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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Familiennachzug
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Beitrag begonnen von Sarashawky2288 am 28.04.2023 um 15:00:40

Titel: Familiennachzug
Beitrag von Sarashawky2288 am 28.04.2023 um 15:00:40
Hallo liebe Team,
kann eine Personen mit 19d Familienachzug machen  , wenn die Dehe bereis nach der Flucht bzw. erhalt AE ? muss das Lebensunterhalt gesichert?
viele Grüße

Titel: Re: Familiennachzug
Beitrag von deerhunter am 28.04.2023 um 17:12:06
Es muss genügend Wohnraum nachgewiesen werden, genug Einkommen und ein A1

(1) Für den Familiennachzug zu einem Ausländer muss

1.
    der Ausländer eine Niederlassungserlaubnis, Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU, Aufenthaltserlaubnis, eine Blaue Karte EU, eine ICT-Karte oder eine Mobiler-ICT-Karte besitzen oder sich gemäß § 18e berechtigt im Bundesgebiet aufhalten und
2.
    ausreichender Wohnraum zur Verfügung stehen.

Titel: Re: Familiennachzug
Beitrag von Sarashawky2288 am 28.04.2023 um 17:24:16
ich habe verschrieben: wenn die Ehe nach erhalt Aufenthaltstitel (19d).

Titel: Re: Familiennachzug
Beitrag von reinhard am 29.04.2023 um 15:12:19
Heißt das: Du hast zuerst eine AE nach § 19d erhalten,
dann hast Du in Syrien geheiratet?

Ja, dann funktioniert die Familienzusammenführung ganz normal: Er muss das Visum beantragen, er muss sein A1-Zertifikat vorlegen.
Du musst der Familienzusammenführung zustimmen, Du musst Wohnung und Einkommen in Deutschland nachweisen.

Falls die Voraussetzungen nicht so sind wie beschrieben, beschreib sie nochmal genau.

Titel: Re: Familiennachzug
Beitrag von Sarashawky2288 am 29.04.2023 um 19:54:06
Hello: muss nicht die Heirat vor erhalt des AE bestanden, damit ich meine Familie holen kann ?

Titel: Re: Familiennachzug
Beitrag von deerhunter am 30.04.2023 um 07:57:01

Sarashawky2288 schrieb am 29.04.2023 um 19:54:06:
Hello: muss nicht die Heirat vor erhalt des AE bestanden, damit ich meine Familie holen kann ?


Was heißt Familie? Du darfst, wenn du die Bedingungen erfüllst (Wohnung + Einkommen + A1) deinen Mann nachholen....keine Familie

Titel: Re: Familiennachzug
Beitrag von lottchen am 30.04.2023 um 12:25:01
Ehemann/Ehefrau und eigene Kinder. Das ist "Familie" in diesem Zusammenhang.

In Deinem Profil steht dass Du "Lebenspartner/in von Ausländer/in" bist.
Das stimmt dann nicht, oder?

Titel: Re: Familiennachzug
Beitrag von reinhard am 30.04.2023 um 12:55:29
Nein. Wer eine AE hat, darf heiraten.

"Herholen" geht nie.

Die Ehepartnerin oder der Ehepartner beantragt selbst ein Visum und reist dann ein. Dabei müssen beide die Voraussetzungen erfüllen, die das Aufenthaltsgesetz vorsieht.

Ein Visum zum Heiraten funktioniert ähnlich, nur die Reihenfolge ist etwas anders.

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