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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> ABH macht eigene Formvorschriften für Einbürgerung? https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1684609985 Beitrag begonnen von roseforest am 20.05.2023 um 21:13:05 |
Titel: ABH macht eigene Formvorschriften für Einbürgerung? Beitrag von roseforest am 20.05.2023 um 21:13:05
Hi zusammen,
ich möchte gerne fragen ist das rechtmäßig? "Schriftlich eingereichte Anträge können nicht bearbeitet werden. " https://www.bochum.de/Standesamt/Dienstleistungen-und-Infos/Einbuergerung Also aufgrund welcher Vorschrift darf man keinen schriftlichen Antrag stellen? Danke euch :) |
Titel: Re: ABH macht eigene Formvorschriften für Einbürgerung? Beitrag von roseforest am 30.05.2023 um 21:19:21
Haben jetzt im August einen Termin zur "Antragsabgabe oder Beratung" buchen können . Passt also alles :)
Dann werde ich direkt vor Ort meine Fragen freundlich natürlich besprechen |
Titel: Re: ABH macht eigene Formvorschriften für Einbürgerung? Beitrag von Aras am 30.05.2023 um 21:49:16
Auf dem Formular-Antrag von NRW steht geschrieben, dass der Antrag vor dem Sachbearbeiter unterschrieben werden muss. Also der Teil wo man die Korrektheit der Angaben bestätigt UND erklärt, dass man kein Terrorist sei und zur fdGO bekennt.
Dafür gibt es aber keine imho Rechtsgrundlage. Es gibt ja nicht mal die Pflicht das Formular zu nutzen. Hier der Ausführungserlass: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=1&gld_nr=1&ugl_nr=102&bes_id=50169&val=50169&ver=7&sg=&aufgehoben=N&menu=1 Aus 1.1.1 Zitat:
Aber: 1.1.1.2 Zitat:
Problem: Ein Erlass ist eine Verwaltungsvorschrift und kein Gesetz im materiellen Sinne. Es bindet die Verwaltung aber nicht den Bürger. Man könnte also sogar auf einer Serviette den Antrag formulieren und einreichen. Außer ich habe jetzt eine Verordnung übersehen. Wahrscheinlich nicht, sonst wäre das Formular nicht in der Verwaltungsvorschrift sondern in der Verordnung. |
Titel: Re: ABH macht eigene Formvorschriften für Einbürgerung? Beitrag von dim4ik am 03.06.2023 um 08:49:07 Aras schrieb am 30.05.2023 um 21:49:16:
Eben. Die entsprechende Rechtsgrundlage ist § 130 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 BGB. |
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