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Beitrag begonnen von Jule2 am 18.11.2022 um 18:27:14

Titel: Vorabzustimmung für Ausbildung in Deutschland
Beitrag von Jule2 am 18.11.2022 um 18:27:14
Hallo,
ich habe gerade für meinen Neffen eine Verpflichtungserklärung abgeholt. Er möchte in Deutschland eine schulische Berufsausbildung machen. Den Schulvertrag bekomme ich hoffentlich nächste Woche. Vorausgehende Sprachkurse habe ich auch schon bei der VHS gebucht, die werden ja jetzt als Teil der Ausbildung angesehen und Ausbildung dem Studium in dieser Hinsicht gleichgestellt.
Ich denke, die Voraussetzungen sind dann alle erfüllt. 8-)


In der Botschaft ist es - wie wohl fast überall - schwierig, einen Visatermin zu bekommen.
Das beschleunigte Fachkräfteverfahren ist wegen der rein schulischen Ausbildung nicht möglich, da es ja keinen Arbeitgeber gibt, der das anstoßen könnte.Hätte er eine Vorabzustimmung der Ausländerbehörde - wie beim beschleunigten Fachkräfteverfahren, könnte er direkt zum Dientsleister (Visametric) und seine Antragsunterlagen abgeben - traumhaft :).
Ansonsten nur mit Sondertermin und das kann Monate vielleicht sogar fast ein Jahr dauernnnnnnn... :'(. Der Sprachkurs ist dann schon mal futsch.


Jetzt habe ich §31, Abs. 3 AufenthV gefunden. Hat jemand schon einmal davon gehört, dass eine Ausländerbehörde nach diesem Paragraphen eine Vorabzustimmung im Ermessen erteilt hätte? Meine Argumentationsideen sind:
Öffentliches Interesse - Deutschland braucht Fachkräfte?
Dringender Fall - Sprachkurs kann sonst nicht erreicht werden?
Ermessensunterschreitung, wenn das gar nicht in Betracht gezogen wird?

Über diese Verordnung gibt es ganz wenig im Netz und wenn nur dann im Zusammenhang mit Familennachzug.

Passt die Verordnung überhaupt?   :gruebeln:

Ich komme an dieser Stelle nicht weiter und bevor ich Kontakt mit der Ausländerbehörde aufnehme, würde ich gern wissen, wie das Thema anderswo behandelt wird. Ansonsten habe ich mein " das Visum müssen sie eben in der Botschaft beantragen und es dauert solange es dauert..." schneller als ich gucken kann.

Kann jemand da ein wenig Licht ins Dunkel für mich bringen?
Vielen Dank!
Jule

Titel: Re: Vorabzustimmung für Ausbildung in Deutschland
Beitrag von reinhard am 19.11.2022 um 14:31:55
Eine Vorabzustimmung ist möglich, aber extrem selten.

Es ist bei einigen Ausländerbehörde überhaupt nicht vorgesehen, bei anderen nur, wenn sich die Person selbst bei ihnen vorstellt – also schon in Deutschland ist, aber für einen Aufenthaltstitel ein Visumverfahren nachholen soll.

Du kannst fragen, solltest Dich aber auf ein Nein einrichten.

Titel: Re: Vorabzustimmung für Ausbildung in Deutschland
Beitrag von SimonB am 19.11.2022 um 14:53:48

Jule2 schrieb am 18.11.2022 um 18:27:14:
Meine Argumentationsideen sind:
Öffentliches Interesse - Deutschland braucht Fachkräfte?
Dringender Fall - Sprachkurs kann sonst nicht erreicht werden?

Ich halte beide Ideen nicht für hilfreich.
1. Dein Neffe ist keine gesuchte Fachkraft.
2. Sprachkurse können storniert werden.
3. Das Angebot für Sprachkurse besteht permanent.
So oder so kein Grund für eine Vorabzustimmung.

Titel: Re: Vorabzustimmung für Ausbildung in Deutschland
Beitrag von Jule2 am 20.11.2022 um 13:49:32
Ganz herzlichen Dank für die Antworten.[blumen=bluems.gif]
Lieber Reinhard, jetzt verstehe ich auch, warum ich den § nur in Verbindung mit Familienzusammenführung gesehen habe.
Genau, da ging es eigentlich immer um Ausreise vor FZF.

Lieber Simon B, ich hatte schon befürchtet, dass die Argumentation eher schwach ist. Du hast hier leider mein schlechtes Bauchgefühl voll und ganz bestätigt.

Aus Teheran habe ich auch gerade noch eine Antwort von Visametric erhalten, dass es für den Antrag ohne Wartezeit nicht etwa die Vorabzustimmung der ABH braucht, sondern die der BA. Das konnte man auf der Botschaftsseite leider nicht zweifelsfrei erkennen.
[smiley=cry.gif]
Wenn jemand noch eine zündende Idee hat, wie man da weiterkommt bzw. wie lange derzeit Sondertermine in Teheran dauern, würde ich mich sehr freuen!

Einen schönen Sonntag noch für alle 4aliens!
[i4a=i4a.gif]

Titel: Re: Vorabzustimmung für Ausbildung in Deutschland
Beitrag von reinhard am 20.11.2022 um 13:58:35
"Sondertermine" gibt es für diese Visa-Anträge nicht.

Ihr kommt nur weiter, wenn Ihr einen Termin bucht, aber alles ganz normal von Euren Platz in der Warteschlange.

Titel: Re: Vorabzustimmung für Ausbildung in Deutschland
Beitrag von Jule2 am 05.12.2022 um 22:38:30
in Teheran heißt das wohl einfach Sondertermin und ist ein Sammelbecken für alle Sachen, die nicht über Visametric laufen. Visametric macht nur Schengen, Studenten und beschleunigtes FEG.

Das Auswärtige Amt hat mir jetzt gesagt, dass es sogar sein könnte, dass es wegen Überlastung überhaupt nicht möglich ist, Visa zur Berufsausbildung zu bekommen. Reine Sprachkursvisa gibt es derzeit beispielsweise auch nicht mehr in Teheran.

Titel: Re: Vorabzustimmung für Ausbildung in Deutschland
Beitrag von reinhard am 06.12.2022 um 15:37:27
"Sondertermine" gibt es nur für ganz bestimmte Visa, für Euers nicht.

Bleibt nur der ganz normale Platz in der Warteschlange – und, wie Du richtig sagt, mit dem Risiko, dass er überhaupt keinen Termin bekommt. Du könntst mit Bundestagsabgeordneten Kontakt aufnehmen, ob im Zuge der Haushaltsberatungen mehr Personalstellen für die deutsche Botschaft vorgesehen werden sollten. Möglicherweise kennt Dein Abgeordneter das Problem gar nicht.

Titel: Re: Vorabzustimmung für Ausbildung in Deutschland
Beitrag von Jule2 am 06.12.2022 um 18:31:55
Lieber Reinhard,
gute Idee mit dem Abgeordneten, vielleicht mache ich das Anfang des kommenden Jahres. In Teheran hat es in letzter Zeit schon viele Anpassungen gegeben. Deshalb ist da ja Visametric als Dienstleister vorgeschaltet. Es gab schon mehrere parlamentarische Anfragen. Früher mußte man 1- 2 Jahre auf seinen Termin warten und Stipendiaten, Doktoranden usw. konnten Ihre Stellen nicht antreten. Noch früher wurden Termine von korrupten Mitarbeitern verkauft. Insofern ist das schon viel, viel besser geworden. Das Problem ist bekannt.


Soo, hier gibt es jetzt auch neue Nachrichten zu meinem Azubi.
Ich habe den §16a AufenthG wohl leider falsch interpretiert. Ich dachte, man könne vor der schulischen Berufsausbildung ebenso wie bei der betrieblichen Berufsausbildung den kompletten Satz an Sprachkursen in Deutschland machen (A1 bis B2) und anschließend mit der Ausblidung beginnen. Das hatte ich ja eingangs auch ganz fröhlich berichtet.

Ein wirklich netter Mitarbeiter der ABH hat mir nun geduldig erläutert, dass ich mich irrte. Die vorbereitenden Sprachkurse beziehen sich nur auf die betriebliche Ausbildung.  :'(

Da habe ich jetzt alle Unterlagen zusammen und es klappt nicht, weil bei der schulischen Ausbildung der Sprachkurs nicht Teil der Ausbildung ist bzw. gar nicht vorgesehen ist.

Sprachkursvisa erteilt die Deutsche Botschaft in Teheran aus Kapazitätsgründen derzeit nicht.

Da der Pass dieses afghanischen Neffen am 01.Mai abläuft, kann er leider auch nicht mehr B2 bis dahin schaffen. Passverlängerungen werden nicht akzeptiert, ein neuer Pass lässt sich wahrscheinlich für einen Afghanen im Iran gar nicht beschaffen. Eine Reise nach Afghanistan finde ich zu gefährlich. Das war's dann wohl.

Irgendwie soll es wohl nicht klappen. [smiley=fluecht.gif]

Ich wünsche allen 4Aliens mehr Glück mit Ihren Anliegen! :#s22: [smiley=vrolijk_26.gif]

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