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Ausländerrecht >> Asyl, Duldung, humanitäre Aufenthalte, Passangelegenheiten >> Nach der Ausbildung Aufenthaltstitel https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1688605156 Beitrag begonnen von Gujjar am 06.07.2023 um 02:59:16 |
Titel: Nach der Ausbildung Aufenthaltstitel Beitrag von Gujjar am 06.07.2023 um 02:59:16
Hallo Zusammen,
ich brauche dringend rechtliche Infos und Hilfe von euch. Ich bin Zeit 7 Jahre in Deutschland. Als ich Asyl beantragt, damals im Interview mit BAMFwurde ich befragt ob ich eine Organisation oder Ähnliches Militäriche Ausbildung gemacht habe. Weil mein Asyl Geschichte war ganz über solche Sachen. Ich habe damals gesagt als ich jung war habe ich mit eine Gruppe (XYZ) gearbeitet aber danach habe ich gelassen . Ich wurde von diese Gruppe mit Todesstrafe bedroht.deswegen musste ich flüchten und ich kam nach Deutschland. Asylantrag war abgelehnt ( BAMF hat nicht geglaubt) Später habe ich drei jährige Ausbildung zum Gastronomie(2023) bestanden und für Aufenthaltstitel beantragt.als ging es in Ordnung. Letzte Monat habe ich Einladung von Landratsamt bekommen, dass ich meine Elektronische Aufenthalt abholen darf. Am Termin war ich bei Landratsamt und sie haben mir eine Formular( Sicherheitsfragenbogen )gegeben da war auch ähnliche Fragen ob ich kenne sogenannten Gruppen oder war Mitglied etc. Dort habe ich geschrieben dass ich habe schon das mit BAMF erklärt. Ich musste paar Stunden warten, danach sie haben meine DULDUNG wieder verlängert und gesagt deine Aufenthaltstitel breit zum Abholung aber wir müssen zuerst mit Zuständigen Behörden fragen ob wir geben dir oder nicht. Das war sehr nervig und enttäuscht mich. Ich habe viel mal gefragt wie lange dauert es oder was ich machen soll. Aber niemand beantwortet. Ich bin ganz ratlos. Vielleicht kann jemand erklären ob das wird in Ordnung oder was kann passieren? Ich bedanke mich im voraus. |
Titel: Re: Nach der Ausbildung Aufenthaltstitel Beitrag von T.P.2013 am 06.07.2023 um 14:09:20
Hallo,
die Nachfragen bei den Sicherheitsbehörden sind in Deinem Fall (Pakistan, zudem ehemaliger Angehöriger bestimmter Gruppen) grundsätzlich vorgesehen und ganz normal. Du hast zwar im Rahmen des Asylverfahrens (=BAMF) damals entsprechende Angaben (z.B. zu der Zugehörigkeit zu bestimmten Gruppen) gemacht. Aber jetzt ist halt eine andere Behörde (Ausländerbehörde) zuständig, die aus eigener Zuständigkeit diese erneuten Nachfragen betreiben. So weit, so normal. Was unüblich zu sein scheint, ist lediglich, dass diese Nachfragen nicht getätigt wurden, bevor Deine Aufenthaltserlaubnis befürwortet und zur Anfertigung beauftragt wurde. Vielleicht hat man das nur schlicht vorher versäumt bei der ABH. Wie auch immer, es ist nicht sicher vorhersehbar, wann in Deinem Fall die Antworten der Sicherheitsbehörden erfolgen. Wenn Du Glück hast, erfolgt eine Antwort, im besten Fall eine positive, bevor Du Deine aktuelle Duldung (gültig für 3 Monate, denke ich) verlängern musst. Gruß |
Titel: Re: Nach der Ausbildung Aufenthaltstitel Beitrag von reinhard am 06.07.2023 um 16:22:13
... und die Ausländerbehörde kann auch nicht sagen, wie lange es dauert. Eine Sicherheitsbehörde kann auch in der deutschen Botschaft in Pakistan nachfragen, die sind überlastet und brauchen für die Antwort länger. Und sie sagen Dir nichts dazu.
Du kannst bei solchen Sachen wirklich nur warten. |
Titel: Re: Nach der Ausbildung Aufenthaltstitel Beitrag von Gujjar am 06.07.2023 um 18:10:03
Danke für Ihre Nachricht und Bemühungen,
aber ich habe das Alles in 2017 mein Interview mit BAMF erklärt. Sie sollten da Mals Ales überprüfen. Was meinen Sie wenn ich nehme Anwalt, hilf es dazu, Aufenthaltstitel schnell zu bekommen? Danke im voraus. |
Titel: Re: Nach der Ausbildung Aufenthaltstitel Beitrag von deerhunter am 06.07.2023 um 19:53:17 Gujjar schrieb am 06.07.2023 um 18:10:03:
Nein, kannst du dir sparen. Der Anwalt kann die behördliche Überprüfung im Ausland auch nicht beschleinigen. Das dauert so lange es dauert |
Titel: Re: Nach der Ausbildung Aufenthaltstitel Beitrag von T.P.2013 am 07.07.2023 um 19:18:36 Gujjar schrieb am 06.07.2023 um 18:10:03:
Wie ich bereits erklärte: BAMF und ABH sind zwei verschiedene Behörden. Was Du da vor 5 Jahren erklärt hast, spielt daher keine Rolle für die jetzt anstehende Erteilung der AE. Die ABH muss jetzt die Sicherheitsanfragen (erneut) durchführen. Zitat:
Nein. Wie auch - ein Anwalt ändert doch nichts an einem gesetzlich vorgegebenen Prozedere. Gruß |
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