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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Familienzusammenführung (Deutschland / Kasachstan)
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Beitrag begonnen von da83 am 12.11.2022 um 16:48:21

Titel: Familienzusammenführung (Deutschland / Kasachstan)
Beitrag von da83 am 12.11.2022 um 16:48:21
Hallo Zusammen!

Im Juni 2022 haben meine Ehefrau und ich in Kasachstan geheiratet.
Meine Ehefrau besitzt die kasachische Staatsbürgerschaft und ich besitze die deutsche Staatsbürgerschaft.
Des weiteren bringt meine Ehefrau einen sechs jährigen Sohn (gemeinsames Sorgerecht mit dem EX-Mann) mit in unsere Ehe.
Seit Januar 2022 besucht meine Ehefrau durchgehend verschiedene Deutschkurse (Goethe Institut, Private Sprachschule) um
ihr A1 Sprachzertifikat zu erlangen.
Anfang September hatte sie ihre erste Prüfung (Goethe -A1), welche sie leider nicht bestanden hat.
Nun bereitet sie sich auf ihren nächsten Versuch im November vor.

Folgende Fragen beschäftigen mich momentan bezüglich des Visums zur Familienzusammenführung (Ehefrau inklusive Sohn):

1. Ist die kasachische Heiratsurkunde (inkl. Apostille /Übersetzung) ausreichend oder muss unsere Ehe zusätzlich
noch in Deutschland eingetragen bzw. registriert sein?
2. Der EX-Mann möchte nicht auf sein Sorgerecht verzichten aber erlaubt (Dokument durch einen Notar) das sein Sohn in Deutschland
lebt. Ist Dieses Dokument ausreichend?
3. Muss ich einen Gehaltsnachweis erbringen (ich habe ein gutes Gehalt aber wechsele zum 01.12.22 meinen Arbeitgeber / eine
eigene Wohnung ist auch vorhanden)?
4. Der Sprachtest A1 erweist sich für meine Ehefrau als schwieriger als gedacht, besteht die Möglichkeit, da sie fast schon ein Jahr am lernen
ist, den Test in Deutschland nachzuholen?


Vielen Dank für eure Antworten im Voraus

Titel: Re: Familienzusammenführung (Deutschland / Kasachstan)
Beitrag von Petersburger am 12.11.2022 um 19:59:19

da83 schrieb am 12.11.2022 um 16:48:21:
1. Ist die kasachische Heiratsurkunde (inkl. Apostille /Übersetzung) ausreichend

Ja.

da83 schrieb am 12.11.2022 um 16:48:21:
2. ... Ist Dieses Dokument ausreichend?

Im Normalfall: ja.

da83 schrieb am 12.11.2022 um 16:48:21:
3. Muss ich einen Gehaltsnachweis erbringen ...?

Ja, musst Du.
Nicht für den Nachzug Deiner Ehefrau, aber für den Stiefsohn muss LU gesichert sein.

da83 schrieb am 12.11.2022 um 16:48:21:
4. Der Sprachtest A1 erweist sich für meine Ehefrau als schwieriger als gedacht, besteht die Möglichkeit, da sie fast schon ein Jahr am lernen
ist, den Test in Deutschland nachzuholen?

Nach einjährigen erfolglosen Bemühungen kann ein Nachzug auch ohne A1 (vor der Einreise) erfolgen.
Problem dabei: es gibt drei Schlüsselwörter. Alle drei unterstrichen.
Den fehlenden Erfolg kann man noch halbwegs normal nachweisen, wenn mehrere Prüfungen beim GI erfolglos waren. Aber das Jahr Lernen ist oft nicht vernünftig belegt worden oder es mangelte an nachvollziehbaren Bemühungen.


Titel: Re: Familienzusammenführung (Deutschland / Kasachstan)
Beitrag von Saxonicus am 13.11.2022 um 10:08:43

da83 schrieb am 12.11.2022 um 16:48:21:
...muss unsere Ehe zusätzlich
noch in Deutschland eingetragen bzw. registriert sein?

Nein, nicht unbedingt, aber es ist auf jeden Fall zu empfehlen.

Titel: Re: Familienzusammenführung (Deutschland / Kasachstan)
Beitrag von Petersburger am 13.11.2022 um 10:21:22

Saxonicus schrieb am 13.11.2022 um 10:08:43:
aber es ist auf jeden Fall zu empfehlen.

Für die Familienzusammenführung oder sonst irgendeine ausländerrechtliche Frage?

Titel: Re: Familienzusammenführung (Deutschland / Kasachstan)
Beitrag von da83 am 16.11.2022 um 19:45:52
Vielen Dank für eure Antworten.  :)

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