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Randthemen >> Sonstige (deutsche) Rechtsgebiete >> Eheeinwilligung des Vater für iranische Staatsbürgerin mit einem deutschen Staatsbürger https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1666455022 Beitrag begonnen von xhar am 22.10.2022 um 18:10:22 |
Titel: Eheeinwilligung des Vater für iranische Staatsbürgerin mit einem deutschen Staatsbürger Beitrag von xhar am 22.10.2022 um 18:10:22
Hallo,
ich beziehe mich auf das Thema https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1404598283 Das OLG Karlsruhe möchte tatsächlich immer noch eine legalisierte Version der Ehezustimmung des Vaters haben. Das OLG Frankfurt orientiert sich inzwischen an dem OLG Köln, welches diese nicht mehr fordert. Habt ihr aktuelle Erfahrungen mit der Thematik? Kennt ihr eventuell einen Anwalt für internationales Familienrecht, den ihr empfehlen könnt? Vielen Dank! |
Titel: Re: Eheeinwilligung des Vater für iranische Staatsbürgerin mit einem deutschen Staatsbürger Beitrag von Aras am 23.10.2022 um 16:30:57
Nimmt das Standesamt eure Unterlagen überhaupt nicht an oder habt ihr den Antrag auf Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis abgegeben und das OLG Karlsruhe besteht auf die Erlaubnis vom Vater?
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Titel: Re: Eheeinwilligung des Vater für iranische Staatsbürgerin mit einem deutschen Staatsbürger Beitrag von Fred Dust am 28.10.2022 um 20:50:03
Das Grundproblem ist hier das deutsch-iranische Niederlassungsabkommen vom 17.02.1929, das noch heute gültig ist
Nach Art. 8 Abs. 3 des deutsch-iranischen Niederlassungsabkommens findet für die hier lebenden iranischen Staatsangehörigen in Angelegenheiten des Familienrechtes iranisches Recht Anwendung. Da selbst mit iranischer Staatsangehörigkeit geborene Deutsche immer auch iranische StaatsbürgerInnen sind und ihre Kinder und Kindeskinder auch immer auch iranische StaatsbürgerInnen sind und der Iran von heute seine StaatsbürgerInnen nie aus der iranischen Staatsbürgerschaft entlässt, taucht dieses Problem auf. Das geht soweit, dass ohne Anwendung des iranischen Rechts das Ehepaar, seine Kinder, Kindeskinder usw. nicht mehr in den Iran einreisen können, da sie sonst dort ins Gefängnis wegen Unzucht kommen könnten. Dazu kommen Fragen des Erbrechts und des Scheidungsrechts. Das Ganze sollte imho von AnwältIn mit Kenntnis des iranischen Familienrechts und des deutsch-iranischen Abkommens begleitet werden, um böses Erwachen im Iran zu verhindern. Aras, bitte korrigiere mich, wenn ich irgendwo Unsinn erzähle, Du scheinst viel über den Iran im Kontext der AusländerInnen-Gesetzgebung zu wissen. |
Titel: Re: Eheeinwilligung des Vater für iranische Staatsbürgerin mit einem deutschen Staatsbürger Beitrag von Aras am 29.10.2022 um 14:31:10
Ich kümmer mich mal drum, dass das bundesweit nicht mehr gefordert wird.
Aber erstmal zur Demo... |
Titel: Re: Eheeinwilligung des Vater für iranische Staatsbürgerin mit einem deutschen Staatsbürger Beitrag von Aras am 31.10.2022 um 10:01:51
Ich erstelle derzeit eine Übersicht bezüglich der Verfahren.
Das OLG Karlsruhe verweist auf das OLG Stuttgart. Und dort steht in den allgemeinen Hinweisen: https://oberlandesgericht-stuttgart.justiz-bw.de/pb/site/pbs-bw-rebrush-jum/get/documents_E-442148907/jum1/JuM/OLG%20Stuttgart/L%C3%A4nderverzeichnis/Allgemeine-Hinweise_2020a.pdf Zitat:
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