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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Wann informiert die Botschaft über die Prüfung des Härtefalls?
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Beitrag begonnen von helpplease am 01.10.2023 um 17:30:00

Titel: Wann informiert die Botschaft über die Prüfung des Härtefalls?
Beitrag von helpplease am 01.10.2023 um 17:30:00
Hallo zusammen!

Ich habe nochmal eine Frage und zwar haben wir ja im Juni 2023 den Antrag auf Ehegattennachzug gestellt.

Da mein Mann zu dem Zeitpunkt 17 Monate vergeblichen Bemühens bezüglich des A1-Zertifikat Erlangens lückenlos nachweisen konnte, stellten wir einen Antrag mit Bitte auf Anwendung der Härtefallregelung, die besagt, dass bei Ehepartnern deutscher Staatsbürgerinnen die Sprachanforderung nur bedingt gelten darf und gegebenfalls bei erfolglosen Bemühungen von einem Jahr nach der Einreise nachgeholt werden darf.

Nun liegen die Unterlagen mittlerweile bei der Ausländerbehörde. Aufgrund eines Umzugs und der damit verbundenen Zuständigkeitsänderung wird sich das Verfahren ja nun leider noch um vermutlich einige Monate verlängern.

Meine Frage ist nun die folgende:

Wann würde die Botschaft uns kontaktieren, sollte sie den Härtefall nicht als solchen annehmen und sollte sie auf A1 bestehen?
Würde das alles erst nach Prüfung der Ausländerbehörde passieren oder hätte sich die Botschaft in den Falle mit weiteren Forderungen bereits bei uns gemeldet?

Ich würde mich über eure Einschätzung sehr freuen!

Titel: Re: Wann informiert die Botschaft über die Prüfung des Härtefalls?
Beitrag von Petersburger am 01.10.2023 um 18:25:33
Da lässt sich überhaupt nichts zuverlässig einschätzen.

Im ungünstigsten Fall entsteht die Forderung sozusagen in letzter Sekunde, wenn z.B. der bisher für diesen Antrag Zuständige in der AV nicht mehr oder länger nicht da ist und der Vorgang zu einem neuen Entscheider kommt.
Übt der sein Ermessen immer noch korrekt, aber anders und zu Ungunsten des Antragstellers aus, fordert er dann Sprachkenntnisse.
Der bisherige Entscheider hätte womöglich das Visum in diesem Moment erteilt.

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