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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Nach saudiarabien fliegen
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Beitrag begonnen von forme1 am 25.01.2023 um 14:21:22

Titel: Nach saudiarabien fliegen
Beitrag von forme1 am 25.01.2023 um 14:21:22
Hallo.

Ich bin ca. vor  20 Jahren aus Afghanistan nach Deutschland gekommen wegen Krieg in meiner Heimat.
Ich habe eine Aufenthaltserlaubnis 25 ABS.3
In welche Länder darf ich mit dieser Aufenthaltserlaubnis reisen ?
Darf ich damit in die Türkei oder nach Saudi-Arabien reisen ? Wenn Nein , gibt es dann auch Ausnahmen und wie sehen diese aus ?

Danke

Lg

Titel: Re: Nach saudiarabien fliegen
Beitrag von Budweiser am 25.01.2023 um 15:30:10
Du gibst deutsche Staatsangehörigkeit an - damit kannst Du ohne Probleme nach SaudiArabien oder die Türkei  fliegen.
Wozu Du eine Aufenthaltserlaubnis als dt. Bürger brauchst ist mir nicht klar!

Titel: Re: Nach saudiarabien fliegen
Beitrag von forme1 am 25.01.2023 um 17:21:09
Hallo,

Ich frage für eine Bekannte. Sie hat eine Aufenthaltserlaubnis und keine deutsche Staatsbürgerschaft.


Titel: Re: Nach saudiarabien fliegen
Beitrag von reinhard am 25.01.2023 um 17:54:33

forme1 schrieb am 25.01.2023 um 17:21:09:
Ich frage für eine Bekannte. Sie hat eine Aufenthaltserlaubnis und keine deutsche Staatsbürgerschaft.


Dann wäre es besser, die Frage gleich richtig zu stellen.

Es wäre sinnvoll, dass sie sich hier registriert und fragt.

Als Afghanin hat sie in sehr vielen Ländern eine Visumpflicht. Sie muss in der Regel ein Visum beantragen und ihren gültigen afghanischen Pass in die jeweilige Botschaft schicken. Erhält sie ein Visum, darf sie hinreisen.

Die Aufenthaltserlaubnis nach § 25, Absatz 3 erlaubt dann die Rückkehr nach Deutschland ohne Visum.

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