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Beitrag begonnen von skeem78 am 31.03.2023 um 14:30:51

Titel: Jobwechsel bei Aufenthaltstitel § 38 a
Beitrag von skeem78 am 31.03.2023 um 14:30:51
Guten Tag,

ein Freund hat eine Niederlassungserlaubnis aus Italien und kam nach D (Bayern) um zu arbeiten. Er hat in einem Jahr den Arbeitgeber zwei mal gewechselt. Er hat einen Aufenthaltstitel § 38 a mit Nebenbestimmung: "Aufenthaltserlaubnis erlischt mit Beendigung dieser Beschäftigung nach 14 Tagen"..

Er möchte jetzt gerne nach Hessen umziehen, weil er dort einen besseren Job gefunden hat. Darf er einfach so umziehen?

Eine andere Frage: Er ist jetzt seit einem Jahr in D. Wenn er jetzt die Arbeit und das Bundesland wechseln dürfte, könnte er die Gesamtaufenthaltsdauer in D summieren/kumulieren? Oder er muss jedes mal bei Null anfangen? Die Frage bezieht sich auf die Dauer des Aufenthalts von 3 Jahren, die man haben muss um eine Niederlassungserlaubnis beantragen zu dürfen.

Vielen Dank

MfG

Y.K.   

Titel: Re: Jobwechsel bei Aufenthaltstitel § 38 a
Beitrag von lottchen am 31.03.2023 um 16:50:52
Eigentlich hilft ein Blick ins Gesetz am Meisten:
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__38a.html
Punkt (1) und (4)

Für die NE spielt es keine Rolle, wo er sich in D aufhält. Es geht um die Dauer des Aufenthaltes in Deutschland, in welchem Bundesland ist egal.

Titel: Re: Jobwechsel bei Aufenthaltstitel § 38 a
Beitrag von skeem78 am 03.04.2023 um 13:30:29
Vielen Dank

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