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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Einbürgerungsantrag - Erklärung von Schulden
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Beitrag begonnen von herauster am 11.01.2023 um 09:58:12

Titel: Einbürgerungsantrag - Erklärung von Schulden
Beitrag von herauster am 11.01.2023 um 09:58:12
Hallo Experten,

Ein Freund, der verheiratet ist (Partner ist nicht deutsch), möchte die Einbürgerung beantragen und hat ein Formular für die Erklärung von Schulden erhalten.
Er würde gerne wissen, ob seine Frau dieses Formular auch unterschreiben muss (es gibt ein Feld für die Ehefrau), da der Antrag nur für ihn selbst ist?

Zweitens: Die Ehefrau ist noch Studentin und hat einen Kfw-Studienkredit erhalten, aber die Rückzahlungsfrist hat noch nicht begonnen, und die KfW hat noch keinen Rückzahlungsplan für das Darlehen (weil diese Rückzahlung noch weit in der Zukunft liegt). Muss er dies in der Erklärung als Schulden angeben, wenn der Antrag nur für das Haus und nicht für die Ehefrau ist?

Gilt der KfW-Studienkredit schließlich als Schuld im Einbürgerungsantrag, wie wird das generell gesehen?

vielen Dank

Titel: Re: Einbürgerungsantrag - Erklärung von Schulden
Beitrag von SimonB am 11.01.2023 um 10:59:44

herauster schrieb am 11.01.2023 um 09:58:12:
ob seine Frau dieses Formular auch unterschreiben muss

Der Freund hat den Antrag gestellt. Wenn es nur seine Schulden sind (Hauskredit), und der Kredit auf seinen Namen läuft und er bereits tilgt, dann gibt er nur diese  Schulden an.
Das Feld für die Ehefrau bliebe dann frei.

Der Studienkredit ist ähnlich wie BAföG-Leistung zunächst grundsätzlich keine Schuld, weil die Rückzahlung erst später beginnt, d.h. es besteht jetzt noch keine Fälligkeit.

Titel: Re: Einbürgerungsantrag - Erklärung von Schulden
Beitrag von herauster am 14.01.2023 um 12:28:54

SimonB schrieb am 11.01.2023 um 10:59:44:
Der Freund hat den Antrag gestellt. Wenn es nur seine Schulden sind (Hauskredit), und der Kredit auf seinen Namen läuft und er bereits tilgt, dann gibt er nur diese  Schulden an.
Das Feld für die Ehefrau bliebe dann frei.

Der Studienkredit ist ähnlich wie BAföG-Leistung zunächst grundsätzlich keine Schuld, weil die Rückzahlung erst später beginnt, d.h. es besteht jetzt noch keine Fälligkeit.

Danke!

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