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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Frage nach neu
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Beitrag begonnen von Emmigrant am 11.02.2023 um 18:47:42

Titel: Frage nach neu
Beitrag von Emmigrant am 11.02.2023 um 18:47:42
Hallo:

Eine Frage bitte: Es gibt ein neuer Regelung, Angehörige bestimmtes Länder im Krieg zu Angehörigen, was in Deutschland leben, nachziehen können, wenn eine Verpflischtung  erklärung die Sicherung Lebensunterhalt abgegeben wird.
Eine Frage: wen ich Würde beziehen man sicherungrund für Krankheit erwerbt beziehen, kann man  solsche Verpflischtung  erklärung abgeben  oder
der Lebensfinanz mit der Sozialhilfe wegen sicherungrund für Krankheit erwerbt geischert?
hir:
https://www.berlin.de/einwanderung/ueber-uns/aktuelles/artikel.1291052.php

Titel: Re: Frage nach neu
Beitrag von reinhard am 11.02.2023 um 20:00:16
Die Regelung gibt es in einigen Bundesländer für die Angehörigen von Syrerinnen und Syrern.
In Thüringen gilt sie auch für Afghaninnen und Afghanen.

Derjenige, diejenigen, die einlädt, muss für fünf Jahre alle Kosten garantieren, die dem Staat entstehen. In der Regel übernimmt das Bundesland die Kosten der Krankenversicherung.

Titel: Re: Frage nach neu
Beitrag von Emmigrant am 11.02.2023 um 20:09:41
Danke
nach fünf geht wie?

Titel: Re: Frage nach neu
Beitrag von Emmigrant am 11.02.2023 um 20:26:02
danke
hier
https://www.fluechtlingsrat-thr.de/aktuelles/news/th%C3%BCringer-landesaufnahmeprogramm-f%C3%BCr-afghaninnen-startet

Titel: Re: Frage nach neu
Beitrag von calhoon am 11.02.2023 um 21:16:01

Emmigrant schrieb am 11.02.2023 um 18:47:42:
Eine Frage: wen ich Würde beziehen man sicherungrund für Krankheit erwerbt beziehen, kann man  solsche Verpflischtung  erklärung abgeben  oder
der Lebensfinanz mit der Sozialhilfe wegen sicherungrund für Krankheit erwerbt geischert?


Deine Frage ist schwer verständlich - möchtest du wissen, ob du eine Verpflichtungserklärung abgeben kannst, wenn du selbst Sozialhilfe beziehst?

Wenn ja, ist die Antwort 'nein'.

Beim Bezug von Arbeitslosengeld II (ALG II), Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) kann keine Verpflichtungserklärung abgegeben werden.

Titel: Re: Frage nach neu
Beitrag von Emmigrant am 11.02.2023 um 21:20:07
ja wie moglisch ab 5 jhare schreiben reinhard

Titel: Re: Frage nach neu
Beitrag von calhoon am 11.02.2023 um 21:29:16

Emmigrant schrieb am 11.02.2023 um 21:20:07:
ja wie moglisch ab 5 jhare schreiben reinhard


Nach 5 Jahren ist die Verpflichtungserklärung nicht mehr nötig – aber eben für die ersten 5 Jahre. Ohne Verpflichtungserklärung für die ersten 5 Jahre geht es nicht.

Titel: Re: Frage nach neu
Beitrag von Emmigrant am 11.02.2023 um 21:37:57
ja

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