i4a - Das Board | |
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> 30 Tage arbeiten in GER für Dritt-Land Ausländer https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1675352364 Beitrag begonnen von EmYeu am 02.02.2023 um 16:39:24 |
Titel: 30 Tage arbeiten in GER für Dritt-Land Ausländer Beitrag von EmYeu am 02.02.2023 um 16:39:24
Hallo Zusammen,
welches Visum benötigt mein Indischer Kollege, wenn er - ca. 30 Tage in Deutschland arbeiten möchte - die Arbeit aus GER erfolgen soll, um in der gleichen Zeitzone mit Kollegen zu sein - die Arbeit ansonsten seiner regelm. Arbeit in Indien entspricht (Prozess-Audits, -Prüfungen) - Arbeitsort ist das Büro der deutschen Filiale seiner globalen Firma - sein indischer Arbeitsvertrag, Gehalt usw. unverändert in Indien weiterläuft habe dazu bislang keine eindeutigen Hinweise auf Konsulatseiten usw. gefunden. Gruße emyeu |
Titel: Re: 30 Tage arbeiten in GER für Dritt-Land Ausländer Beitrag von Petersburger am 03.02.2023 um 07:31:02
Die Informationen im Startbeitrag reichen für eine klare Antwort nicht aus, aber ich würde zunächst in § 30 Nir. 1 BeschV in Verbindung mit § 16 BeschV schauen, ob das passt.
Falls ja, wäre das Ganze keine Beschäftigung im Sinne des AufenthG und es bedürfte daher nur eines gültigen Visums. |
Titel: Re: 30 Tage arbeiten in GER für Dritt-Land Ausländer Beitrag von dim4ik am 08.02.2023 um 10:12:45 Petersburger schrieb am 03.02.2023 um 07:31:02:
...und als nächstes in § 19 AufenthG. |
Titel: Re: 30 Tage arbeiten in GER für Dritt-Land Ausländer Beitrag von Petersburger am 08.02.2023 um 19:31:34 dim4ik schrieb am 08.02.2023 um 10:12:45:
Siehe dort: Zitat:
Das passt nicht zu den ersten sieben Zeichen des Themas. |
i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4! YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten. |