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Beitrag begonnen von Krosi am 05.02.2023 um 19:07:46

Titel: Niederlassungserlaubnis mit Sprachkenntissen A2
Beitrag von Krosi am 05.02.2023 um 19:07:46
Frage für einen Kolleg von mir:

Er wurde von der Ausländerbehörde verpflichtet, wegen sein Niederlassungserlaubnis den B1 Kurs und Leben in Deutschland nachzuweisen.  Er hat mit sehr viel Mühe nur den A2 und Leben in Deutschland absolviert. Bekommt er auch mit A2 eine Niederlassungserlaubnis ?   

Danke im voraus

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis mit Sprachkenntissen A2
Beitrag von reinhard am 05.02.2023 um 19:14:36
Nein, A2 reicht noch nicht. Im Gesetz wird die bestanden B1-Prüfung vorausgesetzt, auch später für die Einbürgerung.

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis mit Sprachkenntissen A2
Beitrag von hashishshetty am 06.02.2023 um 07:51:59
Wenn man eine Blaue Karte hat und schon seit 33 Monaten eine Beschäftigung in Deutschland hat, darf man laut § 18c Abs. 2 Satz 1 AufenthG mit A1 und Leben in Deutschland eine Niederlassungserlaubnis beantragen.

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis mit Sprachkenntissen A2
Beitrag von Aras am 06.02.2023 um 11:29:37
@hashishshetty

Aus dem Kontext, dass er für einen Orientierungskurs verpflichtet wurde, ergibt sich, dass er kein Blaue Karte Besitzer ist.

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