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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Wechsel von FZF auf Blaue Karte https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1667903036 Beitrag begonnen von nalby99 am 08.11.2022 um 11:23:56 |
Titel: Wechsel von FZF auf Blaue Karte Beitrag von nalby99 am 08.11.2022 um 11:23:56
Hallo,
Ich habe eine Frage zum Thema Wechsel von FZF auf Blaue Karte. Meine Frau (Ägypterin) hat ein Visum Typ D zum Zweck Familienzusammenführung von der Botschaft in Kairo Ende Mai bekommen und nach München zu mir gezogen. Ich selbst habe eine Blaue Karte. Meine Fraue hat mit ihr Visum jetzt begonnen zu arbeiten und erfüllt auch selbst die Voraussetzungen für eine Blaue Karte. Darf sie jetzt schon eine Blaue Karte beantragen oder muss sie erstmal einen Aufenthaltstitel zum Zweck Familiennachzug beantragen und danach die Blaue Karte beantragen? Laut einer Kollegen der Service Center der ABH dürfte sie eine Blaue Karte beantragen und das hat sie auch vor mehr als 3 Monaten gemacht? Wir haben aber diese Woche erfahren, dass ihr Antrag gerade bei der Sachgebiet, was für ihr Visum zuständig war, liegt und nicht bei der Abteilung für Blaue Karten. Es wurde uns gesagt, dass dies normal sei und das dieses Sachgebiet über der Erteilung der Blaue Karte entscheiden wird. Stimmt das so? Hat jemand ähnliche Erfahrungen? Und am wichtigsten darf sie eigentlich mit einer Visum für Familienzusammenführung eine Blaue Karte sofort beantragen? Vielen Dank |
Titel: Re: Wechsel von FZF auf Blaue Karte Beitrag von Bayraqiano am 09.11.2022 um 09:52:30 nalby99 schrieb am 08.11.2022 um 11:23:56:
Sie darf, weil das Gesetz nicht anderes sagt. Was nicht ausgeschlossen ist, ist möglich. Die vorherige Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zwecks Ehegattennachzug ist nicht Voraussetzung. Insoweit § 39 Satz 1 Nr. 1 AufenthV: Über die im Aufenthaltsgesetz geregelten Fälle hinaus kann ein Ausländer einen Aufenthaltstitel im Bundesgebiet einholen oder verlängern lassen, wenn 1. er ein nationales Visum (§ 6 Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes) oder eine Aufenthaltserlaubnis besitzt (...). Welche Abeteilung der ABH intern was macht, braucht euch nicht zu interessieren. Nach außen wichtig ist nur, dass deiner Frau bei Vorliegen der Voraussetzungen eine Blaue Karte erteilt werden muss. |
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