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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Arbeitgeberwechsel Westbalkanregelung
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Beitrag begonnen von Bledar am 21.02.2023 um 17:02:47

Titel: Arbeitgeberwechsel Westbalkanregelung
Beitrag von Bledar am 21.02.2023 um 17:02:47
Hallo,

ich lebe in Deutschland seit dem 19. September 2022 und habe eine Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung (19c, Abs. 1 i.V.m 26 BeschV Abs.2).

Ich habe bisher den Arbeitgeber zwei mal gewechselt da ich in der Probezeit zwei mal gekündigt bin und jetzt habe ich einen neuen Job gefunden und habe die Zustimmung beantragt.

Heute habe ich die dritte Zustimmung des dritten Arbeitgebers von meiner Sachbearbeiterin erhalten und ich wurde mündlich ermahnt dass wenn ich auch diesen Job verliere wäre ich ausreisepflichtig da der Arbeitgeber nicht beliebig gewechselt werden kann. Ich habe ihr gesagt dass die Arbeitsverhältnisse nicht von meiner Seite aufgegeben wurden sondern bin vom Arbeitgeber innerhalb der Probezeit gekündigt worden.

Ich wollte fragen ob dieses Verhalten der Ausländerbehörde gegen mich rechtens ist und nach welchen Paragraph des Aufenthatsgesetzes stützt die Ausländerbehörde wenn die mich aus dem o.g. Grund meine AE widerrufen (wenn der Fall wiederholt wird), oder es liegt einfach in deren Ermessen?

Gruß,

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