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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Visierfähigkeit von Pässen https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1670226516 Beitrag begonnen von Jule2 am 05.12.2022 um 08:48:36 |
Titel: Visierfähigkeit von Pässen Beitrag von Jule2 am 05.12.2022 um 08:48:36
Guten Morgen,
einer meiner Neffen, die ich gerade zum Studium bzw. Ausbildung einlade, hat nach Einreichung seiner Unterlagen für ein Studentenvisum einen Anruf von der Deutschen Botschaft in Teheran erhalten, sein Pass sei nicht visierfähig. Er solle innerhalb von 3 Monaten einen neuen Pass vorbeibringen. Leider war er zu aufgeregt, um genauer nachzufragen. Der Fall ist, dass er als afghanischer Staatsbürger im Iran lebt. Die Pässe gelten 5 Jahre. Der Pass ist zwar in 9/2022 abgelaufen, die afghanische Botschaft, die wohl mehr oder weniger ehrenamtlich bzw. von den Taliban geduldet in Teheran arbeitet, kann keine neuen Pässe ausstellen - es gibt schlichtweg kein Material dafür dort. Daher werden Verlängerungen produziert und in die Pässe geklebt. Die Verlängerung gilt bis 2026. Ich habe bei "Prado" nachgesehen, da gibt es keine Info über Verlängerungen, eben nur dass die Pässe nur 5 Jahre gelten. :wand: Das ist ja auch nur eine Krücke, wegen der aktuellen Situation in Afghanistan. Hat die Deutsche Botschaft die Möglichkeit, diese Verlängerungen zu akzeptieren oder geht das wegen EU-Recht und Schengen einfach nicht? Die bürokratischen Hürden, kluge Köpfe nach Deutschland zu holen, sind wirklich hoch. Ich zweifle an dem echten Willen, zukünftige Fachkräfte für Deutschland zu begeistern... :kaffee: Er geht heute zur afghanischen Botschaft in Teheran, die schreiben einen Brief für die Deutsche Botschaft mit Dienstsiegel etc., dass die Verlängerung echt ist. Kann es sein, dass die Botschaft ernsthaft verlangt, dass mein Neffe nach Kabul reisen soll? Die Situation sollte doch der Deutschen Botschaft hinlänglich bekannt sein. :o Bitte keine Antworten wie: "Direkt beim Außenministerium oder der Botschaft nachfragen". Telefonische und schriftliche Erreichbarkeit des Referats 509 quasi nicht gegeben. Anfrage von Anfang November bis heute nicht beantwortet. Auch Teheran ist so überlastet, dass es einfach keine Antworten auf Mails gibt. Mir würden Erfahrungen in ähnlichen Fällen oder Verweise, um welches Rechtsgebiet es sich bei der Visierfähigkeit handelt helfen oder einfach eine Beruhigung, dass es irgendwie vielleicht klappt. Wir haben alle so viel Zeit, Mühe, Herzblut und Geld in diese Visaverfahren gesteckt, dass ich schon ziemlich enttäuscht wäre, wenn es so gar nicht klappt. :-[ Einen wunderschönen Tag an alle 4Aliens! [laola=laola2.gif] |
Titel: Re: Visierfähigkeit von Pässen Beitrag von SimonB am 05.12.2022 um 12:28:20 Jule2 schrieb am 05.12.2022 um 08:48:36:
Deshalb kein Visum. Jule2 schrieb am 05.12.2022 um 08:48:36:
Ob das von der dt. Botschaft akzeptiert wird, kann wohl nur die dt. Botschaft beantworten. Der "Normalgang" ist nun mal, dass Pässe gültig sein müssen, oft noch mind. 6 Monate. Jule2 schrieb am 05.12.2022 um 08:48:36:
Jule2 schrieb am 05.12.2022 um 08:48:36:
Hat dein anderer Neffe denn sein Visum für eine schulische Berufsausbildung inzwischen erhalten? |
Titel: Re: Visierfähigkeit von Pässen Beitrag von Bayraqiano am 05.12.2022 um 15:31:12
Das Problem ist auch hierzulande bekannt, vgl. https://www.asyl.net/view/informationen-zur-passbeschaffung-bei-afghanischen-vertretungen.
Bei Nichtvisierbarkeit könnte ein Reiseausweis für Ausländer nach §§ 7 Abs. 1, 5 AufenthV in Betracht kommen. Dazu mpsste man aber Wohl oder Übel mit der Botschaft in Teheran kommunizieren. |
Titel: Re: Visierfähigkeit von Pässen Beitrag von Jule2 am 05.12.2022 um 22:31:16 SimonB schrieb am 05.12.2022 um 12:28:20:
SimonB schrieb am 05.12.2022 um 12:28:20:
Nein, daran arbeiten wir auch noch. Er hat immerhin einen Pass, der noch bis zum 01.05.2023 gilt. Wenn der Pass bei Einreise noch mindestens 3 Monate gültig sein muß, bedeutet das Einreise bis 01.02.2023. Die Bundespolizei vom Flughafen Hannover meinte, 3 Monate sei Minimum. Ich konnte darüber nichts finden. Immer nur, dass auch nach der geplanten Ausreise noch 3 Monate Gültigkeit bestehen müssen. Da er ja bleiben soll, passt das nicht. Kennt dazu jemand eine Vorschrift? Ich vermute, die Gültigkeit hat damit zu tun, dass die ABH ja noch das Visum in einen Titel umwandeln können muß und dafür Zeit braucht?? Zitat:
Das wäre eine Idee. Ich hoffe, dass die Botschaft selbst so etwas vorschlägt. |
Titel: Re: Visierfähigkeit von Pässen Beitrag von Jule2 am 05.12.2022 um 22:51:40
Ich habe noch Probleme beim Zitieren ;)
schrieb am 05.12.2022 um 15:31:12:
Das wäre eine Idee. Ich hoffe, dass die Botschaft selbst so etwas vorschlägt. Ob die sich die Mühe machen, bei so vielen Anträgen. Das wäre wirklich sehr nett. |
Titel: Re: Visierfähigkeit von Pässen Beitrag von SimonB am 06.12.2022 um 13:16:02 Jule2 schrieb am 05.12.2022 um 22:31:16:
Sorry, das sollte keinesfalls zynisch klingen. Die Botschaft (nicht nur diese) wird ganz formal die Vorlage eines gültigen Passes verlangen, es sei denn, es liegen Ausnahmen beim Antragsteller vor. Dass er (nur) im Iran lebt, ist mW keine Ausnahme. Ob die überlastete überforderte Botschaft solchen "Umweg" über einen Reiseausweis selbst vorschlägt, möchte ich bezweifeln. Jule2 schrieb am 05.12.2022 um 08:48:36:
Dann ist die Möglichkeit, solch einen Reise-Ausweis selbst zu beantragen, wohl leider auch schon vorbei. |
Titel: Re: Visierfähigkeit von Pässen Beitrag von Jule2 am 06.12.2022 um 18:10:13 SimonB schrieb am 06.12.2022 um 13:16:02:
Leider ja! Das sieht gar nicht gut aus. Da das mit der Unmöglichkeit einen neuen Pass im Iran zu erhalten der Deutschen Botschaft schon länger bekannt sein dürfte, gehe ich mal davon aus, dass der politische Wille gerade nicht so wirklich vorhanden ist, dieses Problem zu lösen. Ohne gültigen Pass kann man bekanntlich nicht reisen. Damit löst Deutschland den Wunsch der Afghanen im Iran nach Visa für Deutschland wirklich elegant. Das Problem liegt plötzlich allein beim Antragsteller - und ist im Iran leider unlösbar. Der Botschaft sind die Hände gebunden. ;D Und je länger es anhält, umso mehr alte afghanische Pässe laufen ab... :D Ich nehme zwar nicht an, dass mein Student damit gemeint war, er hat nur einfach Pech zur falschen Zeit im falschen Land zu sein. Da es unmöglich ist, derzeit Kontakt mit der Deutschen Botschaft zu bekommen, kann ich nicht einmal herausfinden, welche Anforderungen an den Pass gestellt werden und ob die Taliban passende Pässe ausstellen. Außerdem weiß ich wirklich nicht, ob ich meinem Neffen die gefährliche Reise nach Kabul empfehlen soll und ob er mit einem neuen Pass dann auch wieder Aufenthalt im Iran bekommen kann. Das ist wirklich sehr kompliziert. :-[ |
Titel: Re: Visierfähigkeit von Pässen Beitrag von Bayraqiano am 06.12.2022 um 18:21:49
Die Taliban stellen laut Medienberichten Reisepässe im Inland aus, auch weil das für sie eine nette Einnahmequelle zu sein scheint, vgl. https://www.voanews.com/a/taliban-make-millions-from-passports-issued-to-fleeing-afghans/6715133.html . In jüngster Zeit scheint es aber da auch wohl Probleme zu geben, vgl. https://www.aninews.in/news/world/asia/residents-in-kabul-call-out-taliban-demands-to-resume-issuing-of-passports20221110223159/ . Ganz sicher bekommt man auch in Kabul keinen neuen Pass.
Wobei man sich schon die Frage stellen darf, wieso die Pässe des Talibanregimes überhaupt anerkannt anerkannt werden sollten, wenn sie nicht als Regierung Afghanistans anerkannt sind. Aber das soll jemand anders beantworten. Die Möglichkeit eines Reiseausweises für Ausländer wird man Antragstellern auch nicht auf selbst anraten. Da muss der Antragssteller von sich aus einen Antrag stellen. |
Titel: Re: Visierfähigkeit von Pässen Beitrag von deerhunter am 06.12.2022 um 18:31:00 Jule2 schrieb am 06.12.2022 um 18:10:13:
Bei wem auch sonst? |
Titel: Re: Visierfähigkeit von Pässen Beitrag von SimonB am 06.12.2022 um 20:32:28 Jule2 schrieb am 06.12.2022 um 18:10:13:
Die Botschaft ist aber daran gehalten, Regeln und Gesetze einzuhalten. Die Politik, die du evtl. meinst, hat derzeit massive andere Probleme, als das für dich sicher akut und wichtig erscheinende Problem schnell zu lösen. Jule2 schrieb am 06.12.2022 um 18:10:13:
Nein. Es ist immer schon ein gültiger Reisepass erforderlich, hier will 1Person ein solches Visum und hat leider einen alten Pass und hat vorher im Herkunftsland evtl. nicht an die Gültigkeit gedacht. Passiert alles und auch leider nicht nur deinem Neffen. Jule2 schrieb am 06.12.2022 um 18:10:13:
Die Logik verstehe ich, aber längst nicht alle Afghanen im Iran wollen Visa, um nach xy reisen zu können. Evtl. haben auch nicht alle Grund zur Angst, in Kabul einen neuen Pass zu kaufen. Hat dein Neffe denn eine sichere Zusage eines Studienplatzes? Oder will er auch den Sprachkurs im Zusammenhang machen? btw. Das mit den Pässen und der Geldscheffelei ist keine Erfindung der Taliban. Auch Syriens Botschaft in Berlin macht seit Jahren mit den unnützen Pässen für subsidiär Schutzberechtigte (hier FZF-Personen) einen Haufen Kohle. Und andere Staaten kennen das Geschäft seit langem auch recht gut. |
Titel: Re: Visierfähigkeit von Pässen Beitrag von Bayraqiano am 07.12.2022 um 11:13:36
Die Passbehörde ist seit Oktober 2022 geschlossen und auch nicht wieder eröffnet. Es gibt keine Garantie dafür, auch einen Pass in Kabul bekommen.
Was hat der Gesetzgeber geregelt, § 7 Abs. 1 AufenthV: Im Ausland darf ein Reiseausweis für Ausländer ohne elektronisches Speicher- und Verarbeitungsmedium nach Maßgabe des § 5 ausgestellt werden, um dem Ausländer die Einreise in das Bundesgebiet zu ermöglichen, sofern die Voraussetzungen für die Erteilung eines hierfür erforderlichen Aufenthaltstitels vorliegen. § 5 Abs. 1 AufenthV: Einem Ausländer, der nachweislich keinen Pass oder Passersatz besitzt und ihn nicht auf zumutbare Weise erlangen kann, kann nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen ein Reiseausweis für Ausländer ausgestellt werden. Wir sind hier schon in der ersten Alternative, denn aktuell kann man keinen neuen Pass erlangen. Allgemeines Gebrabbel über andere Länder, angeblich einzuhaltende Vorschriften (was ist die AufenthV?) helfen nicht weiter. Aber anscheinend sind einige nicht darauf aus, zu helfen. Es geht nur ums Mitreden. |
Titel: Re: Visierfähigkeit von Pässen Beitrag von SimonB am 07.12.2022 um 12:16:24 schrieb am 07.12.2022 um 11:13:36:
Hier geht es vor allem um Hinweise, dass die TS mit ihrem Problem und dem ihres Neffen keine Ausnahme ist und meine Brabbeleien lediglich darstellen, dass es anderswo und lange auch schon so ist. Es besteht die Möglichkeit, dass die TS aus deinen Beiträgen, deinen Links und deinem juristischen Erfahrungsschatz und meinen Beiträgen einen Ansatz zu weiterem Handeln erkennt. Ich erkenne keinen und lese ganz deutlich in anderen Quellen: Passerlangung in solchem Fall derzeit nicht möglich. |
Titel: Re: Visierfähigkeit von Pässen Beitrag von Jule2 am 07.12.2022 um 22:23:19 schrieb am 07.12.2022 um 11:13:36:
SimonB schrieb am 07.12.2022 um 12:16:24:
In welchen Quellen genau? Reiseausweis oder afghanischen Pass? |
Titel: Re: Visierfähigkeit von Pässen Beitrag von Jule2 am 07.12.2022 um 22:24:24 SimonB schrieb am 06.12.2022 um 20:32:28:
Erst die Sprachkurse von A1 bis TestDaf. Er hat eine Bewerberbestätigung der Uni. |
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