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Beitrag begonnen von Sara100 am 22.03.2023 um 18:08:42

Titel: Niedererlassungerlaubniss
Beitrag von Sara100 am 22.03.2023 um 18:08:42
Hallo,

ich habe 30 Jahre lang in Deutschland gelebt, bekam im Jahr 2020 meine Niedererlassungerlaubniss gültig bis 2030. Bin aber März 2021 zurück in die Türkei gegangen. Habe mich Oktober 2022 aus Deutschland abgemeldet. Meine Frage wäre: ist die Niedererlassung erlöschen? Da ich mich aus Deutschland abgemeldet habe? Brauche ich ein Visum, wenn ich in April nach Deutschland einreise?

bedanke mich im Voraus für Antworten.


Titel: Re: Niedererlassungerlaubniss
Beitrag von reinhard am 22.03.2023 um 18:42:55
Vermutlich ist die NE erloschen – die unbefristet war, also nicht "gültig bis 2030", sondern für immer oder bis zum Umzug ins Ausland.

Mit dem Umzug ist sie vermutlich erloschen, wenn Du nicht einen Tatbestand aus den Bestimmungen erfüllt, bei denen die NE nicht erlischt. Dazu müsstest Du aber mehr über Dich schreiben.

Da die NE vermutlich erloschen ist, brauchst Du für einen Besuch in Deutschland ein Visum, falls Du nicht im öffentlichen Dienst arbeitest.

https://dejure.org/gesetze/AufenthG/51.html
Guck Dir mal Absatz 2 an.

Titel: Re: Niedererlassungerlaubniss
Beitrag von Saxonicus am 23.03.2023 um 08:43:37

Sara100 schrieb am 22.03.2023 um 18:08:42:
ich habe 30 Jahre lang in Deutschland gelebt, bekam im Jahr 2020 meine Niedererlassungerlaubniss gültig bis 2030. Bin aber März 2021 zurück in die Türkei gegangen. Habe mich Oktober 2022 aus Deutschland abgemeldet. Meine Frage wäre: ist die Niedererlassung erlöschen? 

Nach meiner Auffassung ist die Niederlassungserlaubnis auch diesen Grund erloschen:
§ 51 Beendigung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts;
(1) Der Aufenthaltstitel erlischt in folgenden Fällen:
6. wenn der Ausländer aus einem seiner Natur nach nicht
    vorübergehenden Grunde ausreist,

Titel: Re: Niedererlassungerlaubniss
Beitrag von lottchen am 23.03.2023 um 09:53:22
Hier steht drinnen, wann eine NE NICHT erlischt. Die TE müsste einfach mal schauen, ob Punkt (2) auf sie zutrifft:
https://dejure.org/gesetze/AufenthG/51.html

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