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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> AE Verlängerung Nachfrage
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Beitrag begonnen von Yviana am 10.08.2023 um 09:29:29

Titel: AE Verlängerung Nachfrage
Beitrag von Yviana am 10.08.2023 um 09:29:29
Hallo liebes Forum,

mir ist die aktuell Behörden Situation mit Überlastung bekannt, allerdings läuft die AE ende des Monats ab. Vor 3 Monaten haben wir bereits den Online antrag zur Verlängerung mit Dokumenten ausgefüllt und ein Termin für fast 5 Wochen nach Ablauf der AE buchen können. Versuche per Tel. Oder Email eine Bescheinigung zu bekommen sind bis heute erfolglos, kam nur eine Mail zur Terminbestätigung und sollten weitere Dokumente benötigt werden das sie sich melden würden. Vorbeikommen soll man auch nur mit Termin. Frage wie verhält sich dies wenn der AE abgelaufen ist und eine Kontrolle Polizei/Zoll erfolgt, darf nach Ablauf überhaupt noch gearbeitet werden?  Oder muss dafür zwingend eine Bescheinigung vorliegen. Wir machen uns darum sorgen und möchten keinesfalls das ein illegaler aufenthalt entsteht.

Vielen Dank schon Mal

Titel: Re: AE Verlängerung Nachfrage
Beitrag von deerhunter am 10.08.2023 um 09:52:25
Es gibt ja, anch antragstellung, die sog. Fiktionswirkung...allerdings sollte man diese, per Fiktonsbescheinigung auch nachweisen können, um bei einer eventuellen Kontrolle am Freitag abend keine Probleme zu haben

Titel: Re: AE Verlängerung Nachfrage
Beitrag von erne am 10.08.2023 um 10:07:27

Yviana schrieb am 10.08.2023 um 09:29:29:
Online antrag zur Verlängerung mit Dokumenten ausgefüllt und ein Termin für fast 5 Wochen nach Ablauf der AE buchen könne

der Antrag auf Verlängerung ist damit gestellt und die Fiktionswirkung tritt automatisch ein. Damit bleibt der Aufenthalt legal.
Die Terminbestötigung ist der NAchweis einer Antragstellung.

Eine FB ist das alles aber nicht, in D kein Problem ... allerdings kann es bei Auslandsreisen Probleme geben. Diese würde ich vermeiden.

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