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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Schengen Visum "umwandeln"
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Beitrag begonnen von Norita am 16.02.2023 um 16:01:38

Titel: Schengen Visum "umwandeln"
Beitrag von Norita am 16.02.2023 um 16:01:38
Hallo,
ist es für einen brasilianischen StA (zur Zeit mit Schengen-Visum in Deutschland zu Besuch) möglich, von hier aus eine Aufenthaltserlaubnis z.B. zur Ausbildung oder FSJ zu beantragen? Oder ist die Antragstellung nur von Brasilien, wo der aktuelle Wohnsitz ist,  aus möglich?
Auf der Suche bin ich über §41 Abs. 2 AufenthV gestolpert und frage mich nun, ob auch von hier aus einen Antragstellung möglich wäre.
Freue mich über Infos, vielen Dank schonmal!

Titel: Re: Schengen Visum "umwandeln"
Beitrag von Petersburger am 17.02.2023 um 11:29:34
Liebe(r) Norita,

bitte sei mir nicht böse, aber von einer Beratungsstelle Migration erwarte ich etwas mehr Grundkenntnisse/Genauigkeit bei Formulierungen.


Norita schrieb am 16.02.2023 um 16:01:38:
einen brasilianischen StA (zur Zeit mit Schengen-Visum in Deutschland zu Besuch)

Das ist gar nicht denkbar, weil brasilianischen StAng keine Schengen-Visa erteilt werden. Sie können zu Kurzaufenthalten visumfrei einreisen.

Im Zweifel kann und sollte man sich die Dokumente des Fragenden zeigen lassen, um mit den eigenen Auskünften (Beratungsstelle eben) nicht danebenzuliegen.

Ich selbst hatte mal einen Fall, wo jemand von "seinem deutschen Pass" sprach und jeder ihn deshalb als deutschen StAng behandelte und entsprechende Auskünfte erteilte - bis ich dann das Dokument sah: Es war ein deutscher Reiseausweis für Staatenlose.

Aber von dieser Kritik abgesehen:
Die Seite der deutschen Auslandsvertretungen in Brasilien ist ein guter Anlaufpunkt, wenn man Informationen der von Dir nachgefragten Art haben möchte.
Die verlinkt auf den Visa-Navigator des AA.
Dort findet man für Brasilianer

Zitat:
Sie benötigen ein Visum vor Einreise, wenn Sie in Deutschland arbeiten, forschen, sich eine Arbeit suchen oder sich selbständig machen wollen.


Konkretere Informationen kannst Du nur haben, wenn Deine Frage konkreter formuliert ist, also nicht "z.B. zur Ausbildung oder FSJ" oder ähnlich ungenau.

Titel: Re: Schengen Visum "umwandeln"
Beitrag von Norita am 22.02.2023 um 10:55:21
Hallo Petersburger,

alles ok - danke für deine Antwort inkl. Kritik.
Die Anfrage betrifft nicht meinen Beratungsbereich und ich wollte der Person dennoch einen kurzen Hinweis geben. Die grundsätzlichen Infos über deutsche Vertretung und AA kenne ich - meine konkrete Frage/ Überlegung bezieht sich ja auf §41 Abs. 2 AufenthV.
Natürlich hast Du auch Recht, dass eine fachgerechte Beratung - ohne Papiere selbst gesehen zu haben - nicht zielführend ist....

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