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Randthemen >> Personenstandsrecht >> Nachbeurkundung Geburt
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Beitrag begonnen von Tork am 04.10.2022 um 22:06:11

Titel: Nachbeurkundung Geburt
Beitrag von Tork am 04.10.2022 um 22:06:11
Hallo alle zusammen,

ich habe die nachbeurkundung meines Sohnes beim Standesamt im August beantragt.

Ich wollte hier Mal fragen:
- wie läuft das ab? Intern. Wie kann ich mir den Prozess in etwa vorstellen?
- und ganz wichtig, wie lange dauert so eine nachbeurkundung in etwa?

Vielen Dank.

Liebe Grüße
Tork

PS: ihr könnt gerne Details erfragen.

Titel: Re: Nachbeurkundung Geburt
Beitrag von Aras am 05.10.2022 um 12:19:11
Es ist vergleichbar mit der Registrierung der Geburt eines Neugeborenen.

Jedoch gibt es einen Zwischenschritt mehr: Das Standesamt I in Berlin muss angefragt werden ob die Geburt der Person schon registriert wurde oder nicht, da es das Register für solche Beurkundungen führt, § 36 III PStG.

Darum kann es länger dauern wenn, z.B. beim Standesamt I in Berlin Computerprobleme gibt.

Titel: Re: Nachbeurkundung Geburt
Beitrag von Tork am 05.10.2022 um 12:54:27

Aras schrieb am 05.10.2022 um 12:19:11:
Es ist vergleichbar mit der Registrierung der Geburt eines Neugeborenen.

Jedoch gibt es einen Zwischenschritt mehr: Das Standesamt I in Berlin muss angefragt werden ob die Geburt der Person schon registriert wurde oder nicht, da es das Register für solche Beurkundungen führt, § 36 III PStG.

Darum kann es länger dauern wenn, z.B. beim Standesamt I in Berlin Computerprobleme gibt.


Vielen lieben Dank für die Information.

Kannst du mir vielleicht sagen wie lange der ganze Prozess dauern kann?

Titel: Re: Nachbeurkundung Geburt
Beitrag von Aras am 05.10.2022 um 16:58:45
Das kann man nicht seriös beantworten. Es dauert so lange wie es dauert.

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