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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Anerkennung von ausländischen Entscheidungen bei Ehesachen
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Beitrag begonnen von walkon am 23.10.2022 um 12:59:52

Titel: Anerkennung von ausländischen Entscheidungen bei Ehesachen
Beitrag von walkon am 23.10.2022 um 12:59:52
Hallo,

derzeit liegt der Antrag zur Anerkennung der ausländischen Entscheidung zur Scheidung meiner Ehefrau bei der Senatsverwaltung in Berlin. Das nun schon seit 3 Monaten.

Ziemlich frustrierend das Ganze wenn man bedenkt, dass hier eine Scheidung meiner Frau geprüft wird, die im Jahr 2019 stattgefunden hat und meine Frau von ihrem Ex-Ehemann bereits seit 2014 räumlich (sogar auf verschiedenen Kontinenten getrennt lebt). Ohne diese Anerkennung ist allerdings meine eigene leibliche Tochter "rechtlich" gesehen in Deutschland nicht meine Tochter und somit können für sie sämtliche deutschen Identitätsnachweise/Abstammungsdokumente nicht ausgestellt werden.

Des Weiteren kann meine Ehe in Deutschland nicht anerkannt werden und somit auch das Visa meiner Frau sowie dernen Stiefkinder zur Familienzusammenführung nicht beantragt werden.

Ziemlich frustrierend das ganze und auch richtig traurig. Ich würde Frau und Kind nach Deutschland holen bzw. die Planung dazu beginnen, aber dieses Anerkennungssverfahren verhindert dies. Es ist unschön ein 14 Monate altes Baby immer wieder zurück lassen zu müssen..

Daher stellt sich für mich die Frage, ob hier im Forum Erfahrungen bestehen, wie lange diese Verfahren in Berlin allgemein dauert

Die Webseite gibt als Auskunft Wochen bis mehrere Monate und eine separate Anfrage diesbezüglich wurde nicht beantwortet.

Mir schwant böses, da ich als Information erhalten habe, dass das Ergebnis zur Entscheidung nur per  normalen Postversand ins Ausland erfolgt (hier sprechen wir von Südamerika) und die Ergebnismitteilung dann auch erst nach vorheriger Zahlung (auch per Postversand?).

Die Senatserwaltung scheint im allgemeinen auch völlig überlastet zu sein. Es gibt 3 x wöchentlich 1 stündige Telefonzeiten, aber bis auf eine (Durchkommen unmöglich) werden die anderen Zeiten ständig abgesagt.

Titel: Re: Anerkennung von ausländischen Entscheidungen bei Ehesachen
Beitrag von deerhunter am 23.10.2022 um 13:01:46
Das kommt auf das Land an, wo die Scheidung statt fand...kann 6 Monate dauern oder 6 Jahre

Titel: Re: Anerkennung von ausländischen Entscheidungen bei Ehesachen
Beitrag von walkon am 23.10.2022 um 13:47:37
6 Jahre schlechter scherz oder?

wozu braucht eine Berliner Behörder 6 Jahre zur Prüfung??

wir haben alle geforderten Dokumente, übersetzt mit Apostille eingereicht...

Titel: Re: Anerkennung von ausländischen Entscheidungen bei Ehesachen
Beitrag von reinhard am 23.10.2022 um 14:15:41

walkon schrieb am 23.10.2022 um 13:47:37:
6 Jahre schlechter scherz oder?

wozu braucht eine Berliner Behörder 6 Jahre zur Prüfung??

wir haben alle geforderten Dokumente, übersetzt mit Apostille eingereicht...


Solange Du nichts Näheres an Informationen geben wird, kannst Du nur allgemeine Antworten erwarten. Wenn es um "irgendein Land in der Welt" geht, sind die Erfahrungen: 6 Monate bis 6 Jahre.

Sobald Du sagst, dass Deine Frau staatenlos ist und die Scheidung in Transnistriern erfolgte, kann man es vielleicht genauer einschätzen oder nicht.

Aber am präzisesten kannst Du die Frage sicherlich beantworten, sobald die Scheidung anerkannt wurde.

Titel: Re: Anerkennung von ausländischen Entscheidungen bei Ehesachen
Beitrag von SimonB am 23.10.2022 um 15:26:07

walkon schrieb am 23.10.2022 um 13:47:37:
wozu braucht eine Berliner Behörder 6 Jahre zur Prüfung??

Kann auch nur 6 Monate dauern.
Südamerika ist groß.
Jetzt ist wichtig, WO/ in welchem Staat deine jetzige Ehefrau geschieden wurde. Das war erst 2019 und das wird sie doch noch wissen?

Titel: Re: Anerkennung von ausländischen Entscheidungen bei Ehesachen
Beitrag von walkon am 23.10.2022 um 15:48:55
Meine Frau ist Kolumbianerin und die Ehe 2019 wurde in Kolumbien geschieden. Sie war mit einem US-amerikaner verheiratet, so dass hier leider keine Heimatstaatenentscheidung (also Kolumbianerin-Kolumbianer) vorliegt und nur deshalb überhaupt eine Prüfung in Deutschland wohl laut Gesetz für die ausländische Entscheidung gefordert wird.

In 2022 haben wir in Kolumbien geheiratet und das war natürlich erst möglich, nachdem ich deutsche Dokumente, übersetzt mit
Apostille vorher eingereicht habe und die Aktenlage entsprechend somit vorher gründlich geprüft wurde. Ansonsten wäre die Hochzeit in Kolumbien nicht möglich gewesen.

Die kolumbianischen Dokumente in Bezug auf die alte Scheidung etc. haben für die Berliner Behörde nun alle besorgt, übersetzt und auch mit Apostillen aus dem Ausland versehen. Zusätzlich ist der sehr detaillierte Fragebogen für Berlin beantwortet worden und beim Generalkonsulat in Kolumbien eingereicht und die Unterschriften dort bestätigt worden. Seit Ende Juli liegt der Antrag nebst aller geforderten Unterlagen in Berlin vor.

Titel: Re: Anerkennung von ausländischen Entscheidungen bei Ehesachen
Beitrag von Tina05 am 31.10.2022 um 15:26:07
Hallo,

hast du für die Eheschließung in Kolumbien damals ein deutsches Ehefähigkeitszeugnis vorgelegt? Dafür solltest du Unterlagen von dir und deiner Ehefrau im Standesamt am Wohnort vorgelegt haben und eine Urkunde "Ehefähigkeitszeugnis" erhalten haben.




Titel: Re: Anerkennung von ausländischen Entscheidungen bei Ehesachen
Beitrag von walkon am 04.12.2022 um 22:38:05
Moin,

ich wollte eine Nachricht zum Sachstand geben.

Am  Freitag habe ich also nun die Nachricht zur Anerkennung der Scheidung meiner Frau in Kolumbien durch die Senatsverwaltung in Berlin erhalten. Das ganze hat also etwas mehr als 4 Monaten gedauert. Vor 4 Wochen bekam ich die Nachricht der Behörde, dass die Entscheidung getroffen wurde und ich nun bezahlen könnte. Nach Eingang der Zahlung würde die Entscheidung an mich versandt. Die Zahlung habe ich noch am selben Tag erledigt. Nachdem ich nach 3 Wochen dann immer noch nichts erhalten habe, habe ich angerufen und es wurde mir gesagt, dass genau am Tag des Anrufs wohl die Benachrichtigung zur Zahlung durch die Landeskasse an die Sachbearbeiterin geschickt wurde. 1 Woche später war das ganze dann in meinem Briefkasten. Erschreckend wie langsam die Behörden hier arbeiten und ich bin dann wirklch überglücklich, dass ich das Schreiben nun habe. Ein Schreiben mit einem simplen Satz, dass die Scheidung anerkennt wurde und die Entscheidung für alle Behörden gilt.

Für alle die diese Anerkennung im Ausland abfordern der Hinweis, das möglichst zu vermeiden. Es wurde nebenbei von der Behörde erwähnt, dass man die Entscheidung und Rückversand der Antragspapiere wohl auch im Inland zustellen könnte, wenn man eine Vollmacht vom Antragsteller im Ausland erhält. Dies sollte man wahrnehmen, denn ansonsten geht wirklich fast alles per Post und die Zahlunganforderung die an die E-Mail Addresse und an die Postaddresse ging, ist auf dem Briefweg nach 4 Wochen immer noch nicht im Ausland angekommen...

Gruselig was da in Berlin abgeht. Zumal sämtliche Telefonate nicht beantworten werden und offene Telefonsprechzeiten, die eigentlich 3 mal in der Woche stattfinden, komplett ausfallen oder höchstens einmal die Woche stattfinden, wo du aber nicht durchkommst.
Hätte ich nicht nachgefragt, wer weiss wieviel Zeit noch ins Land gegangen wäre.

Gott sein Dank hat der ganze Spuk ein Ende und ich kann nun Reisepass, Persoanlausweise für meine Tochter beantragen, meine  leibliche Tochter, die ohne diese Anerkennung rechtlich gesehen nicht meine Tochter wäre.. ::)

Titel: Re: Anerkennung von ausländischen Entscheidungen bei Ehesachen
Beitrag von walkon am 05.01.2023 um 02:51:10
Da meine Ehe durch die Anerkennung der ausländischen Entscheidung (der Scheidung meiner Frau) ja auch in Deutschland damit rechtsgültig ist, was wäre denn nun der nächste Schritt. Meine Ehe in Deutschland auch eintragen lassen?

Titel: Re: Anerkennung von ausländischen Entscheidungen bei Ehesachen
Beitrag von Aras am 05.01.2023 um 03:36:59
Wenn du unbedingt eine deutsche Eheurkunde willst, gehst du zum örtlichen Standesamt und beantragst dort die Nachbeurkundung der ausländischen Eheschließung, § 34 PStG.

Wenn du schon dabei bist, beantrage gleichzeitig auch die Nachbeurkundung der Geburt deiner Tochter.

Titel: Re: Anerkennung von ausländischen Entscheidungen bei Ehesachen
Beitrag von walkon am 05.01.2023 um 06:49:53
Die Nachbeurkundung der Tochter haben wir bei der Auslandsvertretung inklusive Reisepass beantragt, ist beim STandesamt aber angeblich noch nicht angekommen.

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