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Beitrag begonnen von flyhigh am 03.03.2023 um 14:36:08

Titel: Verpflichtungserklärung Unterschiede Landratsämter
Beitrag von flyhigh am 03.03.2023 um 14:36:08
Hi,

meine Situation:

als ich in München gelebt habe, konnte ich immer ohne Probleme mit 3 Gehaltsbescheinigungen eine Verpflichtungserklärungen für meine Schwiegermutter für 90 Tage Besuchsvisum machen.

Inzwischen bin ich in einen anderen Landkreis umgezogen.
Laut der Tabelle der Stadt München reicht mein Einkommmen nach wie vor, um eine Verpflichtungserklärung abzugeben. Die Stadt München möchte auch nur die Gehaltsbescheinigungen sehen. Ich muss mich aber jetzt an die ABH in meinen Landkreis wenden.

In meinen Landkreis scheint hier eine andere Praxis zu herrschen.
Ich muss hier alle Fixkosten auflisten und die ABH sagt, geht nicht, weil nicht genügend Geld da sein ( Verdiene ca. 4K netto/Monat, habe selbst eine Frau und 2 Kinder, hatte ich in MUC aber auch schon).

Das kann doch nicht deren Ernst sein?

Titel: Re: Verpflichtungserklärung Unterschiede Landratsämter
Beitrag von dim4ik am 05.03.2023 um 09:55:19

flyhigh schrieb am 03.03.2023 um 14:36:08:
Das kann doch nicht deren Ernst sein?

Doch. Ob die Forderung rechtmäßig ist, kann ggf. die Fachaufsichtsbehörde (Bezirksregierung) bzw. das Verwaltungsgericht sagen.

Titel: Re: Verpflichtungserklärung Unterschiede Landratsämter
Beitrag von Aras am 05.03.2023 um 11:05:04
Es kommt ja eigentlich auf die Differenz zwischen pfändbarem Einkommen und dem Nettoeinkommen (ggf. + Kindergeld) an. Auf tatsächliche Fixkosten kommt es nicht an.

Titel: Re: Verpflichtungserklärung Unterschiede Landratsämter
Beitrag von lottchen am 05.03.2023 um 15:52:08
Als ich vor 10-15 Jahren mehrere VE´s abgegeben habe wurde mir in meiner Stadtverwaltung als Grobformel gesagt: Warmmiete Wohnung + Stromabschlag + HartzIV-Satz für mich/meinen Besucher/alle Personen, denen ich unterhaltspflichtig bin. Ob das so rechtens ist - keine Ahnung. So wurde es damals aber bei uns gehandhabt.

Wäre in diesem Fall grob gesagt 5xBürgergeld+Warmmiete+Strom-2xKindergeld....Man könnte fragen ob man eine bestimmte Summe X hinterlegen könnte / eine Verpfändung machen könnte. Ob das auch akzeptiert wird.

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