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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> 30 Tage arbeiten in GER für Dritt-Land Ausländer
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Beitrag begonnen von EmYeu am 02.02.2023 um 16:39:24

Titel: 30 Tage arbeiten in GER für Dritt-Land Ausländer
Beitrag von EmYeu am 02.02.2023 um 16:39:24
Hallo Zusammen,

welches Visum benötigt mein Indischer Kollege, wenn er

- ca. 30 Tage in Deutschland arbeiten möchte
- die Arbeit aus GER erfolgen soll, um in der gleichen Zeitzone mit Kollegen zu sein
- die Arbeit ansonsten seiner regelm. Arbeit in Indien entspricht (Prozess-Audits, -Prüfungen)
- Arbeitsort ist das Büro der deutschen Filiale seiner globalen Firma
- sein indischer Arbeitsvertrag, Gehalt usw. unverändert in Indien weiterläuft

habe dazu bislang keine eindeutigen Hinweise auf Konsulatseiten usw. gefunden.

Gruße
emyeu




Titel: Re: 30 Tage arbeiten in GER für Dritt-Land Ausländer
Beitrag von Petersburger am 03.02.2023 um 07:31:02
Die Informationen im Startbeitrag reichen für eine klare Antwort nicht aus, aber ich würde zunächst in § 30 Nir. 1 BeschV in Verbindung mit § 16 BeschV schauen, ob das passt.

Falls ja, wäre das Ganze keine Beschäftigung im Sinne des AufenthG und es bedürfte daher nur eines gültigen Visums.

Titel: Re: 30 Tage arbeiten in GER für Dritt-Land Ausländer
Beitrag von dim4ik am 08.02.2023 um 10:12:45

Petersburger schrieb am 03.02.2023 um 07:31:02:
ich würde zunächst in § 30 Nir. 1 BeschV in Verbindung mit § 16 BeschV schauen, ob das passt

...und als nächstes in § 19 AufenthG.

Titel: Re: 30 Tage arbeiten in GER für Dritt-Land Ausländer
Beitrag von Petersburger am 08.02.2023 um 19:31:34

dim4ik schrieb am 08.02.2023 um 10:12:45:
...und als nächstes in § 19 AufenthG. 

Siehe dort:

Zitat:
(2) Einem Ausländer wird die ICT-Karte erteilt, wenn
..
3.  der unternehmensinterne Transfer mehr als 90 Tage dauert,
...

Das passt nicht zu den ersten sieben Zeichen des Themas.

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