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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Unterschied/ bitte um Antwort
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Beitrag begonnen von MIRA151515 am 08.02.2023 um 16:21:33

Titel: Unterschied/ bitte um Antwort
Beitrag von MIRA151515 am 08.02.2023 um 16:21:33
Guten Tag,
Ich möchte gerne wissen was ist den Unterschied zwischen  § 33 Satz 2 AufenthG  und  § 33 Satz 1 AufenthG
Mein kind hat  § 33 Satz 1 AufenthG für 1 Jahr(geneu wie ich) bekommen kann das sein Vater hilfen dass er bleibrecht oder Aufenthaltsrecht bekommen?
Vater wurde sein asyl abgelehnt und noch beim Verfahren.
Mit freundlichen Grüßen
Danke im Voraus

Titel: Kann mir das jemanden erklären?
Beitrag von MIRA151515 am 08.02.2023 um 12:47:36
Guten Tag,
Ich möchte gerne wissen was ist den Unterschied zwischen  § 33 Satz 2 AufenthG  und  § 33 Satz 1 AufenthG
Mein kind hat  § 33 Satz 1 AufenthG für 1 Jahr(geneu wie ich) bekommen kann das sein Vater hilfen dass er bleibrecht oder Aufenthaltsrecht bekommen?
Vater wurde sein asyl abgelehnt und noch beim Verfahren.
Mit freundlichen Grüßen
Danke im Voraus

Titel: Re: Kann mir das jemanden erklären?
Beitrag von erne am 08.02.2023 um 19:40:47

MIRA151515 schrieb am 08.02.2023 um 12:47:36:
kann das sein Vater hilfen dass er bleibrecht oder Aufenthaltsrecht bekommen?

das hilft nicht.

bist du mit dem Vater verheiratet?

Titel: Re: Kann mir das jemanden erklären?
Beitrag von MIRA151515 am 08.02.2023 um 20:12:04
Nein nicht verheiratet

Titel: Re: Kann mir das jemanden erklären?
Beitrag von MIRA151515 am 08.02.2023 um 20:16:56
Nein nicht verheiratet

Titel: Re: Unterschied/ bitte um Antwort
Beitrag von Aras am 08.02.2023 um 22:42:46
Ganz ehrlich, du solltest das mit einem fähigen Anwalt klären. Du bist Marokkanerin und hast ein uneheliches Kind mit einem Palästinenser mit jordanischem Pass. Kann man überhaupt nach jordanischem Recht ein uneheliches Kind anerkennen? Kann man es nach marokkanischem? Ich glaube nicht.

Insofern ware zu prüfen ob aufgrund der Unmöglichkeit mit dem Kind in Marokko oder Jordanien zu leben nicht ein Aufenthaltsrecht aus der Achtung des Familien und Privatlebens hergeleitet werden kann.

Aber das wäre etwas für seinen Anwalt.

Titel: Re: Unterschied/ bitte um Antwort
Beitrag von MIRA151515 am 09.02.2023 um 07:29:18
Ich und meinem kind haben Marokkanische Reispässe und Deutsch Aufenthaltserlaubnisse und Daueraufnthalt EU aus Spanien der Vater hat nur Jordanische Reispass.
Trotzdem kann ich aufgefordert nach Marokko zu zurückzukehren?
Obwol ich in Spanien aufgewachsen bin?
Meine Familie seit 40 Jahre in Spanien.

Titel: Re: Unterschied/ bitte um Antwort
Beitrag von Aras am 09.02.2023 um 08:27:38
Du und dein Kind können offensichtlich nicht aufgefordert werden in Marokko zu leben, da ihr ja Aufenthaltstitel habt. Es geht darum was man mit dem Kindsvater macht, also kann ein Familienleben in Jordanien stattfinden? Eher nein. Also da mit einem Anwalt reden.

Genauso gut könnt man fragen warum du nicht die spanische Staatsangehörigkeit vor deinem Umzug nach Deutschland beantragt hast.

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