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Beitrag begonnen von Avy3 am 10.10.2022 um 11:03:55

Titel: Fragen zu Visum für unverheiratete Paare aus Drittstasten
Beitrag von Avy3 am 10.10.2022 um 11:03:55
Guten Tag,

Mein Freund und ich bemühen uns gerade um ein Visum für ihn damit er mich in Deutschland besuchen kann. Er hat 2 Pässe aus Drittstaaten und wohnt und studiert momentan in der Türkei.  Er würde für ca 2 Wochen nach Deutschland kommen.

1. Reicht es als Grund der Einreise anzugeben, dass er zum Beispiel meine Eltern kennenlernen möchte?

2. Außerdem habe ich gehört die Beziehung muss mindestens ein Jahr alt sein, die Info finde ich allerdings nicht auf offiziellen Seiten es verunsichert mich aber ein bisschen.

3.Wie ist das mit dem Finanzierungsnachweis. Er wird auf der Arbeit Bar bezahlt und könnte wenn dann nachweisen dass er genug Geld auf dem Konto hat, wie viel Geld wäre notwendig? Ansonsten müsste ich eine VE unterschreiben

4. Kann er wenn er das Visum bekommt mehrmals in dem angegebenen Zeitraum nach Deutschland einreisen oder zählt das Visum für einmalige Einreise?

5. Gibt es ansonsten Tips an uns die uns weiterhelfen könnten?

Vielen Dank für die Hilfe schonmal! Wir beide recherchieren seit Wochen aber bekommen die Infos nicht richtig zusammen weil auf allen offiziellen Seiten immer nur die gleichen 3 Sätze stehen.
Liebe Grüße, ich freue mich auf Antworten!

Titel: Re: Fragen zu Visum für unverheiratete Paare aus Drittstasten
Beitrag von lottchen am 10.10.2022 um 12:30:39
Es wäre schon sinnvoll wenn Du angeben würdest welche 2 Pässe Dein Freund hat. Je nachdem welche das sind kann es auch andere Tipps geben.

Das Visum wird wenn er es bekommt auf den Zeitraum ausgestellt, den er beantragt. Beantragt er also den 10.11.22-30.11.22 bekommt er den 10.11.22-30.11.22. In dieser Zeit kann er so oft er will ein- und ausreisen, wenn auf dem Visum "Mult" steht (multiple Einreise). Bekommt er ein Single-Visum berechtigt das nur zur einmaligen Einreise. Ich glaube das muss man beim Antrag ankreuzen (weiß ich aber nicht mehr genau, ist zu lange her bei meinem Ex-Mann). 

Studiert er nun oder arbeitet er? Barzahlung ist immer schwer nachzuweisen. Kann sein AG ihm eine Bescheinigung ausstellen, was er dort regelmäßig verdient?   

Titel: Re: Fragen zu Visum für unverheiratete Paare aus Drittstasten
Beitrag von Petersburger am 10.10.2022 um 16:00:29
Ein Visum "für unverheiratete Paare" war eine Pandemie-Erfindung, als es für eben diesen Sonderfall persönlicher Beziehungen Ausnahmen von der allgemeinen Einreisesperre gab.

Davor lief das, wie es völlig logisch ist, unter der Kategorie "Visum für Besuchsreisen zu Freunden/Bekannten".
Völlig logisch, weil es keine Familie im Sinne des Gesetzes gibt, also keine verwandtschaftlichen oder rechtlichen (durch Eheschließung) Beziehungen.

Daher werden Recherchen zum Thema "unverheiratete Paare" kaum noch sehr ergiebig sein - sucht einfach nach dem Üblichen.

Titel: Re: Fragen zu Visum für unverheiratete Paare aus Drittstasten
Beitrag von Avy3 am 10.10.2022 um 16:41:24
Danke für die Antworten!
Er hat einen jordanischen und palästinensischen Pass und er Studiert und arbeitet nebenbei.
Das Visum ist trotzdem noch aktuell soweit ich weiß aber ich schaue mich auch mal unter dem anderen Stichwort um danke!

Titel: Re: Fragen zu Visum für unverheiratete Paare aus Drittstasten
Beitrag von reinhard am 10.10.2022 um 16:53:19
Es ist eben ein Besuchsvisum, dafür ist vermutlich der jordanische Pass besser geeignet.

Aber es geht vor allem darum, ob er mit Sicherheit vor Ablauf des Visums wieder ausreist, also wirklich nur zu Besuch kommen will.

Titel: Re: Fragen zu Visum für unverheiratete Paare aus Drittstasten
Beitrag von Avy3 am 10.10.2022 um 18:23:02
Ja das wird er auf jeden Fall. Das können wir aber ja nicht anders nachweisen außer dass er ja uni hat und nicht ewig wegbleiben kann. Um Flugtickets zu buchen machen wir uns zu sehr Sorgen dass er abgelehnt wird oder der Prozess zu lange dauert sodass er das Visum nicht rechtzeitig bekommt

Titel: Re: Fragen zu Visum für unverheiratete Paare aus Drittstasten
Beitrag von uwe1122 am 10.10.2022 um 18:47:01

Avy3 schrieb am 10.10.2022 um 18:23:02:
Um Flugtickets zu buchen machen wir uns zu sehr Sorgen dass er abgelehnt wird 


Ist denn ein Ticket Vorraussetzung zur Beantragung des Visa ?

Titel: Re: Fragen zu Visum für unverheiratete Paare aus Drittstasten
Beitrag von Avy3 am 10.10.2022 um 18:59:52
Da bin ich mir leider unsicher weil da unterschiedliche Sachen angegeben sind je nachdem wo man schaut

Titel: Re: Fragen zu Visum für unverheiratete Paare aus Drittstasten
Beitrag von uwe1122 am 10.10.2022 um 19:27:38

Avy3 schrieb am 10.10.2022 um 18:59:52:
Da bin ich mir leider unsicher


Schaue einfach auf der entsprechenden Hompage der zuständigen Botschaft nach.

Oder einfach mal per E Mail eine Anfrage stellen.

Titel: Re: Fragen zu Visum für unverheiratete Paare aus Drittstasten
Beitrag von Avy3 am 10.10.2022 um 21:23:38
Muss die Einladung offiziell über eine Botschaft oder stadthaus geschickt werden? Oder reicht es wenn er sie beim Termin für das Visum dabei hat? Tut mir leid wenn ich mich jetzt kurz aufrege aber er bekommt in der Türkei komplett andere Infos als ich hier und das nervt. Fast alles wird ihm anders erklärt und wir wissen einfach nicht wonach wir uns richten sollen
Danke für alle Hilfen!

Titel: Re: Fragen zu Visum für unverheiratete Paare aus Drittstasten
Beitrag von uwe1122 am 11.10.2022 um 09:58:22

Avy3 schrieb am 10.10.2022 um 21:23:38:
Oder reicht es wenn er sie beim Termin für das Visum dabei hat?


Ja

Titel: Re: Fragen zu Visum für unverheiratete Paare aus Drittstasten
Beitrag von erne am 11.10.2022 um 10:09:21

uwe1122 schrieb am 10.10.2022 um 18:47:01:
Ist denn ein Ticket Vorraussetzung zur Beantragung des Visa ?

nein, ist es nicht

es wird nicht empfohlen ein Ticket zu kaufen, bevor man das Visum hat

Titel: Re: Fragen zu Visum für unverheiratete Paare aus Drittstasten
Beitrag von SimonB am 11.10.2022 um 12:06:52

Avy3 schrieb am 10.10.2022 um 21:23:38:
aber er bekommt in der Türkei komplett andere Infos 

Er wird doch sein Besuchervisum bei der dt. Botschaft oder Generalkonsulat, also bei einer dt. Auslandsvertretung/AV beantragen. Wer gibt ihm Auskünfte, die nicht passen?
Liegt es daran, dass für ihn als Ausländer besondere Visa-Regelungen gelten?

Was meinst du mit "Stadthaus"?

Er sollte das Besuchervisum nicht nur für genau 2 Wochen beantragen. Dadurch engt sich der Zeitraum für eine günstige H+R-Flugbuchung zu sehr ein.

Für den erstmaligen Besuch wird vielleicht auf die Rückkehrbereitschaft besonderes Augenmerk gelegt.
z.B. Die Visastelle dürfte zu Recht fragen, ob ein Jordanier, der in der Türkei studiert, nur wegen des Studiums und des Studentenjobs in die Türkei zurückkehren würde.

Hat dein Freund andere Rückkehrgründe?

Titel: Re: Fragen zu Visum für unverheiratete Paare aus Drittstasten
Beitrag von Avy3 am 11.10.2022 um 13:23:29
Die Botschaft da gibt ihm andere Infos als die die hier auf den Seiten der Deutschen Regierung geschildert sind, ich denke nicht dass es daran liegt dass er kein Türke ist aber ich weiß es nicht genau. Das sollte ja eigentlich keine Rolle spielen.

Als weiteren Rückkehr Grund hätte er "nur" dass er da eine 2 jährige Aufenthaltsberechtigung hat die er gerade erworben hat. Was wäre denn ein Beispiel für einen guten grund? Ich finde Uni Arbeit jnd Aufenthaltserlaubnis schon ganz gute Gründe deshalb kann ich mir jetzt gerade nichts anderes vorstellen was noch höher gewichtet wird....

Titel: Re: Fragen zu Visum für unverheiratete Paare aus Drittstasten
Beitrag von SimonB am 11.10.2022 um 14:23:15

Avy3 schrieb am 11.10.2022 um 13:23:29:
Das sollte ja eigentlich keine Rolle spielen.

Vielleicht spielt es doch eine Rolle. Für andere Ausländer, die in der Türkei leben und ein Visum zur Einreise nach D möchten, gelten besondere Regeln.


Avy3 schrieb am 11.10.2022 um 13:23:29:
Als weiteren Rückkehr Grund hätte er "nur" dass er da eine 2 jährige Aufenthaltsberechtigung hat die er gerade erworben hat.

Sorry, aber warum sollte das für die Rückkehrbereitschaft ein sicheres Zeichen sein? Er hat in der T gerade erst einen 2-Jahres-AT für sein Studium erhalten.
Wo hat er bis zum Beginn des Studiums gelebt? In Jordanien?


Avy3 schrieb am 10.10.2022 um 11:03:55:
weil auf allen offiziellen Seiten immer nur die gleichen 3 Sätze stehen.

Welche 3 Sätze auf welcher Seite meinst du ?

Wie oft warst du schon in der Türkei, um ihn zu besuchen?
Für dich (falls du Deutsche bist), dürfte das kein Problem darstellen. So könnte auch eine längere Beziehung nachweisbar sein.


Titel: Re: Fragen zu Visum für unverheiratete Paare aus Drittstasten
Beitrag von Avy3 am 11.10.2022 um 15:30:36
Er lebt seit 5 Jahren in der Türkei und ist im letzten Jahr seines Studiums. Seine alte Aufenthaltsgenehmigung ist abgelaufen und er musste eine neue beantragen die er gerade bekommen hat. Mit dem Studium ist er fast fertig deshalb denke ich der Grund ist nicht schlecht. Aber wie gesagt ich habe keine Vorstellung davon was als gute Grund in dieser Situation zählt und würde mich über ein Beispiel freuen.

Ich war bisher 3 mal in der Türkei und das kann ich auch ohne Probleme nachweisen.

Und die Seite die ich meine ist die offizielle der Bundesregierung und alle anderen die ich finden konnte haben den Inhalt daraus einfach kopiert.

In der Türkei wird ihm gesagt er braucht auf jeden Fall Flugtickets

Danke nochmal

Titel: Re: Fragen zu Visum für unverheiratete Paare aus Drittstasten
Beitrag von lottchen am 11.10.2022 um 15:41:46
Ich finde z.B. diese Seite:
https://tuerkei.diplo.de/tr-de/service/05-VisaEinreise/-/1513854
Wenn ich hier den Link im Text "Checkliste: Infoblatt 03 - Allgemeine Informationen zum Schengenvisum (C-Visum)" anklicke steht da alles Mögliche (z.B. Krankenversicherung), aber nichts von einem benötigten Flugticket. Stell doch mal den Link ein, wo die Sachen stehen, die Dich so verunsichern.

Titel: Re: Fragen zu Visum für unverheiratete Paare aus Drittstasten
Beitrag von SimonB am 11.10.2022 um 16:31:59

Avy3 schrieb am 11.10.2022 um 15:30:36:
In der Türkei wird ihm gesagt er braucht auf jeden Fall Flugtickets

Wer in der Türkei sagt denn sowas?
Er kann seinen Visumsantrag doch nur bei einer dt. AV stellen.
Für die dt. AV in der Türkei  gibt es Checklisten für Antragsteller.
https://tuerkei.diplo.de/tr-de/service/05-VisaEinreise/-/1513854
Für einen Antrag auf ein Besuchervisum ist das Infoblatt 05 gemacht.
Dort ist eine Flugreservierung genannt.
Es wird also empfohlen, für den geplanten Zeitraum Flüge zu reservieren.

Hat der Antragsteller Glück und erhält das Besuchervisum, kann er den passenden reservierten Flug buchen. Dann erst gibt es Flugtickets, die zu bezahlen sind.

Dass du ihn schon 3x in der Türkei besucht hast, ist für ihn als Antragsteller doch ein gutes Argument, dass er nun auch besuchsweise zu dir kommen möchte.

Dass er seit 5 Jahren in der Türkei lebt und auch fast fertig ist mit seinem Studium, klingt auf jeden Fall viel besser als "er hat gerade eine AE für 2 Jahre erhalten".

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