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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Familiennachzug
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Beitrag begonnen von Sarashawky2288 am 14.08.2023 um 10:57:19

Titel: Familiennachzug
Beitrag von Sarashawky2288 am 14.08.2023 um 10:57:19
Hallo,

ein Flüchtling hat vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die (GFK) erhalten. Innerhalb der vorgeschriebenen Frist von drei Monaten hat er die erforderliche Anzeige erstattet. Er hat den Antrag auf Familienzusammenführung gestellt, und die Familie hatte einen Termin bei der Botschaft. Nun wurde jedoch mitgeteilt, dass er in einer Männerunterkunft lebt und daher die Möglichkeit der Familiennachzug nicht gegeben ist.

eigentlich besteht die Möglichkeit, dass Inhaber eines GFK-Schutzes von dieser Voraussetzung befreit sind? Es handelt sich hierbei um den privilegierten Familiennachzug. Unter welcher Rechtsgrundlage sind sie von dieser Bedingung befreit?

Titel: Re: Familiennachzug
Beitrag von reinhard am 14.08.2023 um 13:33:15
Die Familie hat aufgrund der BAMF-Entscheidung das Recht auf Nachzug.

Sie darf mit den Kindern nicht in die Männerunterkunft ziehen, aber die Kommune hat generell eine Unterbringungspflicht. Sie sollte einfach kommt und gucken, wie flexibel die Verwaltung ist.

Falls er eine Wohnung findet, wäre es natürlich einfacher, er müsste dann die Kostenübernahme beim Jobcenter beantragen und auf den bevorstehenden Zuzug vom Rest der Familie hinweisen.

Was heißt denn "es wurde mitgeteilt, dass die Möglichkeit nicht gegeben ist" – mündliche Mitteilung des Hausmeisters? Ablehnung des Visums durch die Ausländerbehörde?

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