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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Sprachkursvisum danach Zweckwechsel https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1680611563 Beitrag begonnen von Chris2701 am 04.04.2023 um 14:32:43 |
Titel: Sprachkursvisum danach Zweckwechsel Beitrag von Chris2701 am 04.04.2023 um 14:32:43
Hallo liebe Forenmitglieder,
eine Freundin von mir russische Staatsangehörige hat ein Sprachkursvisum ausgestellt bekommen von der Deutschen Botschaft in Russland. Sie hat angegeben das Sie Kurse bis Niveau C1 ca. 8 Monate absolvieren möchte. Sie hat auch einen anerkannten Hochschulabschluss als Ingenieurin. Sie plant nach dem Sprachkurs eine Arbeit zu finden. Ist dies möglich durch die Blaue Karte? Und ist ein Zweckwechsel nur auf die gesetzlichen Ansprüche beschränkt oder kann nach erreichen eines Niveaus auch eine Aufenthaltserlaubnis für eine normale Erwerbstätigkeit erteilt werden welches nicht unter die Blaue Karte fällt? Berufsausbildung etc..pp Danke im Voraus. |
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