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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Einbürgerung mit abgelaufener Niederlassungserlaubnis-Karte und Pass
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Beitrag begonnen von henrymc am 16.01.2023 um 21:18:12

Titel: Einbürgerung mit abgelaufener Niederlassungserlaubnis-Karte und Pass
Beitrag von henrymc am 16.01.2023 um 21:18:12
Hallo ihr lieben,
ich hätte mal eine kurze Frage.

Ich habe meine Einbürgerungsurkunde abgeholt und alles lief gut. Allerdings war ich im Besitz einer Niederlassungserlaubnis und einen Reiseausweis für Geflüchteten. Die Karte und der Pass waren bei der Abholung schon paar Wochen abgelaufen. Eine neue Karte und einen neuen Pass hatte ich auch beantragt, aber war noch nicht durch.
Die Sachbearbeiterin bei der Einbürgerungsbehörde hat alles überprüft und nichts gesagt. Das Schreiben, dass der Antrag auf Einbürgerung abgeschlossen ist, kam ein Tag vor dem Ablaufen der Karte und des Passes.
Habe ich etwas falsch gemacht? Könnte ich Ärger bekommen oder die Einbürgerung rückgängig gemacht wird wegen arglistige Täuschung? Soll ich etwas unternehmen? Ich habe Angst, etwas falsch gemacht zu haben.

Titel: Re: Einbürgerung mit abgelaufener Niederlassungserlaubnis-Karte und Pass
Beitrag von henrymc am 16.01.2023 um 21:42:37
Niederlassungserlaubnis war 26 Abs. 3 S.3

Titel: Re: Einbürgerung mit abgelaufener Niederlassungserlaubnis-Karte und Pass
Beitrag von Ralf am 16.01.2023 um 22:07:45

schrieb am 16.01.2023 um 21:18:12:
Habe ich etwas falsch gemacht? Könnte ich Ärger bekommen oder die Einbürgerung rückgängig gemacht wird


Nein, warum auch? Es war ja grundsätzlich erst mal richtig, die abgelaufenen
Papiere neu zu beantragen. Nun werden sie nicht mehr benötigt und stehen
auch, also einfach nicht mehr zu, der Ausländerbehörde mitteilen, dass die
Einbürgerung durch ist.

Ärger könnte es dann geben, wenn man von Papieren, die man als Deutscher
gar nicht besitzen kann, Gebrauch macht.

Titel: Re: Einbürgerung mit abgelaufener Niederlassungserlaubnis-Karte und Pass
Beitrag von henrymc am 16.01.2023 um 22:37:13

Ralf schrieb am 16.01.2023 um 22:07:45:
Nein, warum auch? Es war ja grundsätzlich erst mal richtig, die abgelaufenen
Papiere neu zu beantragen. Nun werden sie nicht mehr benötigt und stehen
auch, also einfach nicht mehr zu, der Ausländerbehörde mitteilen, dass die
Einbürgerung durch ist.

Ärger könnte es dann geben, wenn man von Papieren, die man als Deutscher
gar nicht besitzen kann, Gebrauch macht.


Lieber Ralf, herzlichen Dank für Deine Antwort! Ich habe seit Monaten Angst, dass ich irgendetwas falsch gemacht habe und die Einbürgerung entzogen wird.

Ich habe ABH mitgeteilt, dass ich die Dokumente nicht mehr brauche und sie meinten, dass mir die Dokumente eh nicht mehr zustehen, aufgrund der Einbürgerung.

Vielen Dank nochmal!



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