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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Verlängerung Aufenthaltserlaubnis
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Beitrag begonnen von Paul_1990 am 17.10.2022 um 15:53:13

Titel: Verlängerung Aufenthaltserlaubnis
Beitrag von Paul_1990 am 17.10.2022 um 15:53:13
Hi zusammen,

der Aufenthaltstitel meiner Frau läuft bald aus. Wie ist das Vorgehen zur Verlängerung? Wir hätten nun ein formlosen Antrag zur Verlängerung der AE an die ABH geschickt.

Das wäre dann die erste Verlängerung des im Jahr 2020 erstmalig ausgeteilten AT, deshalb die Fragen.

Meine Frau hat erfolgreich den Integrationskurs (B1 und LID) abgeschlossen. Mit welcher zeitlichen Verlängerung kann gerechnet werden?
Ich nehme an die Voraussetzungen für eine Niederlassungserlaubnis bestehen noch nicht, was wären denn diese für Eheleute, ich werde aus Gesetzgebung und Internet leider nicht schlau.

Vielen Dank und Grüße
Paul

Titel: Re: Verlängerung Aufenthaltserlaubnis
Beitrag von deerhunter am 17.10.2022 um 16:53:22

Paul_1990 schrieb am 17.10.2022 um 15:53:13:
Meine Frau hat erfolgreich den Integrationskurs (B1 und LID) abgeschlossen. Mit welcher zeitlichen Verlängerung kann gerechnet werden?

3 Jahre


Paul_1990 schrieb am 17.10.2022 um 15:53:13:
Ich nehme an die Voraussetzungen für eine Niederlassungserlaubnis bestehen noch nicht, was wären denn diese für Eheleute, ich werde aus Gesetzgebung und Internet leider nicht schlau.

Nach mind. 3 Jahren, wenn genug verdient wird und B1 + Leben in Deutschland gemacht wurde

Titel: Re: Verlängerung Aufenthaltserlaubnis
Beitrag von Aras am 18.10.2022 um 01:05:31
Bist du Deutscher, dann siehe § 28 Abs. 2 AufenthG

Titel: Re: Verlängerung Aufenthaltserlaubnis
Beitrag von Paul_1990 am 11.11.2022 um 10:20:27
Vielen Dank für eure Nachrichten.

Wenn erst nach 3 Jahren in dem Fall die Möglichkeit besteht eine Niederlassungserlaubnis zu beantragen und meine Frau seit 2 Jahren eine Aufenthaltserlaubnis hat.

Wie weit soll angegeben werden, wie jetzt die Aufenthaltserlaubnis verlängert werden sollte?

Sie hat B1 + LID gemacht.

Theoretisch könnte man einen Antrag auf nur 1 Jahr stellen und dann die Niederlassungserlaubnis oder soll man versuchen auf bspw. 2-3 Jahre zu verlängern und dann den Antrag auf Niederlassungserlaubnis nächstes Jahr zu stellen, solange die Aufenthaltserlaubnis noch gültig ist? Geht das?

Vielen Dank und
Grüße
Paul

Titel: Re: Verlängerung Aufenthaltserlaubnis
Beitrag von Aras am 11.11.2022 um 10:27:49
Die Aufenthaltserlaubnis für Ehegatten wird in der Regel für drei Jahre erteilt. Ihrr könnt in einem Jahr die NE beantragen oder die Einbürgerung. Dann ersetzt diese die AE.

Titel: Re: Verlängerung Aufenthaltserlaubnis
Beitrag von Paul_1990 am 11.11.2022 um 10:50:44
Vielen Dank für die schnelle aufschlussreiche Antwort!

Grüße

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