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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Einbürgerung während Referendariat im Lehramt
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Beitrag begonnen von Jersid am 02.12.2022 um 07:36:32

Titel: Einbürgerung während Referendariat im Lehramt
Beitrag von Jersid am 02.12.2022 um 07:36:32
Da ich keinen passenden bzw. nur etwas ältere Beiträge gefunden habe, stelle ich hier die Frage. Konkret ist die Frage. Kann man während des 2 jährigen Referendariats im Lehramt ohne größere Hindernisse in Bayern eingebürgert werden?

Hier meine Situation. Ich bin als ich 1 war als Geflüchteter nach Deutschland gekommen und lebe hier seit 30 Jahren. Ich habe einen Master in einer Naturwissenschaft und das 1. Staatsexamen im Lehramt auch in MINT alles direkt in Bayern absolviert. Ich besitze eine NE, miete eine Wohnung und arbeite momentan befristet bis September. Keine Straftaten usw.

Ab September möchte ich das Referendariat im Lehramt machen. In Bayern ist das ein 2 jähriger Vorbereitungsdienst, bei dem man mit deutscher oder EU Staatsbürgerschaft auf Zeit verbeamtet wird, was bei mir nicht der Fall wäre. Somit wäre ich 2 Jahre lang als Angestellter mit einem Netto Einkommen von etwa 1200 € in Bayern bei verschiedenen Schulen unterwegs.

Da ich nach dem Referendariat auch verbeamtet werden wollen würde, schließlich ist es die exakt selbe Arbeit nur mit mehr Nettoeinkommen und mehr Jobsicherheit, würde ich in diesen nun 2,5 Jahren eine Einbürgerung abschließen wollen.

Wie würde das aber mit dem gesicherten Lebensunterhalt ausschauen? 1200 ist nicht viel und leider wird den Referendaren oft nur 2-3 Wochen vor Einsatz gesagt, an welchem Ort sie wohnen werden d.h. ich könnte Ende August in München wohnen und Mitte September schon in Passau und ein Jahr später in Landshut, weil das im Referendariat oft so vorgesehen ist. Ideal ist das nicht, aber gleichzeitg werden Lehrkräfte, insbesondere in MINT, händeringend gesucht. Wie würde so ein Fall eingestuft werden und wann würde sich ein Einbürgerungsantrag lohnen?

Titel: Re: Einbürgerung während Referendariat im Lehramt
Beitrag von Newman am 02.12.2022 um 09:40:50
Ich kann nur aus Thüringer Sicht antworten. Hier wäre das kein Problem. Falls es in Bayern nicht klappt, komm doch zu uns. Wir brauchen auch Lehrer.  :)

Titel: Re: Einbürgerung während Referendariat im Lehramt
Beitrag von Bayraqiano am 02.12.2022 um 09:48:59

Jersid schrieb am 02.12.2022 um 07:36:32:
Wie würde das aber mit dem gesicherten Lebensunterhalt ausschauen?

Man schaut da "nach vorne" und arbeitlose MINT-Lehrer muss man erstmal finden, daher gar kein Problem in Bayern.

Einzig das Verfahren dürfte etwas umständlich werden, da mit jedem Umzug wohl eine neue Behörde zuständig wird.

Titel: Re: Einbürgerung während Referendariat im Lehramt
Beitrag von Aras am 02.12.2022 um 11:07:28
Leben deine Eltern in Deutschland?
Vielleicht wäre es ja ne Lösung, einen Hauptwohnsitz bei den Eltern anzumelden und die Wohnungen bei deinen Referendariatsstationen als Nebenwohnsitze.
Dann wäre die Zuständigkeitsfrage kein Problem mehr.

Titel: Re: Einbürgerung während Referendariat im Lehramt
Beitrag von Jersid2 am 02.12.2022 um 18:35:41
Erstmal vielen Dank für die Antworten!

Ich hab mein Passwort vergessen, deswegen habe ich einen neuen Account gemacht, und diesmal aber gleich das automatische Passwort geändert.

Meine Eltern leben beide in München. Theoretisch ist es möglich, dass ich das Ref auch in München teilweise machen werde, aber das hängt eher vom Glück ab und ist eher unwahrscheinlich. Ich denke auch, dass meine Eltern nichts dagegen hätten, aber würde das nicht eventuell als Scheinwohnung o.Ä. gewertet werden?

Ihr scheint aber alle optimistisch zu sein, was schonmal klasse ist! Sollte ich dann den Antrag so früh wie möglich stellen oder erst darauf warten bis ich dann Mitte August auch meine Zuteilung bekomme?

Titel: Re: Einbürgerung während Referendariat im Lehramt
Beitrag von Bayraqiano am 03.12.2022 um 10:50:44
Von München (KVR) würde ich auch abraten, da dauern Verfahren aktuell gute zwei Jahre. Bis dahin bist du schon mit dem Ref fertig.

Wenn die Möglichkeit besteht, dass du zumindest innerhalb des Regierungsbezirks bleibst, kannst du den Antrag auch auf eine Ermessenseinbürgerung nach § 8 StAG beschränken. Dafür wäre die jeweilige Regierung unabhängig vom Wohnortwechsel zuständig.

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