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Beitrag begonnen von Bledar am 28.03.2023 um 19:33:29

Titel: Niederlassungserlaubnis
Beitrag von Bledar am 28.03.2023 um 19:33:29
Hallo,

ich habe eine Frage zur Beantragung der Niederlassungserlaubnis.

Ich lebe seit September 2018 in Deutschland und besitze eine AE nach Par. 19c, Abs. 1. Die Beschäftigung zum ersten Mal in Deutschland habe ich 2 Monaten später angefangen und bin somit vom November 2018 bis jetzt durchgehend vollzeitbeschäftigt beim selben Arbeitgeber. Ich erfülle fast alle Voraussetzungen bis auf die 60 Rentenbeiträge und Wartezeit von 5 Jahren.

Die Firma wo ich arbeite wird wahrscheinlich ab Sommer in Kurzarbeit gehen wobei mein Gehalt von 1700 Euro netto auf 1000-1200 gekürzt wird (60% KuG + Aufstockung). Ich arbeite auch nebenbei wo ich monatlich 520 Euro dazuverdiene. Meine monatliche Warmmiete beträgt 350 ,- Euro.


Ist es möglich den Antrag schon im September zu stellen (bis daher werde ich 58 Rentenbeiträge eingezahlt haben) oder erst im November wenn ich 60 Rentenbeiträge erreicht habe?

Kann in meinem Fall die Kurzarbeit irgendwelche Auswirkungen auf den Erhalt der Niederlassungserlaubnis haben? Wird mein Lebensunterhalt als gesichert beurteilt wenn ich mich in Kurzarbeit befinde aber einen unbefristeten Arbeitsvertrag habe und zusätzlich noch ein Minijob mache?

Vielen Dank im Voraus.





Titel: Re: Niederlassungserlaubnis
Beitrag von dim4ik am 16.04.2023 um 10:39:28

Bleed schrieb am 28.03.2023 um 19:33:29:
Ist es möglich den Antrag schon im September zu stellen (bis daher werde ich 58 Rentenbeiträge eingezahlt haben) oder erst im November wenn ich 60 Rentenbeiträge erreicht habe?

Der Antrag kann jederzeit gestellt werden, was damit danach passiert, hängt von der ABH bzw. dem Sachbearbeiter ab. Ich würde vll. empfehlen, gerade in dem Fall eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU zu beantragen. Erstens sind die meisten Bundesländer nicht so strikt bzgl. 60 Monate Rentenbeiträge und zweitens hat die EzDA-EU Vorteile gegenüber der NE.


Bleed schrieb am 28.03.2023 um 19:33:29:
Kann in meinem Fall die Kurzarbeit irgendwelche Auswirkungen auf den Erhalt der Niederlassungserlaubnis haben?

Das wird dir deine ABH mitteilen.

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