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Beitrag begonnen von megalohFan am 31.01.2023 um 20:33:33

Titel: Deutsche Aufenthaltstitel/Arbeitsvertrag aber Studium in Österreich?
Beitrag von megalohFan am 31.01.2023 um 20:33:33
Liebe i4a,

ich habe eine ziemlich komplizierte Frage. Hoffentlich gelingt es mir alles klar darzustellen.

Ich komme aus den USA, besitze den Aufenthaltstitel 16B, und mache gerade meinen Masterarbeit (und arbeite nebenbei als Hiwi) bei eine deutsche (Bundes) Forschungsinstitut. Ich würde gerne nach Wien ziehen, vorallem weil meine Freundin da wohnt, aber auch weil es ein Professor da gibt, für dessen Forschungsgebiet & Methoden ich mich interessiere. Mit dem Prof habe ich schon gesprochen; er würde mich gerne als Doktorand haben. Nun suchen wir nach Forschungsgeld um das Promovierungsstelle zu bezahlen.

Ich habe meinen Vorgesetzten und auch die Institutsleitung über mein Vorhaben informiert (weil die fragten, was ich nach den Master machen will). Die hatten dann die Idee gehabt, dass das Bundesinstitut für meine Promovierungsstelle bezahlen könnte - vor allem weil die Methoden der Wiener Prof wichtig für die zukunftige Forschung am Bundesinstitut sein könnte. Und natürlich unter die Voraussetzung, dass das Institut die Forschungthemen/projekt (mit)bestimmen kann. Als wir das alles Institut-intern besprochen, war die Rede von eine "remote PhD", was leider bisher nicht näher definiert würde.

Aber natürlich hatten die Institutsleute Ausländerrecht nicht im Kopf, als diese Idee zustande kam (sind alle Biodeutsche, haben also kaum bzw. gar nichts mit Ausländerrecht zu tun).

Normalerweise ist man als Doktorand quasi Angestellte. Also mit Arbeitsvertrag (normalerweise so eine 60% Stelle) und als Auslander benötigt man einen Aufenthaltstitel z.b. §18(x).

Die Idee der Institutsleitung war, dass ich ein Arbeitsvertrag mit dem deutschen Bundesinstitut (also nicht mit Uni Wien) machen soll. Dafür bräuchte ich einen deutschen Aufenthaltstitel, und musste zwischen Wien und Deutschland pendeln (und nicht weniger als 183 Tagen im Jahr in Deutschland wohnhaft sein). (Allerdings ist es nicht zum Forschungszwecken nötig, dass ich so regelmässig in Deutschland bin - nur um mein quasi fiktives Aufenthalt in Deutschland nicht zu verletzen.) Aber, da gibt's vielleicht ein anderes Problem!

Normalerweise darf man (also als Ausländer mit Aufenthaltstitel) Deutschland für bis zum 6 Monate verlassen (z.B. zum Reisen), ohne die Aufenthaltstitel zu verlieren. Aber, ich habe  folgendes auf der Seite der Stadt Hamburg gelesen (kann mann auch auf der Berlinerseite finden): Wenn Sie ausreisen, um im Ausland eine schulische oder universitäre Ausbildung zu beginnen, wird Ihre Aufenthaltserlaubnis bereits mit der Ausreise ungültig. Eine 6-Monatsfrist gilt dabei nicht.

Also wenn ich (z.B.) aus Deutschland ausreise und mich in einer ausländische Universität als Doktorand einschreibe, verliere ich sofort meinen deutschen Aufenthaltstitel. Und dann hätte der Bundesinstitut ein Arbeitsvertrag mit einem nicht-EU Auslander, der keine Arbeitserlaubnis in der EU hat. Oder habe ich etwas falsch verstanden?

Also es ist de facto nicht möglich, das ich wie von Institutsleitung gewollt promoviere. Es gibt zwei andere möglichkeiten. Die weniger plausible Möglichkeit, von meinem Vorgesetzten vorgeschlagen, ist das ich nach Wien umziehe, einen österreicher Arbeitnehemer-Auftenthaltstitel kriege, und gleichzeitig einen Arbeitsvertrag mit dem deutschen Institut bekomme. Dann musste der Institut österreichischer Sozialbeiträge usw. bezahlen, was ich fraglich finde. Es ist auch fraglich, ob die österreichische Ausländerbehörde ein Aufenthaltstitel unter diesen Bedingungen zustimmen würde.

Die (mir) plausiblere Möglichkeit wäre, dass das Institut quasi einen Projektvertrag mit der wiener Uni machen würde, und das ich dann ein normaler Doktoranden-Arbeitsvertrag bekäme. Mit ordentlicher österreicher Auftenthaltstitel usw. Allerdings ist es fraglich, ob die Institutsleitung sowas zustimmen würde, geschweige ob es irgendeine bundes-bürokratische-buchhaltung Regel gibt, der sowas ausschließt.

(Wenn das alles nicht klappt, haben wir (also der Wiener Prof und ich) vermütlich andere Quellen für die nötigen Gelder. Aber die Zusammenarbeit mit dem deutschen Institut wäre eine sehr interessante Arbeit für mich.)

Also zum Schluss meine Fragen:
Habe ich den deutschen Auftenthaltsrecht korrekt verstanden?
Könnt ihr mich vielleicht ein Stuck Rechtstext vorschlagen, der das alles klar darstellt?
Seht ihr vielleicht eine andere möglichkeit, dieses Projekt zu realisieren?


Vielen Dank, und es tut mir leid, das ihr soviel von mein schlechtes Deutsch lesen müsste

Titel: Re: Deutsche Aufenthaltstitel/Arbeitsvertrag aber Studium in Österreich?
Beitrag von Aras am 31.01.2023 um 21:43:17
Naja. Ich finde du machst dich zu sehr von fremden Faktoren abhängig. Am Ende ist irgendwer schludrig oder verplappert das und dann bist du dran.

Ein Ausländre verliert sein Aufenthaltsrecht durch Ausreise, wenn
- wenn der Ausländer aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grunde ausreist, oder
- wenn der Ausländer ausgereist und nicht innerhalb von sechs Monaten oder einer von der Auslänerbehörde bestimmten längeren Frist wieder eingereist ist,

Siehe § 51 Abs. 1 Nr. 6 und 7 AufenthG.

Also der erste Fall liegt vor, wenn du dauerhaft ausreisen willst. Bspw. du wanderst aus und kündigst alle Verträge in Deutschland.
Während es relativ schwer ist, den ersten Fall nachzuweisen, bspw. jemand wandert aus, meldet sich aber nicht ab, ist der zweite Fall ein um die seiner Natur nach nicht vorübergehende Ausreise festzustellen. Also Person meldet sich nicht ab, ist aber 7 Monate im Ausland... also kann man schon davon ausehen, dass die Person nicht mehr in Deutschland lebt.

Und Schulbesuch bzw. Studium dauert ja in der Regel mind. 2-3 Jahre. Außer man ist halt Austauschschüler oder Austauschstudent.

Hast du § 16c AufenthG gecheckt?

Ansonsten würde ich tatsächlich ene österreichische AE anstreben.

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