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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Krankenversicherung
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Beitrag begonnen von tiggger am 06.04.2023 um 16:09:40

Titel: Krankenversicherung
Beitrag von tiggger am 06.04.2023 um 16:09:40
Ist es möglich, wenn ein Drittstaatler einen Aufenthalt nach §21 begründet (also Investorenvisum), in die gesetzliche Krankenkasse aufgenommen zu werden?

Titel: Re: Krankenversicherung
Beitrag von Aras am 06.04.2023 um 16:23:41
Es kommt drauf an.

Der Ausländer ist ja Selbstständig. Als Selbstständiger kann man nur in die freiwillige Versicherung, § 9 SGB V. Und hier würde wahrscheinlich nur § 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB V möglich sein, wenn es ein Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und dem Heimatstaat des Ausländers gibt, wo zwischenstaatlich geregelt wurde, dass die Vorversicherungszeiten anerkannt werden. Es gibt aber kaum Sozialversicherungsabkommen die in Frage kommen.

Siehe auch die Tabelle hier:
https://www.tk.de/firmenkunden/service/fachthemen/ausland/uebersicht-sozialversicherungsabkommen-2035180

Da du den Drittstaat nicht benannt hast, müsstest du das selber checken.

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