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Beitrag begonnen von lluuna am 31.05.2023 um 18:31:46

Titel: Niederlassungserlaubnis 18C Abs. 1: Arbeitgeberwechsel
Beitrag von lluuna am 31.05.2023 um 18:31:46
Hallo liebe Forummitglieder,

Ich hätte eine Frage bzgl. des Arbeitgeberwechsels in folgender Situation: Seit dem Jahr 2020 besitze ich die Niederlassungserlaubnis nach Par. 18C Abs. 1 und fange zum 01.06.2023 einen neuen Job an. Musste hier beim Wechsel die Bundesagentur für die Arbeit zustimmen oder ist es bei einer Niederlassungserlaubnis grundsätzlich hinfällig? Die Anmerkung auf dem eAT lautet: "Erwerbstätigkeit gestattet".

Vielen Dank vorab für eure Unterstützung!

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis 18C Abs. 1: Arbeitgeberwechsel
Beitrag von Aras am 31.05.2023 um 21:37:56
"Erwerbstätigkeit gestattet" auf einer NE bedeutet dass man als aufenthaltsrechtlich nicht-selbstständig oder selbstständig berufstätig sein kann, ohne dass man von der Agentur für Arbeit eine Zustimmung zur Aufnahme der Tätigkeit benötigt.


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