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Ausländerrecht >> Asyl, Duldung, humanitäre Aufenthalte, Passangelegenheiten >> Eritreische Botschaft gibt Paß nicht zurück
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Beitrag begonnen von traute am 03.04.2023 um 07:24:24

Titel: Eritreische Botschaft gibt Paß nicht zurück
Beitrag von traute am 03.04.2023 um 07:24:24
Hallo,
es gibt folgendes Problem:
2010 heiratet eine Deutsche einen Mann aus Eritrea und bringt ihn mit nach DE. Sie bekommen 2 gemeinsame Kinder, lassen sich nach einigen Jahren scheiden, haben gemeinsames Sorgerecht. Er bekommt einen Aufenthaltstitel nach § 28. Die Exfrau  macht ihm das Leben zur Hölle, entzieht ihm die Kinder etc. Gerichtlich wurde eine Besuchsregelung festgelegt, aber sie hält sich nicht daran. Jugendamt ist auch involviert. Das zur Vorgeschichte.
Im Aug. 2022 schickt der Mann seinen Reisepaß zur eritreischen Botschaft, um ihn verlängern zu lassen. Im Okt. 2022 läuft der Paß ab. Bis heute hat er diesen von der Botschaft nicht zurück erhalten und eine Fiktionsbescheinigung von der ABH bekommen. Im Juni läuft diese wieder aus.

Er hat 3 Jahre eine Ausbildung zum LKW Fahrer gemacht und wird nirgendes eingestellt wegen der Fiktionsbescheinigung. Aktuell liegt ein Jobangebot als Busfahrer für die nächsten 2 Jahre vor. Das Jugendamt drängt ihn massiv zur Arbeit, aber ohne Aufenthaltserlaubnis keine Arbeit.
Die Botschaft rührt sich nicht. Telefonische Nachfragen werden sofort blockiert. Der Hörer wird aufgelegt. Von einem verwandten Regierungsbeamten in Eritrea hat er erfahen, dass sein Paß in Asmara liegt.

Welche Möglichkeiten hat er, den Paß zurück zu bekommen?

Titel: Re: Eritreische Botschaft gibt Paß nicht zurück
Beitrag von reinhard am 03.04.2023 um 11:18:02
Es handelt sich um eine Diktatur, die sich selbst nicht an irgendwelche Gesetze hält. Ich denke deshalb, in diesem Forum kannst Du keine Antworten bekommen, weil das Verhältnis zwischen ihm und dem Regierungsvertreter in Asmara nur ihm bekannt ist. Er selbst fragt ja auch gar nicht, kann also auch keine Rückfragen beantworten.

Titel: Re: Eritreische Botschaft gibt Paß nicht zurück
Beitrag von traute am 03.04.2023 um 16:55:23
[Er selbst fragt ja auch gar nicht, kann also auch keine Rückfragen beantworten.[/quote]

Du meinst, er fragt hier nicht im Forum, oder wie? Ich frage ja für ihn und kann auch Rückfragen beantworten (sonst würde ich hier nicht fragen)

Titel: Re: Eritreische Botschaft gibt Paß nicht zurück
Beitrag von Aras am 03.04.2023 um 16:59:00
Dann soll er unter dem Hinweis der Passbeschaffungsprobleme die AE als Ausweisersatz oder einen Reiseausweis für Ausländer beantragen.


Titel: Re: Eritreische Botschaft gibt Paß nicht zurück
Beitrag von traute am 03.04.2023 um 19:47:18
Welche Rechtsgrundlage gibt es dafür?

Titel: Re: Eritreische Botschaft gibt Paß nicht zurück
Beitrag von Aras am 03.04.2023 um 20:14:46
§ 48 AufenthG

Titel: Re: Eritreische Botschaft gibt Paß nicht zurück
Beitrag von traute am 13.04.2023 um 06:27:06
Danke

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