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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Gültigkeit Verpflichtungserklärung https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1693724134 Beitrag begonnen von Chris2701 am 03.09.2023 um 08:55:34 |
Titel: Gültigkeit Verpflichtungserklärung Beitrag von Chris2701 am 03.09.2023 um 08:55:34
Hallo,
ich habe mal eine Frage bezüglich der Gültigkeit einer Verpflichtungserklärung. Im AufenthG steht ja das eine solche Erklärung 5 Jahre Gültigkeit hat. Angenommen jemand beantragt ein Schengenvisum mit einer gestützten Verpflichtungserklärung. Visum wird ausgestellt für einen Zeitraum von 1 Jahr mit mehrfacher Einreise. Maximale Dauer: 90 Tage. Wann endet denn die Verpflichtung? Ist die Verpflichtungserklärung gültig für die erste Einreise oder für alle Einreisen innerhalb des Visagültigkeitszeitraums? Meine irgendwo gelesen zu haben dass die Verpflichtung mit der Ausreise endet? |
Titel: Re: Gültigkeit Verpflichtungserklärung Beitrag von reinhard am 03.09.2023 um 14:37:32
Wenn man für mehrere Einreisen unterschreibt, gilt die Unterschrift auch für mehrere Einreisen.
Gilt dann bis zur Ausreise nach der letzten Einreise in dem Jahr. |
Titel: Re: Gültigkeit Verpflichtungserklärung Beitrag von frisbeescheibe am 04.09.2023 um 19:39:09 reinhard schrieb am 03.09.2023 um 14:37:32:
Wann endet die Haftung in Fällen, in denen der Drittstaatler den Schengenraum nicht mehr verlässt, wenn er beispielsweise als Familienangehöriger eines Unionsbürgers eine Aufenthaltskarte erhält? Es scheint zudem auch möglich zu sein, ohne nationales Visum spontan vom Schengenvisum zur Blauen Karte EU zu wechseln. Endet da die Haftung mit dem Tag der Ausstellung von Aufenthaltskarte bzw. Blauer Karte EU? |
Titel: Re: Gültigkeit Verpflichtungserklärung Beitrag von reinhard am 05.09.2023 um 13:26:11
Die Haftung endet:
1) mit der Ausreise 2) mit Erteilung eines anderen Aufenthaltstitels 3) nach fünf Jahren. |
Titel: Re: Gültigkeit Verpflichtungserklärung Beitrag von Cardinal1904 am 06.09.2023 um 07:27:48 reinhard schrieb am 05.09.2023 um 13:26:11:
Zu 3) Beispiel: Person hat ein Multivisum für zwei Jahre und reist nach der letzten Einreise kurz vor Ende des Multivisums nicht mehr aus. Beginnt die Frist von 5 Jahren einmalig ab der ersten Einreise innerhalb des Multivisums oder beginnt die Frist von 5 Jahren bei jeder Einreise innerhalb des Visums von vorne? |
Titel: Re: Gültigkeit Verpflichtungserklärung Beitrag von reinhard am 06.09.2023 um 11:37:56 Cardinal1904 schrieb am 06.09.2023 um 07:27:48:
Das steht doch im Aufenthaltsgesetz direkt drin. Siehe hier: Zitat:
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Titel: Re: Gültigkeit Verpflichtungserklärung Beitrag von lottchen am 06.09.2023 um 13:44:30
Mit der VE hat der VE-Geber die letzte Einreise (von der nicht mehr ausgereist wurde) ermöglicht. Also laufen die 5 Jahre ab dem Tag der letzten Einreise. So würde ich das lesen.
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Titel: Re: Gültigkeit Verpflichtungserklärung Beitrag von frisbeescheibe am 09.09.2023 um 17:56:38
Wie ist es denn dann ganz konkret bei einer Verpflichtungserklärung für ein Visum zur Eheschließung mit einem EU-Ausländer?
Beispiel: Der Österreicher A lebt seit 6 Jahren in Deutschland und ist ununterbrochen sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Er will seine bosnische Freundin B heiraten und zu diesem Zweck nach Deutschland holen. A kann nicht genügend Bonität für eine Verpflichtungserklärung nachweisen. Deshalb unterzeichnet As bester Freund C die Verpflichtungserklärung. B reist nach Deutschland ein, sie heiratet A und erhält eine Aufenthaltskarte. A verliert kurze Zeit später seine Stelle durch eine betriebsbedingte Kündigung. Er erhält ein Jahr lang ALG1. Anschließend landen A und B im Bürgergeldbezug, da beide keine Stelle finden. Müsste C hier mit irgendwelchen Rückforderungen rechnen? Eine Aufenthaltskarte stellt ja eben keinen Aufenthaltstitel dar. |
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