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Beitrag begonnen von Red Sakura am 07.08.2023 um 18:28:44

Titel: Rückkehrbereitschaft Visum zum Zweck des Spracherwerbs
Beitrag von Red Sakura am 07.08.2023 um 18:28:44
Hallo liebe Forumsgemeinschaft. Ich bin neu hier. Ich frage für einen Freund. Ich begleite ihn seit 2,5 Jahren. Wir planten die Immigration nach Deutschland mit dem Visum zum Zweck des Spracherwerbs und danach die Ausbildung zum Pfleger/ Operationsassitenten. Er ist laut Ausbildung im Heimatland schon Pfleger/Operationsassistent. Wegen Diskriminierung hat er nie praktisch in dem Beruf gearbeitet.

Es passierten Dinge in seinem Heimatland, die ihn zwangen, zu fliehen. Er hatte keine Wahl und befindet sich Visa-Frei in Serbien. Da er hier dringend gebraucht wird, konnte ich so einiges an Spenden sammeln für das Visum zum Zweck des Spracherwerbs.

Nun eins der Probleme: Es muss eine Rückkehrbereitschaft nachgewiesen werden um das Visum zum bekommen. Er könnte theoretisch belegen, dass er der einzige Sohn und damit einzige Erbe des Hofes seiner Eltern ist und dort auch dringend gebraucht werden würde. Papiere könnten unter schwierigen Umständen, in denen die Familie lebt, eventuell besorgt werden. Trotzdem wäre es eine Lüge zu sagen, er möchte zurückkehren. Weil er kann nicht zurück. In einem halben Jahr soll der Nachweis der Rückkehrbereitschaft aufgehoben werden.

Seine Lage in Serbien ist aber extra hart. Asylantrag in Serbien zu gefährlich, droht, nicht stattgegeben zu werden. Weiß jemand, wie Konsulate reagieren, wenn man einen Auflage nicht erfüllen kann, die in 6 Monaten aufgehoben werden soll? Es ist absurd aber momentan darf man nicht zugeben, dass man in Deutschland Pfleger/ Operationsassitent werden will, weil man das eigentlich schon ist, nur die Ausbildung wiederholen muss. Die Ausbildung ist dual und es wird ein knapper Lebensunterhalt bezahlt. Er würde sich freuen endlich Patienten sehen zu dürfen. Alles das darf man aber im Konsulat nicht sagen, weil: Rückkehrbereitschaft.

Außerdem das Problem: Kann ich hoffen, dass das deutsche Konsulat nicht nach dem Aufenthaltsstatus in Serbien fragt? Bzw das das Konsulat einfach weiß, aus welchen Ländern Serbien eh visafrei einreisen lässt?

Weitere Frage: Kann man das Visum zum Zweck des Spracherwerbs erstmal für ein halbes Jahr beantragen, in der Zeit könnte ich weiter Spenden sammeln bzw in 6 Monaten ändert sich auch der Punkt, dass man mit diesem Visum 20 Stunden die Woche arbeiten darf.
Aber eben das elende Motivationsschreiben, man darf nach geltendem Gesetz ja nicht zugeben, dass man hier Pfleger werden will.

Einreisen mit einem Arbeitsvisum für die Küche eines Restaurant seines Heimatlandes ist auch nicht erlaubt denkte ich. Weil: Muss irgendeinen Level von Deutsch nachweisen.
Mir fiel noch ein: Er muss also in Serbien Deutsch lernen, was hart wäre.  :'(

Titel: Re: Rückkehrbereitschaft Visum zum Zweck des Spracherwerbs
Beitrag von Aras am 07.08.2023 um 19:12:50
Sei mal ehrlich: Warum wurde seine Ausbildung zum Pfleger/Operationsassistent nicht von der zuständigen deutschen Behörde anerkannt?

Titel: Re: Rückkehrbereitschaft Visum zum Zweck des Spracherwerbs
Beitrag von deerhunter am 07.08.2023 um 19:47:00

Red Sakura schrieb am 07.08.2023 um 18:28:44:
ann ich hoffen, dass das deutsche Konsulat nicht nach dem Aufenthaltsstatus in Serbien fragt? Bzw das das Konsulat einfach weiß, aus welchen Ländern Serbien eh visafrei einreisen lässt?

Nein, er muss in dem Land wo er ein Visum beantragt einen rechtmäßigen Aufenthalt und einen angemeldeten Wohnsitz haben!


Red Sakura schrieb am 07.08.2023 um 18:28:44:
Kann man das Visum zum Zweck des Spracherwerbs erstmal für ein halbes Jahr beantragen, in der Zeit könnte ich weiter Spenden sammeln bzw in 6 Monaten ändert sich auch der Punkt, dass man mit diesem Visum 20 Stunden die Woche arbeiten darf.

Nein, man macht einen Sprachkurs bis das Ziel, hier vermutlich C1 erreicht wird...dazu muss er i.d.R. im Heimatland bis B1 lernen. Niemand weiß was in 6 Monaten passiert!


Red Sakura schrieb am 07.08.2023 um 18:28:44:
Er muss also in Serbien Deutsch lernen, was hart wäre. 

Ja, muss er


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