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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Adresswechsel während Antragstellung auf Aufenthaltserlaubnis
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Beitrag begonnen von minervamedia1 am 30.10.2022 um 08:21:26

Titel: Adresswechsel während Antragstellung auf Aufenthaltserlaubnis
Beitrag von minervamedia1 am 30.10.2022 um 08:21:26
Hallo,

ich bin deutsch, und mein ägyptischer Mann und ich haben letzte Woche in Deutschland mit einem Visum zur Eheschließung in DE geheiratet.
Wir haben der Ausländerbehörde (Schleswig-Holstein) eine Meldebescheinigung und die Eheurkunde geschickt und daraufhin per Post einen Termin in 10 Tagen zur Antragstellung für seine Aufenthaltserlaubnis bekommen.

Theoretisch holen wir diese Aufenthaltserlaubnis nach 3 Wochen ab und sind zu diesem Zeitpunkt auch noch in der alten Wohnung. Aber praktisch könnte vlt. etwas dazwischen kommen und es dauert doch länger. Weiss jemand aus Erfahrung, wie lange so etwas dauert und ob wir umziehen können und ich mir die doppelten Mietkosten sparen kann?

Dazu bekamen er eine Fiktionsbescheinigung, die wir als ein vorläufiges Dokument verstehen, ist bis er die Aufenthaltserlaubnis erhalten hat. Gültig ist sie bis 23. Jan. 2023

Meine Frage: Wir wollten Ende November nach Hamburg (anderes Bundesland) ziehen und nun frage ich mich, ob das ein Problem werden könnte, weil dann die Behörde nicht mehr zuständig ist.

Theoretisch müsste es zeitlich funktionieren, oder? Es liegen drei Wochen zwischen Antragstellung und angedachtem Umzug. Und man holt die Karte ja nur ab (kein Postweg). Oder übersehe ich etwas?

Titel: Re: Adresswechsel während Antragstellung auf Aufenthaltserlaubnis
Beitrag von erne am 31.10.2022 um 13:01:02

minervamedia1 schrieb am 30.10.2022 um 08:21:26:
Gültig ist sie bis 23. Jan. 2023

Die FB als Dokument: ja
Der alte AT, das Visum mit dem er eingereist ist und Grundlage für die Fiktionswirkung bleibt aber gültig, bis er den neuen AT in Hönden hält


minervamedia1 schrieb am 30.10.2022 um 08:21:26:
Meine Frage: Wir wollten Ende November nach Hamburg (anderes Bundesland) ziehen und nun frage ich mich, ob das ein Problem werden könnte, weil dann die Behörde nicht mehr zuständig ist. 

dazu kann ich nichts sagen ... ich persönlich würde den Umzug nach der AE timen

Titel: Re: Adresswechsel während Antragstellung auf Aufenthaltserlaubnis
Beitrag von reinhard am 31.10.2022 um 14:02:11

minervamedia1 schrieb am 30.10.2022 um 08:21:26:
Meine Frage: Wir wollten Ende November nach Hamburg (anderes Bundesland) ziehen und nun frage ich mich, ob das ein Problem werden könnte, weil dann die Behörde nicht mehr zuständig ist.


Umzug bedeutet: Ihr meldet Euch um, der Hauptsitz wechselt, die Zuständigkeit der Ausländerbehörde wechselt automatisch mit.

Die "alte" ABH schickt die Akte an die "neue" ABH, danach entscheidet die neue ABH. Sie entscheiden normalerweise genau so wie die alte, nur eben ein paar Wochen später. Ob das dann für Euch ein Problem ist, müsst Ihr selbst beurteilen.

Titel: Re: Adresswechsel während Antragstellung auf Aufenthaltserlaubnis
Beitrag von Petersburger am 31.10.2022 um 14:38:05
Wobei "entscheidet" dann in den allermeisten Fällen auf ein "händigt aus" reduziert sein dürfte.

Bevor man allerdings darüber philosophiert ... ich würde, nachdem die bisherige ABH den eAT bestellt hat, einfach mal nach dem Ablauf fragen, wenn man umzieht.

Die Karte dürfte der bestellenden ABH geliefert werden. Wie dann die Ausgabe läuft, dürfte von den Abläufen abhängen, die wohl konkret nur von den beteiligten Behörden je nach den Abläufen Umzug, Aktenübersendung usf. genannt werden können.

Titel: Re: Adresswechsel während Antragstellung auf Aufenthaltserlaubnis
Beitrag von minervamedia1 am 01.11.2022 um 13:53:21
Vielen Dank für Ihre Antworten!



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