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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Aufenthaltserlaubnis für Ehepartner von Ausländern
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Beitrag begonnen von Clostors am 19.01.2023 um 02:56:20

Titel: Aufenthaltserlaubnis für Ehepartner von Ausländern
Beitrag von Clostors am 19.01.2023 um 02:56:20
Hallo,
ich (Nicht-EU-Bürger) und meine Partnerin (deutsche Staatsbürgerin) leben in Berlin und haben vor ein paar Monaten in Dänemark geheiratet. Ich bin Student und habe daher einen studentischen Aufenthaltstitel nach § 16 Abs. 1, und einen Aufenthaltstitel nach §§ 29-32 beantragen möchten. Es gibt jedoch ein Problem, von dem wir nicht wissen, ob es überhaupt auf uns zutrifft, da wir in Dänemark statt in Deutschland geheiratet haben.

Wir leben derzeit in getrennten Wohnungen und möchten dies aus persönlichen Gründen und der aktuellen Situation auf dem Wohnungsmarkt gerne beibehalten.Wir fragen uns jedoch, ob unsere häusliche Situation so bleiben kann, wenn ich den neuen Aufenthaltstitel beantragen muss, oder ob wir wirklich zusammenziehen oder meine Anmeldung in ihre Wohnung verlegen müssen. Wir haben überall im Internet nach der Antwort gesucht, aber wir sind keine Anwälte/Rechtsbegeisterte, also blieben wir mit mehr Fragen zurück, als wir begonnen hatten. Wir würden uns sehr freuen, wenn uns einige zu diesem Thema aufklären könnten. Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe!

(https://service.berlin.de/dienstleistung/327471/standort/327437/)

Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis für Ehepartner von Ausländern
Beitrag von lottchen am 19.01.2023 um 10:55:13
Bei getrennten Wohnsitzen wird die Frage aufkommen, wie man denn die eheliche Gemeinschaft leben will. Denn nur dafür bekommt man eine AE als Ehepartner eines Deutschen/einer Deutschen.
Habt Ihr beide eine Wohnung (wie groß) oder ein WG-Zimmer? Kann sich nicht einer beim anderen als Hauptwohnsitz anmelden und "seine" Wohnung als Nebenwohnsitz behalten?

Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis für Ehepartner von Ausländern
Beitrag von Clostors am 19.01.2023 um 13:26:54

lottchen schrieb am 19.01.2023 um 10:55:13:
Bei getrennten Wohnsitzen wird die Frage aufkommen, wie man denn die eheliche Gemeinschaft leben will. Denn nur dafür bekommt man eine AE als Ehepartner eines Deutschen/einer Deutschen.
Habt Ihr beide eine Wohnung (wie groß) oder ein WG-Zimmer? Kann sich nicht einer beim anderen als Hauptwohnsitz anmelden und "seine" Wohnung als Nebenwohnsitz behalten?


Ja, da hast du recht. Wir würden gerne eines Tages zusammenziehen, aber die Wohnungssituation/Mieten sind derzeit in Berlin so überteuert, dass wir noch nicht einziehen und unsere alten Verträge behalten wollen. Ja, in diesem Szenario kann ich meine Hauptanmeldung in ihr WG-Zimmer ändern, aber wir haben uns gefragt, ob dies überhaupt erforderlich ist, da wir in Dänemark statt in Deutschland geheiratet haben. Wir haben von einem Freund von uns gehört, dass dies nicht notwendig ist, wenn wir außerhalb Deutschlands verheiratet sind, aber wir konnten im Internet keine Informationen finden, die dies belegen. Wir würden uns sehr freuen, wenn jemand eine ähnliche Situation durchgemacht hat und uns darüber aufklären kann. Vielen Dank!

Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis für Ehepartner von Ausländern
Beitrag von lottchen am 19.01.2023 um 13:30:50
Das hat doch nichts damit zu tun WO ihr geheiratet habt. Es hat damit zu tun, dass ihr eine eheliche Gemeinschaft leben wollt und Du dafür eine AE beantragst. Wenn 2 Wohnsitze behalten werden sollen muss eine gute Begründung dafür geliefert werden. Möglicherweise ist die Situation auf dem Wohnungsmarkt in Berlin dafür Begründung genug. Das weiß ich nicht. 

https://service.berlin.de/dienstleistung/328191/
Das hier ist übrigens der richtige Link in Deinem Fall.

Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis für Ehepartner von Ausländern
Beitrag von Clostors am 19.01.2023 um 13:41:28
Vielen Dank für deine Hilfe, wir waren diesbezüglich auch skeptisch, aber ich denke, jetzt ist es klarer.

In dem von dir gesendeten Link gibt es jedoch keine eindeutige Anforderung, dass wir im selben Haushalt leben müssen, im Gegensatz zu dem Link, den ich gesendet habe, wo ausdrücklich Folgendes angegeben ist:

"Familiäre Lebensgemeinschaft
Sie wohnen in Berlin in einer gemeinsamen Wohnung."

Vielleicht gibt es eine Verwirrung, weil ich das noch nie geschrieben habe, aber wir sind beide Studenten.

Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis für Ehepartner von Ausländern
Beitrag von reinhard am 19.01.2023 um 14:12:42
Wenn Ehepaare nicht getrennt sind (als Vorbereitung zur Scheidung), melden sie sich immer unter einer Adresse als Hauptwohnsitz an, eine zweite Adresse wäre immer ein Nebenwohnsitz.

Das solltet Ihr einfach machen, dann gibt es keine Fragen und keinen Erklärungsbedarf.

Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis für Ehepartner von Ausländern
Beitrag von Aras am 19.01.2023 um 22:17:07
Willst du eine Aufenthaltserlaubnis für das eheliche Zusammenleben, dann müsst ihr auch zusammen leben. Ob ihr in Dänemark oder in Deutschland geheiratet habt, macht keinen Unterschied. Du kannst natürlich weiterhin eine Aufenthaltserlaubnis als Student haben. Dann könnt ihr getrennte Meldeadressen haben.

Es mag sein, dass Deutsche Ehepartner in verschiedenen Wohnung leben können, aber bei Ausländern ist das nicht vorgesehen. Denn getrennte Wohnungen sind die Vorbereitungshandlung für eine Scheidung.


Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis für Ehepartner von Ausländern
Beitrag von erne am 20.01.2023 um 12:35:49

Clostors schrieb am 19.01.2023 um 13:41:28:
In dem von dir gesendeten Link gibt es jedoch keine eindeutige Anforderung, dass wir im selben Haushalt leben müssen,

weil es bereits eine Anforderung im Gesetz ist, siehe andere Posts.
einen AT als Ehegatte gibt es nicht für die Heiratsurkunde, sondern nur für das *gemeinsame* Führung des Ehelebens, und das geht nur mit gleichem Hauptwohnsitz. Ein Nebenwohnsitz ist weiterhin möglich.

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