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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Verpflichtungserklärung für 2 Personen https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1678661384 Beitrag begonnen von Latina1508 am 12.03.2023 um 23:49:44 |
Titel: Verpflichtungserklärung für 2 Personen Beitrag von Latina1508 am 12.03.2023 um 23:49:44
Guten Abend zusammen
habe einen Zweifel und deswegen mal eine Frage, Ich wollte meine Eltern nach Deutschland einladen und habe dafür ein Termin bei der ABH Rhein-Sieg-Kreis Dort steht, dass 1. Gast der Mindesteinkommen in Höhe von 1.620€ und bei 2. Gäste 1.910€ Wollte jetzt meine Eltern einladen, die zwar seit über 40 Jahren zusammenleben, aber nicht verheiratet sind, deswegen muss ich ja 2x eine Verpflichtungserklärung abgeben Muss nun mein Einkommen 3.240€ sein (also 2 mal die 1.620€) oder reicht ein Mindesteinkommen von 1.910€ Danke im voraus |
Titel: Re: Verpflichtungserklärung für 2 Personen Beitrag von Beppo am 13.03.2023 um 13:23:06
Hallo,
habe mir mal die Info-Seite der ABH Rhein-Sieg-Kreis angeschaut. Als Einzelperson musst Du für zwei Gäste einen Nachweis von 1.910 Euro erbringen. Wichtiger ist die Frage ob Du noch anderen Personen unterhaltspflichtig bist? Dann erhöht sich der nachzuweisende Betrag je nach Anzahl der Unterhaltspflichtigen. Gruß Beppo |
Titel: Re: Verpflichtungserklärung für 2 Personen Beitrag von Latina1508 am 13.03.2023 um 13:39:02 Beppo schrieb am 13.03.2023 um 13:23:06:
Hallo und danke für die Antwort nein, ich bin niemanden Unterhaltspflichtig und habe auch die Deutsche Staatsbürgerschaft seit 2 Jahren Die Frage hat sich gestellt, weil ich 2 Verpflichtungserklärungen machen muss, deswegen hatte ich meine Zweifeln ob 1.620€ pro Person und pro Verpflichtungserklärung oder 1.910€ Weil wenn man den Verpflichtungserklärung Formular des Rhein-Sieg-Kreis ausfüllt, dann steht weitere Personen (aber nur Ehegatten oder Kinder |
Titel: Re: Verpflichtungserklärung für 2 Personen Beitrag von Aras am 13.03.2023 um 15:32:29
Eigentlich kann eine Verpflichtungserklärung für zwei Personen gleichzeitig abgeben. Also nur einmal die Gebühr zahlen und nicht zweimal.
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Titel: Re: Verpflichtungserklärung für 2 Personen Beitrag von SimonB am 13.03.2023 um 17:19:50
Zur VE sagt die ABH Rhein-Sieg:
zur Einladung von: 1 Gast: 2 Gäste: als Einzelperson 1.620,00 € 1.910,00 € Du als Einzelperson und nicht unterhaltspflichtig kannst dann 1 VE für 2 Gäste=deine Eltern geben. Latina1508 schrieb am 12.03.2023 um 23:49:44:
Ja, das reicht für 2 Gäste. Die Verwaltungsgebühr für diese 1 VE beträgt 29,- |
Titel: Re: Verpflichtungserklärung für 2 Personen Beitrag von Latina1508 am 13.03.2023 um 17:27:43
Ok, danke an alle
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