und doppelter Staatsangehörigkeit
Beitrag von erne am 20.10.2023 um 11:42:31
Ähem,
so weit ich weiss, muss man eine EU-Staatsangehörigkeit nicht abgeben, um eine weitere EU Staatsangehörigkeit zu erhalten.
D ist in EU
HU ist in EU
warum wird denn gefordert, die HU Staatsangehörigkeit abzugeben?

Titel: Re: Frage zur Einbürgerung und doppelter Staatsangehörigkeit
Beitrag von Puncherfaust am 20.10.2023 um 11:44:44
Uganda =/= Ungarn  ;)

Titel: Re: Frage zur Einbürgerung und doppelter Staatsangehörigkeit
Beitrag von erne am 20.10.2023 um 14:45:04

Puncherfaust schrieb am 20.10.2023 um 11:44:44:
Uganda =/= Ungarn 

ups, sorry, da hatte ich mich verlesen

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