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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Geburtsurkunde im Nachhinein benötigt für Familienzusammenführung?
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Beitrag begonnen von Vanille100 am 27.05.2023 um 18:56:49

Titel: Geburtsurkunde im Nachhinein benötigt für Familienzusammenführung?
Beitrag von Vanille100 am 27.05.2023 um 18:56:49
Schönen Abend, liebe Community,

meine Indonesische Frau, die aktuell in GB zum Studium wohnt, hat vergangene Woche das Visum zur Familienzusammenführung bei der zugehörigen deutschen Auslandsvertretung beantragt. Wir haben in Dänemark geheiratet. Alle erforderlichen Dokumente, die auf der offiziellen Webseite der Botschaft aufgeführt waren, haben wir eingereicht (Heiratsurkunde, A1, Pass, Ausweis, etc.). Eine Geburtsurkunde musste nicht vorgezeigt werden.
Die Kollegin der Botschaft hat sich alle Dokumente angesehen, Kopien davon gemacht, die Originale zurückgegeben und gesagt, alles sähe gut aus. Nun müssen wir warten.

Allerdings ist mir noch etwas eingefallen: Die Geburtsurkunde meiner Frau wurde von ihren Eltern damals laminiert. Für den Fall, dass diese im Original angefordert werden würde, müssten wir also wohl eine neue beantragen in ihrem Geburtsort in Indonesien. Das Problem dabei ist, dass dafür offenbar eine Unterschrift ihrer Eltern notwendig ist.
(Aus welchem Grund auch immer, sie ist ja schon lange volljährig.)
Ihre Eltern haben aber kein gutes Verhältnis zu meiner Frau und sie haben uns auch nicht wirklich bei unserer Hochzeit unterstützt, weshalb wir in diesem Fall nicht wirklich auf deren Unterstützung bezüglich solcher Unterschriften hoffen können. Zumindest nicht kurzfristig.

Meine Frage nun: Haltet ihr es aufgrund eurer gesammelten Erfahrungen für wahrscheinlich, dass die Geburtsurkunde meiner Frau noch vorgelegt werden muss? (Im Original, mit Legalisierung/Apostille und ohne Laminierung?)
Für die Dänischen Behörden bei der Hochzeit war eine eingescannte Version der Original-Geburtsurkunde ausreichend.
Es wurde wie, gesagt, nicht auf der Webseite der Auslandsvertretung in GB gefordert und die Kollegin bei der Auslandsvertretung meinte ja ebenfalls bei dem Gespräch, alles wäre perfekt.

Auf lange Sicht werden wir so oder so eine neue Geburtsurkunde für sie irgendwie beantragen, ich bin mir aber eben nicht sicher, ob das so kurzfristig, während des aktuellen Visumverfahrens ohne größere Unterbrechung klappen könnte.

Ich würde mich freuen, eure Gedanken dazu zu hören.

Titel: Re: Geburtsurkunde im Nachhinein benötigt für Familienzusammenführung?
Beitrag von Aras am 27.05.2023 um 19:24:03
Glaub der wird nicht für das Visumverfahren angefordert.

Durch das laminieren ist es nicht mehr möglich die Urkunde auf ihre Echtheit zu prüfen. Insofern ist sie praktisch wertlos, wenn es darauf ankommt, diese im Rechtsverkehr vorzulegen. Also insbesondere wenn das erste Kind beurkundet werden soll, wird das deutsche Standesamt diese anfordern.

Also schauen ob man einen Anwalt in Indonesien mit der Beschaffung der Geburtsurkunde beauftragen kann.

Es gibt eine Anwaltsliste von der deutschen Botschaft in Jakarta.
https://jakarta.diplo.de/blob/1890460/b73c408707df32cac4088c743bbb3df9/rechtsanwaltsliste-data.pdf

Die werden wahrscheinlich deutsche Preise haben. Aber man könnte ja denen schreiben und ausloten ob die Unterschrift der Eltern wirklich nötig ist.

Titel: Re: Geburtsurkunde im Nachhinein benötigt für Familienzusammenführung?
Beitrag von melmac am 28.05.2023 um 17:14:57

Aras schrieb am 27.05.2023 um 19:24:03:
Durch das laminieren ist es nicht mehr möglich die Urkunde auf ihre Echtheit zu prüfen.

Man könnte eventuell die Laminierung auch wieder ablösen. Wenn die Urkunde sonst eh wertlos ist, könnte man es riskieren. Vorher nochmal im Netz nach Tipps zur besten Vorgehensweise suchen (Skalpell? Föhn?).

Titel: Re: Geburtsurkunde im Nachhinein benötigt für Familienzusammenführung?
Beitrag von Aras am 28.05.2023 um 17:45:20
Ja hmm. Stimmt. Einfach mal schauen ob man die Laminierung per Skalpell wieder loskriegt.

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