i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Einbürgerung ohne Niederlassungserlaubnis möglich?
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1671027583

Beitrag begonnen von Werner H am 14.12.2022 um 15:19:43

Titel: Einbürgerung ohne Niederlassungserlaubnis möglich?
Beitrag von Werner H am 14.12.2022 um 15:19:43
Meine Frau (Thai, ich Deutscher) ist seit 5 Jahren in Deutschland. Sie bekommt aber immer nur eine einjährige Verlängerung ihrer Aufenthaltserlaubnis. Den Grund habe ich in einem anderen Thread diskutiert. Eine Niederlassungserlaubnis hat sie nicht.

Kann sie trotzdem einen Antrag auf Einbürgerung stellen, wenn die anderen Unterlagen vollständig sind?

Ist es überhaupt möglich nach 5 Jahren? Nächstes Jahr soll sich ja einiges vereinfachen. 

Danke für eure Auskunft!


Titel: Re: Einbürgerung ohne Niederlassungserlaubnis möglich?
Beitrag von Aras am 14.12.2022 um 15:34:57
Sie braucht ja noch den Test "Leben in Deutschland" was gleichzeitig der Einbürgerungstest bzw. der Orientierungstest ist, was sie auch für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis brauchen würde.

Naja was heißt hier vereinfachen? Vor drei Jahren brauchten Ehegatten von Deutschen nicht mal den Einbürgerungstest für die Einbürgerung gem. §9 StAG. Der Einbürgerungstest ist kein Kraftakt, aber das wurde auch als Vereinfachung verkauft.

Insofern sollte man schauen ob man überhaupt irgendwelche Vorteile hätte. Also bspw. Thailand entlässt regelmäßig nicht. Also kann man wohl sowieso schon unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit eingebürgert werden.

Also ich würde einfach den Antrag stellen.

Titel: Re: Einbürgerung ohne Niederlassungserlaubnis möglich?
Beitrag von Werner H am 14.12.2022 um 16:53:38

Aras schrieb am 14.12.2022 um 15:34:57:
Sie braucht ja noch den Test "Leben in Deutschland" was gleichzeitig der Einbürgerungstest bzw. der Orientierungstest ist, was sie auch für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis brauchen würde.


Danke für die schnelle Antwort!

Für "Leben in Deutschland" ist sie angemeldet, allerdings findet der Test erst nächstes Jahr statt. Und die offizielle Urkunde soll erst zwei  Monate nach dem Test eintreffen. Das wäre zu spät für den nächsten Termin bei der AB. Allerdings kann sie eine Bestätigung erhalten, dass sie beim Test teilgenommen hat. Ich weiss nicht, ob das reicht für eine Niederlassungserlaubnis.

Wir werden den Antrag auf Einbürgerung erst stellen, wenn alle Unterlagen da sind. Aber die 5 Jahre Aufenthalt in Deutschland sind kein Problem und eine Niederlassungserlaubnis nicht zwingend notwendig?


Titel: Re: Einbürgerung ohne Niederlassungserlaubnis möglich?
Beitrag von Aras am 14.12.2022 um 17:07:13
Naja. Sagen wir mal du lebst in einem Kreis wo die Verwaltung funktoniert und ne Einbürgerung zügig von statten geht, also bspw. 3-6 Monate. Dann würde ich einfach die Verlängerung der AE für ein Jahr akzeptieren und innerhalb der einjährigen Gültigkeit könnte eingebürgert werden.

Bist du aber in einer Stadt wo Einbürgerungen lange dauern, bspw. Düsseldorf, München Berlin und so dann würde ich schon empfehlen, die Erteilung der Niederlassungserlaubnis zu beantragen und bis man das Ergebnis des Leben in Deutschlands-Testes bei der Ausländerbehörde eingereicht hat mit Fiktionsbescheinigung rumlaufen.  Oder einjährige AE beantragen und sobald man den Leben in Deutschland Test vorlegen kann die NE beantragen.

Denn was gerne passiert ist folgendes: AE läuft in paar Monaten ab. Man stellt den Einbürgerungsantrag und es dauert so lange, dass die Aufenthaltserlaubnis abläuft, und dann ist von Seiten der Einbürgerung alles fertig, aber die AE ist abgelaufen. Also neue AE beantragen + 3-6 Wochen auf die Katte warten. Dann muss die Ausländerakte wieder von der Staatsangehörigkeitsstelle zum Ausländeramt.

Also falls die AE nur noch ein Jahr gültig ist, würde ich die NE trotzdem beantragen, damit die Behördler keinen Verzögerungsgrund haben, weil die AE abgelaufen seo.

Titel: Re: Einbürgerung ohne Niederlassungserlaubnis möglich?
Beitrag von SimonB am 14.12.2022 um 19:51:23

Werner H schrieb am 14.12.2022 um 16:53:38:
Für "Leben in Deutschland" ist sie angemeldet, 

Dass sie den Nachweis dieses LID- Testes nicht hat, ist der Grund für die bisherigen Aussagen der ABH (Pflicht zum Integrationskurs).
Denn Integrationskurse beinhalten sowohl die Sprachnachweise (A1 bis ...) als auch den LID-Test.

Wer keinen solchen Integrationskurs macht, muss beide Nachweise einzeln  erbringen. Eine NE benötigt deine Frau nicht, um eingebürgert werden zu können.


Werner H schrieb am 14.12.2022 um 16:53:38:
Ich weiss nicht, ob das reicht für eine Niederlassungserlaubnis.

Nein, eine Teilnahmebescheinigung reicht nicht, denn sie sagt nichts zum Erfolg (mind.Punktezahl für LID-Test)

Es scheint leider bundesweit gar keine Behörde mehr zu geben, wo Einbürgerungen innerhalb 1Jahr über die Bühne gehen.
(ausgenommen evtl. EU-Bürger)

Titel: Re: Einbürgerung ohne Niederlassungserlaubnis möglich?
Beitrag von Werner H am 16.12.2022 um 15:56:32

SimonB schrieb am 14.12.2022 um 19:51:23:
Eine NE benötigt deine Frau nicht, um eingebürgert werden zu können.


Vielen Dank. Das ist wichtig für unser weiteres Vorgehen. Wir müssen jetzt erst mal einen vernünftigen Aufenthaltstitel über ein Jahr bekommen und werden parallel, wenn alle Unterlagen vorliegen, die Einbürgerung betreiben.


i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.