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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Einbürgerung als Spanier?
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Beitrag begonnen von Anassssssskkss am 29.10.2022 um 02:51:41

Titel: Einbürgerung als Spanier?
Beitrag von Anassssssskkss am 29.10.2022 um 02:51:41
Moin, ich bin aktuell einwenig besorgt.
ich hab vor 2 halb Wochen das Einbürgerungsantrag beantragt. Teil der gebühren bezahlt, alles schön und gut. Gestern bekam ich einen Brief, mit der Aufforderung: Geburtsurkunde, Passfoto und die letzten Schulzeugnisse zu versenden. Ich habe aber exakt die selben Unterlagen, in dem Einbürgerungsantrag reingetan. Sie sagten mir telefonisch, sie bräuchten eine „Komplette Geburtsurkunde“ und die Geburtsurkunde sei nicht ausreichend. Alles was eine "Normale" Geburtsurkunde beinhaltet, stand auch da drinnen. Stichwort Geburtsurkunde: ich hab heute sogar ihnen das aus der Familienbuch versendet, also nicht nur die Geburtsurkunde, sondern auch gleich 2 Identitätsnachweise. Es ist eigentlich ein „Glasklarer fall“. Auf meinem spanischen pass stehen 2 Nachnamen, weil dass so in spanien ist (Ausländische Namensrecht) und auf meinem algerischen 1. Kann es daran liegen, wegen der Geburtsurkunde? ausländische Namensrecht etc…?
Kurz und knapp, wie kann es sein, dass meine Geburtsurkunde nicht ausreichend sei, obwohl meine Identität 100% stimmt?

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