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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Nach 6 Jahren im Ausland wieder in Deutschland einbürgern lassen?
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Beitrag begonnen von keviin55 am 30.03.2023 um 16:05:02

Titel: Nach 6 Jahren im Ausland wieder in Deutschland einbürgern lassen?
Beitrag von keviin55 am 30.03.2023 um 16:05:02
Hallo, ich bin Ausländer und habe bereits 11 Jahre in Deutschland gelebt, währenddessen ich meinen Master abgeschlossen habe. Anschließend habe ich das Land verlassen und war für 6 Jahre in mein Heimat. Nun bin ich wieder in Deutschland und habe ein Arbeitsvertrag in Berlin. Ich frage mich, ob ich nun eine Einbürgerung beantragen kann oder ob ich erneut 8 Jahre warten muss.

Titel: Re: Nach 6 Jahren im Ausland wieder in Deutschland einbürgern lassen?
Beitrag von reinhard am 30.03.2023 um 16:52:27
Bis zu fünf Jahre der "alten" Zeit können angerechnet werden.

Mit Deutschkenntnissen (B1) und Einbürgerungstest kann auf sieben Jahre verkürzt werden.

Also: Nach zwei Jahren "neuer" Aufenthaltszeit entsprechende Anfrage abschicken. Und im Herbst mal lesen, was die Regierung am Einbürgerungsrecht ändert und verkürzt – was rauskommt, weiß man erst, wenn der Bundesrat fertig ist.

Also: Weder sofort noch in acht Jahren.

Titel: Re: Nach 6 Jahren im Ausland wieder in Deutschland einbürgern lassen?
Beitrag von Aras am 30.03.2023 um 22:48:56
Es werden normalerweise von 10 Jahren Aufenthalt bis zu 5 Jahre angerechnet. Also pro Jahr hat man ein halbes Jahr gut. Jedoch verfallen soweit ich das verstanden habe, mit jedem Jahr im Ausland eben das "Guthaben" entsprechend. Also mit 6 Jahren Auslandsaufenthalt kann es sein dass du jetzt praktisch 2 Jahre angerechnet bekommen könntest (10 Jahre  Deutschlandaufenthalt - 6 Jahre Auslandsaufenthalt × 0,5 Anrechnungsfaktor = 2 Jahre anrechenbare Aufenthaltszeit).

Das ist aber auch eine Ermessensentscheidung. Vielleicht gibt es ja auch Argumente um mehr anzurechnen, bspw. Tätigkeit für deutsche Unternehmen während du im Ausland warst.

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