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Ausländerrecht >> Ausweisung, Abschiebung, Straftaten, Aufhebung der Einreisesperre >> Familienzusammenführung reststrafe
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Beitrag begonnen von Muratti am 24.11.2022 um 15:12:25

Titel: Familienzusammenführung reststrafe
Beitrag von Muratti am 24.11.2022 um 15:12:25
Hallo ,
Ich kann nicht so gut Deutsch schreiben,tut mir leid wegen viele schreibfehler.
Ich hoffe ihr versteht mich.

Ich bin am 2001 wegen raub mit 4 jahre 8 monate  veruhrteilt worden,Damals war ich 20 jahre alt..
Ich habe 3 jahre abgessen, danach nach 3 jahre am 2004 haben sie mich abgeschoben. Ich lebe seit 2004 in der türkei.
Ich bin jetzt 41 jahre alt und seit 1.5 jahre bin ich verheiratet, meine frau lebt in Deutschland.

Ich habe am 2012 meine ganzen abschiekosten usw alles bezahlt.
Ich habe mich am april 2022 wegen Familienzusammenführung visum angemeldet , jetzt vor eine woche habe ich einen 3 monate gültige  Familienzusammenführung visum bekommen.
Ich habe mein flugticket gekauft aber ich habe sorgen.
Werden sie mich am flughafen verhaften ?
Soweit ich weiss ich habe noch 20 monate rest strafe.

Meine frau hat heute amsgericht angerufen und nachgefragt
Ob ich offene strafe usw habe. Sie haben gesagt das mein akte sauber ist.

Ich fliege am sonntag und ich mache mir sorgen wegen reststrafe.
Bitte kann irgendjemand mir information geben über dieses sache.

Danke im Voraus.

Titel: Re: Familienzusammenführung reststrafe
Beitrag von ninnschen am 24.11.2022 um 16:11:47
Offene Haftstrafen verjähren nach einer Zeit. Wenn das Amtsgericht sagt, das keine Strafe mehr offen ist und du auch das Visum erhalten hast, sollte da tatsächlich nichts zu befürchten sein. Bestünde noch ein offener Haftbefehl hätte es bestimmt ein Problem mit dem Visum gegeben.

Titel: Re: Familienzusammenführung reststrafe
Beitrag von lottchen am 24.11.2022 um 16:41:27
Die Haftstrafe dürfte nach 10 Jahren verjährt sein.
https://dejure.org/gesetze/StGB/79.html

Bei der Abschiebung wurde aber auch ein Einreise- und Aufenthaltsverbot ausgesprochen. Bekommt man das nicht schriftlich ausgehändigt, wenn man abgeschoben wird? Aber wenn ich das Gesetz richtig lese dürfte auch das abgelaufen sein.
https://dejure.org/gesetze/AufenthG/11.html

Titel: Re: Familienzusammenführung reststrafe
Beitrag von Petersburger am 24.11.2022 um 18:33:38

lottchen schrieb am 24.11.2022 um 16:41:27:
Aber wenn ich das Gesetz richtig lese dürfte auch das abgelaufen sein.

Abgesehen von dieser Information: Es wird kein Visum erteilt, wenn Einreise und Aufenthalt verboten sind.

Titel: Re: Familienzusammenführung reststrafe
Beitrag von Muratti am 25.11.2022 um 16:47:44
ninnschen
lottchen
Pertersburger

Danke euch für die anwort, ich habe noch eine und letzte frage.
Falls wenn sie mich festnehmen, würden sie mich  dann wieder abgeschieben oder was ?

Titel: Re: Familienzusammenführung reststrafe
Beitrag von Vinzent2m am 25.11.2022 um 17:25:13
Warum sollte es zu einer Festnahme kommen? Die Sache (Vollstreckung der restlichen Freiheitsstrafe) ist doch, wie bereits mitgeteilt, verjährt. Auch der entsprechende § 79 StGB wurde bereits korrekt benannt.

Titel: Re: Familienzusammenführung reststrafe
Beitrag von Muratti am 25.11.2022 um 18:01:33
Ich fühle mich jetzt wohl, ich habe keine sorgen mehr, Dank an denen die hier meine fragen kommentiert haben..

Ich habe mich nur gefragt, was passieren würde, wenn so etwas passieren würde

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