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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Ermessenseinbürgerung
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Beitrag begonnen von apollo am 18.06.2023 um 22:08:34

Titel: Ermessenseinbürgerung
Beitrag von apollo am 18.06.2023 um 22:08:34
Hallo zusammen,
Hat jemand versucht, die Ermessenseinbürgerung zu beantragen, indem er/sie auf eine Tätigkeit in einem Bereich mit Arbeitskräftemangel in Deutschland verweist, um die reguläre Aufenthaltszeit von 8 auf 6 Jahre zu verkürzen, während alle anderen Anforderungen erfüllt sind? Wäre es lohnenswert, dies anzustreben, wenn ich keinen Termin für eine Beratung bekommen kann?

Titel: Re: Ermessenseinbürgerung
Beitrag von reinhard am 18.06.2023 um 22:13:44
"Kein Beratungstermin" weist darauf hin, dass die Einbürgerungsbehörde vermutlich überlastet ist und lange Wartezeiten hat. Insofern kommt die Neuregelung, die die "vorzeitige" Einbürgerung abschafft und von allen nur noch fünf Jahre verlangt, vermutlich im Herbst 2023, also bevor über Deinen Antrag entschieden werden kann.

Insofern solltest Du die Einbürgerung normal beantragen. Sinnvoll ist es, sich zu erkundigen, wie lang die Wartezeit bei Deiner Behörde ist. wenn Du sowieso erst nächstes Jahr mit der Bearbeitung dran kommst, ist es sinnvoll, wenn Du Dich gleich an der Neuregelung orientierst. Die müsste im Oktober einigermaßen klar sein.

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