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Ausländerrecht >> Asyl, Duldung, humanitäre Aufenthalte, Passangelegenheiten >> Notunterkunft Asylantrag
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Beitrag begonnen von Susu am 23.04.2023 um 23:13:48

Titel: Notunterkunft Asylantrag
Beitrag von Susu am 23.04.2023 um 23:13:48
Hallo alle zusammen
Ich hoffe es kann mir jemand weiterhelfen  :-/

Vor fast 2 Jahren habe ich meinen Verlobten kennen und lieben gelernt.
Er hatte damals bereits einen Asylantrag in Karlsruhe gestellt und eine Vorläufige Aufenthaltsbescheinigung erhalten,die aber 4 Monate vor unserem kennenlernen abgelaufen ist.
Er hat das Bundeslang gewechselt und hat sich einfach nicht mehr bei der Ausländerbehörde gemeldet. Das Asylverfahren wurde daraufhin geschlossen und er ist nun ein zweites mal nach knapp zwei Jahren zurück in diese Notaufnahme für einen erneuten Asylantrag gegangen.
Zurzeit befindet er sich dort und wartet nun das Gespräch beim Bundesamt Migration ab.
Ich habe einfach nur Angst das man ihn danach direkt abschiebt und wir keine Chance auf eine Heirat bekommen.
Er ist aus Algerien und wie ich weiss besteht kein Grund das er hier bleiben dürfte,oder?
Kann er unsere Beziehung als Grund nennen?
Wie ist die beste Vorgehensweise?
Kann ich irgendetwas tun?
Ich bin echt verzweifelt weil ich Angst habe ihn zu verlieren :'(


Ich bin für jede Antwort dankbar

Titel: Re: Notunterkunft Asylantrag
Beitrag von deerhunter am 24.04.2023 um 06:55:07

Susu schrieb am 23.04.2023 um 23:13:48:
Er ist aus Algerien und wie ich weiss besteht kein Grund das er hier bleiben dürfte,oder?
Kann er unsere Beziehung als Grund nennen?
Wie ist die beste Vorgehensweise?
Kann ich irgendetwas tun?
Ich bin echt verzweifelt weil ich Angst habe ihn zu verlieren 



Er sollte ausreisen!
Dann einen Antrag für ein Hochzeitsvisum von Algerien aus stellen....je nach seinen "illegalen" Aufenthaltsproblemen im Vorfeld, wird dann entschieden ob und wann er ein Visum erhält!
Dann könnt ihr heiraten und zusammen leben

Wird er abgeschoben, bekommt er eine Sperre...also deshalb freiwillig ausreisem

Titel: Re: Notunterkunft Asylantrag
Beitrag von Susu am 24.04.2023 um 08:35:30
Vielen Dank erstmal für deine Antwort
Würde es so keine Chance geben?
Müsste ich dann nach Algerien eventuell reisen?
Das ist unmöglich für mich,da ich Kinder habe und es alles etwas komplizierter wäre.
Warum könnte man nicht jetzt schon angeben das man heiraten möchte?
Jetzt ist ehr doch schonmal hier!
Habe auch einiges mit Ausbildung gelesen, würde das auch in Frage kommen um zumindestens eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen?

Ich habe soviele Fragen und weiss nicht wo ich sie stellen kann , außer hier😕
deerhunter schrieb am 24.04.2023 um 06:55:07:
Er sollte ausreisen!
Dann einen Antrag für ein Hochzeitsvisum von Algerien aus stellen....je nach seinen "illegalen" Aufenthaltsproblemen im Vorfeld, wird dann entschieden ob und wann er ein Visum erhält!
Dann könnt ihr heiraten und zusammen leben

Wird er abgeschoben, bekommt er eine Sperre...also deshalb freiwillig ausreisem


Titel: Re: Notunterkunft Asylantrag
Beitrag von deerhunter am 24.04.2023 um 09:05:31

Susu schrieb am 24.04.2023 um 08:35:30:
Würde es so keine Chance geben?

Da er scheinbar nicht legal hier ist gibt es keine Chance


Susu schrieb am 24.04.2023 um 08:35:30:
Müsste ich dann nach Algerien eventuell reisen?

Nein, er muss nach algerien reisen. Dort einen Antrag auf Hochzeitsvisum stellen bei der Botschaft. Dann kann er legal nach Deutschland


Susu schrieb am 24.04.2023 um 08:35:30:
Warum könnte man nicht jetzt schon angeben das man heiraten möchte?


Weil er, wenn ich es richtig lese, illegal hier ist!


Susu schrieb am 24.04.2023 um 08:35:30:
Jetzt ist ehr doch schonmal hier!
Habe auch einiges mit Ausbildung gelesen, würde das auch in Frage kommen um zumindestens eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen?


Auch das geht i.d.R. nur bei "legalem" Aufnthalt

Titel: Re: Notunterkunft Asylantrag
Beitrag von Susu am 24.04.2023 um 09:19:55
Darf ich wissen wann Illegal bedeutet?
Es ist ja in einer Notunterkunft gemeldet und das schon seit 3 Monaten,er wartet nur auf sein Interview beim Amt Migration und Flüchtlinge.
Wie kann er legal hier anerkannt werden?
Oder ist er es schon?
deerhunter schrieb am 24.04.2023 um 09:05:31:
Da er scheinbar nicht legal hier ist gibt es keine Chance

Nein, er muss nach algerien reisen. Dort einen Antrag auf Hochzeitsvisum stellen bei der Botschaft. Dann kann er legal nach Deutschland


Weil er, wenn ich es richtig lese, illegal hier ist!


Auch das geht i.d.R. nur bei "legalem" Aufnthalt


Titel: Re: Notunterkunft Asylantrag
Beitrag von reinhard am 24.04.2023 um 11:05:59
Er kann hier anerkannt werden, wenn er eine Verfolgung in Algerien belegen kann. Da er den ersten Antrag auf Asyl aufgegeben hat, es also damals keine Verfolgung gab, muss er jetzt im Folgeantrag eine neue Verfolgung belegen, die erst entstanden ist, nachdem der erste Asylantrag zu Ende war.

Hat er seinen Pass beim Bundesamt abgegeben? Den bekommt er bei einer freiwilligen Ausreise am Flughafen zurück. Den braucht er auch für das Visum und zum Heiraten.

Ihr könnt allerdings jetzt schon zu Deinem Standesamt gehen und fragen, welche Unterlagen zum Heiraten gebraucht werden. Das ist für ihn etwas komplizierter als für Dich, alles zusammen zu bekommen.

Titel: Re: Notunterkunft Asylantrag
Beitrag von Susu am 24.04.2023 um 11:27:27
Ich danke dir wirklich sehr für deine Beratung und ich habe dadurch eine Richtung die ich einschlagen werd.
Gehen wir davon aus das er eine Aufenthaltsgestattung bekommt.
Können wir damit heiraten ohne das er abgeschoben wird?
Wie hoch ist das Risiko das man ihn dann abschieben wird,kurz davor?
reinhard schrieb am 24.04.2023 um 11:05:59:
Er kann hier anerkannt werden, wenn er eine Verfolgung in Algerien belegen kann. Da er den ersten Antrag auf Asyl aufgegeben hat, es also damals keine Verfolgung gab, muss er jetzt im Folgeantrag eine neue Verfolgung belegen, die erst entstanden ist, nachdem der erste Asylantrag zu Ende war.

Hat er seinen Pass beim Bundesamt abgegeben? Den bekommt er bei einer freiwilligen Ausreise am Flughafen zurück. Den braucht er auch für das Visum und zum Heiraten.

Ihr könnt allerdings jetzt schon zu Deinem Standesamt gehen und fragen, welche Unterlagen zum Heiraten gebraucht werden. Das ist für ihn etwas komplizierter als für Dich, alles zusammen zu bekommen.


Titel: Re: Notunterkunft Asylantrag
Beitrag von reinhard am 24.04.2023 um 13:36:36
Wenn er eine Gestattung bekommen sollte (extrem unwahrscheinlich), könnt Ihr heiraten.

Danach kommt die Ablehnung des Asylantrages und die Ausreiseaufforderung (mit Abschiebeandrohung). Dann sollte er nicht auf die Abschiebung warten, sondern schnell ausreisen, um den Visumantrag zu stellen.

Das Risiko der Abschiebung "davor" ist relativ hoch, weil Algerien Abschiebungen ohne besondere Auflagen erlaubt. Muss er wissen, welches Risiko er eingeht. Wenn er auf die Abschiebung wartet, kann er ja auch zwei bis drei Jahre später wieder ein Visum beantragen. Reist er freiwillig aus, kann er den Visumantrag sofort stellen.

Falls er abgeschoben wird und später wieder kommt, wartet auf ihn hier die Rechnung mit den Abschiebekosten. Da Behördenkosten und Polizeikosten mit rein kommen, ist das meistens ein hoher vierstelliger Betrag.

Titel: Re: Notunterkunft Asylantrag
Beitrag von Susu am 24.04.2023 um 14:17:27
Vielen Dank
Dann habe ich noch eine Frage.
Wenn er freiwillig Ausreist und dann das Visum beantragt,kann man es ablehnen?
Wenn ja warum?
reinhard schrieb am 24.04.2023 um 13:36:36:
Wenn er eine Gestattung bekommen sollte (extrem unwahrscheinlich), könnt Ihr heiraten.

Danach kommt die Ablehnung des Asylantrages und die Ausreiseaufforderung (mit Abschiebeandrohung). Dann sollte er nicht auf die Abschiebung warten, sondern schnell ausreisen, um den Visumantrag zu stellen.

Das Risiko der Abschiebung "davor" ist relativ hoch, weil Algerien Abschiebungen ohne besondere Auflagen erlaubt. Muss er wissen, welches Risiko er eingeht. Wenn er auf die Abschiebung wartet, kann er ja auch zwei bis drei Jahre später wieder ein Visum beantragen. Reist er freiwillig aus, kann er den Visumantrag sofort stellen.

Falls er abgeschoben wird und später wieder kommt, wartet auf ihn hier die Rechnung mit den Abschiebekosten. Da Behördenkosten und Polizeikosten mit rein kommen, ist das meistens ein hoher vierstelliger Betrag.


Titel: Re: Notunterkunft Asylantrag
Beitrag von deerhunter am 24.04.2023 um 15:13:09

Susu schrieb am 24.04.2023 um 14:17:27:
Wenn er freiwillig Ausreist und dann das Visum beantragt,kann man es ablehnen?
Wenn ja warum


Natürlich kann man es auch ablehnen...warum wissen wir nicht! Ein paar Beispiele

1. seine Papiere sind nicht stimmig
2. er ist schon verheiratet
3. er ist vorbestraft
4. usw.


Das kann dir niemand sagen, weil niemand deinen Verlobten und seine Geschichte kennt
Reist er nicht aus und wird abgeschoben wird er eine Sperre von 2 oder 3 Jahren bekommen und kann dann nicht einreisen

Titel: Re: Notunterkunft Asylantrag
Beitrag von reinhard am 24.04.2023 um 15:46:38
Und, zur Erläuterung:

Falls Ihr heiratet, wird er eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Voraussetzungen sind:
1) heiraten und zusammenleben wollen
2) Visum aus Algier
3) Deutsch-Zertifikat A1

Er muss also so oder so nochmal nach Algier.

Titel: Re: Notunterkunft Asylantrag
Beitrag von Susu am 24.04.2023 um 16:24:18
Ok verstehe
Was ich mir nicht verstehe,es gibt andere die haben genau wie mit unserer Umständen geschafft zu heiraten.
Was war bei denen anderst🤔


reinhard schrieb am 24.04.2023 um 15:46:38:
Und, zur Erläuterung:

Falls Ihr heiratet, wird er eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Voraussetzungen sind:
1) heiraten und zusammenleben wollen
2) Visum aus Algier
3) Deutsch-Zertifikat A1

Er muss also so oder so nochmal nach Algier.


Titel: Re: Notunterkunft Asylantrag
Beitrag von uwe1122 am 24.04.2023 um 18:21:52

Susu schrieb am 24.04.2023 um 16:24:18:
es gibt andere die haben genau wie mit unserer Umständen geschafft zu heiraten.


Da waren evtl. die Vorraussetzungen anders.

Das kann hier glaube ich, keiner beurteilen,da man die einzelen Fälle nicht kennt.

Es bringt auch nichts,wenn man diese Beispiele als Argument bei der ABH anbringt.

Alles Andere ist schon erklärt worden.

Gruss

Uwe

Titel: Re: Notunterkunft Asylantrag
Beitrag von lottchen am 24.04.2023 um 18:33:44

Susu schrieb am 24.04.2023 um 16:24:18:
,es gibt andere die haben genau wie mit unserer Umständen geschafft zu heiraten.
Was war bei denen anderst

Warum fragst Du das nicht die anderen, die es geschafft haben unter diesen Umständen zu heiraten? Du scheinst ja einige davon zu kennen, dann frage diese doch. 

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